Policendarlehen
- Der volle Versicherungsschutz bleibt erhalten
- Die Verzinsung der vorhandenen Guthaben wird fortgeführt
- Das Darlehen kann jederzeit zurückgezahlt werden – kostenfrei
Attraktiver Zinssatz: 4,99 % (5,15 % eff.)
Sie benötigen kurzfristig Geld, um z. B. einen „teuren“ Kredit abzulösen, ein Auto zu finanzieren oder zur Deckung eines Liquiditätsengpasses? Gleichzeitig ist Ihnen Ihre Altersvorsorge wichtig und Sie möchten diese weiterführen. Hierfür haben wir die ideale Lösung: das VPV Policendarlehen.
Policendarlehen
Die Lösung zur Deckung Ihres kurzfristigen Kapitalbedarfs
Jetzt beraten lassen- Der volle Versicherungsschutz bleibt erhalten
- Die Verzinsung der vorhandenen Guthaben wird fortgeführt
- Rendite-Chancen werden weiterhin genutzt
- Keine Schufa-Abfrage / keine Schufa-Meldung
- Keine weiteren Sicherheiten
- Keine Einkommensnachweise nötig
- Das Darlehen kann jederzeit zurückgezahlt werden – kostenfrei
- Einfache Beantragung (schriftlich oder telefonisch)
Die attraktive, flexible und einfache Lösung zur Deckung Ihres kurzfristigen Kapitalbedarfs
Mit einem Policendarlehen beleihen Sie Ihren bestehenden VPV Versicherungsvertrag, d. h. Sie können sich einen „Kredit“ aus Ihrem vorhandenen Guthaben beantragen. Der entscheidende Vorteil: Das Kapital bleibt in Ihrem Vertrag und verzinst sich somit weiterhin, bzw. die Rendite-Chancen der Kapitalmärkte können weiter genutzt werden. Wir stellen Ihnen den beantragten „Kredit“ zur Verfügung und Sie entscheiden, wann und wie Sie ihn zurückzahlen möchten. Für den Zeitraum, in dem wir Ihnen das Geld aus dem Policendarlehen zur Verfügung stellen, zahlen Sie einen attraktiven Zinssatz von 4,99 % (5,15 % eff.). Dadurch, dass das Guthaben in Ihrem Versicherungsvertrag weiterhin verzinst wird bzw. die Rendite-Chancen des Kapitalmarkts genutzt werden, können Sie streng genommen diesen Wert noch gegen den Zins des Policendarlehens rechnen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Sie können das VPV Policendarlehen grundsätzlich beim VPV Zukunftsplan Komfort, der VPV Freiheits-Rente, der VPV Power-Rente sowie bei den klassischen Lebens- und Rentenversicherungen (u. a. VPV Classic und VPV Plus-Rente) in Anspruch nehmen, sofern die Verträge über das entsprechende Guthaben verfügen.
Die genauen Voraussetzungen, und ob Ihr Vertrag diese erfüllt, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem Berater oder im VPV Kundenservice.