Glückliches Paar springt in die Luft in der Natur

Berufsunfähigkeits­versicherung

  • Finanzieller Schutz bei Verlust der Arbeitsfähigkeit
  • Volle vereinbarte Rente schon bei halber Arbeitskraft
  • Flexibel genau wie das Leben
  • Optional: Rückzahlung, wenn Sie nicht berufsunfähig geworden sind
Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Sehr gut

Sichern Sie Ihren Lebensstandard für den Fall ab, dass Sie einmal nicht mehr arbeiten können. Die volle vereinbarte Rente erhalten Sie bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Versichern Sie Ihre Arbeitskraft

Wer arbeitet und Geld verdient, steht durch das Einkommen finanziell auf festem Boden. Läuft es aber mal nicht gut, kann es schnell passieren, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten können. Klar, der Gedanke daran ist unangenehm, aber wichtig. Denn Berufsunfähigkeit ist ein unterschätztes Risiko. Auch der Verbraucherschutz stuft die Absicherung der Arbeitskraft als absolut wichtig ein.

Leistungen

Der starke VPV Schutz

Wenn Sie fest mit Ihrem Einkommen rechnen, sollten Sie es absichern. Sorgen Sie frühzeitig für schwierige Zeiten mit der VPV Berufsunfähigkeitsversicherung vor. Damit Sie und Ihre Familie finanziell immer festen Boden unter den Füßen haben.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Finanzieller Schutz bei Verlust der Arbeitsfähigkeit

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Focus Money Siegel Fairster Leistungsregulierer Berufsunfähigkeitsversicherer Berufsunfähigkeitssiegel von  Morgen und Morgen 5 Sterne ausgezeichnet
  • Volle Leistung schon bei halber Arbeitskraft

    Die volle vereinbarte BU-Rente erhalten Sie bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % – bei verspäteter Anzeige auch rückwirkend.

  • Ganz ohne Zwang

    Wir zahlen die versicherte monatliche Rente auch, wenn Sie theoretisch noch einen anderen Job ausüben könnten. Es gibt also keinen Zwang, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Wir verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf.

  • Im Leistungsfall gehen wir den Weg zusammen – wenn Sie wollen

    Sie möchten gerne zurück ins Arbeitsleben? Dann sind wir mit Beratung und finanzieller Hilfe bei der Wiedereingliederung an Ihrer Seite.

  • Infektionsklausel – wenn Sie nicht arbeiten dürfen

    Für alle Berufe gibt es durch die sogenannte Infektionsklausel auch Schutz, wenn Sie aufgrund von Infektionsgefahr Ihre berufliche Tätigkeit mind. 6 Monate nicht ausüben dürfen (Berufsverbot).

  • Nachversicherungsgarantie

    Sie können den Schutz beispielsweise innerhalb der ersten 5 Jahre oder aufgrund bestimmter Ereignisse erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel: Volljährigkeit, Heirat oder Geburt eines Kindes, um nur einige zu nennen.

  • Besserstellung bei Berufswechsel

    Verändert sich Ihre berufliche Tätigkeit, ist es möglich, dass Sie nachträglich in eine „bessere“ Berufsklasse wechseln können. Vorteil: Günstigere Prämien für dieselbe BU-Leistung – ohne erneute Gesundheitsprüfung!

  • Besserstellung bei Qualifikation

    Auch Karrieresprünge können sich auszahlen. Denn beispielsweise nach einer bestandenen Meisterprüfung oder Übernahme einer leitenden Funktion können Sie eventuell in eine günstigere Berufsklasse umgestuft werden.

  • Gesund geblieben – Geld zurück

    Entscheiden Sie sich für den VPV Fonds-Bonus, gibt es volle Sicherheit im Leistungsfall und eine Rückzahlung, wenn Sie nicht berufsunfähig werden.

Noch besserer Schutz

Sie möchten noch besser abgesichert sein? Erweitern Sie Ihre VPV Berufsunfähigkeitsversicherung einfach um zusätzliche Leistungen.

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  • Leistung bereits bei Arbeitsunfähigkeit

    Nicht jede längere Krankheit führt immer auch zu einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. Nach Ende der Lohnfortzahlung wird das Geld aber trotzdem knapp. Sie erhalten deshalb die vereinbarte Rente auch dann, wenn Sie bereits 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind – bei andauernder Krankheit für bis zu 24 Monate. Eine einfache Krankmeldung („gelber Schein“) genügt als Nachweis!

  • Sofortleistung

    Wir helfen Ihnen, besser durch die erste Zeit zu kommen. Denn am Anfang der Berufsunfähigkeit sind erfahrungsgemäß die Kosten am höchsten. Deshalb unterstützen wir Sie mit einer zusätzlichen Sofortleistung in Höhe einer kompletten Jahresrente, wenn Sie das erste Mal berufsunfähig werden.

  • Garantierte Rentensteigerung

    Die Lebenshaltungskosten steigen im Laufe der Zeit immer weiter an. Durch die garantierte Rentensteigerung haben Sie später in der Rentenbezugszeit die Sicherheit, dass sich Ihre Rente Jahr für Jahr erhöht. Ganz einfach sichern Sie so Ihren gewohnten Lebensstandard ab.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle, die fest mit ihrem Einkommen rechnen und damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dies kann sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige gelten. Auch für Menschen mit finanziellen Verpflichtungen wie Krediten oder Unterhaltszahlungen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sein, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen auch ohne zusätzliche Kreditbelastung so gut wie nie aus. Zudem richten sich die gesetzlichen Leistungen nicht nach der Berufsunfähigkeit, sondern danach, wie lange die Person in irgendeinem Beruf noch arbeiten kann.

Es ist besonders empfehlenswert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen, weil dann die Versicherungsbeiträge oft noch niedriger sind.

Ein frühzeitiger Abschluss ermöglicht eine langfristige finanzielle Absicherung und schützt Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die in jedem Alter kommen können. Und in der Regel gilt: je früher, desto günstiger ist die Absicherung. Es ist jedoch nie zu spät, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung dienen beide dem Schutz vor finanziellen Einbußen infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Sie unterscheiden sich aber hinsichtlich der abgedeckten Risiken und Leistungen deutlich.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Die BU zahlt eine monatliche Rente (BU-Rente), wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mindestens zu 50 % nicht mehr ausüben kann – und dies voraussichtlich für mindestens 6 Monate. Die gesundheitlichen Gründe für eine solche Berufsunfähigkeit können vielfältig sein und müssen nicht auf einen Unfall zurückzuführen sein. Neben körperlichen Erkrankungen sind auch psychische Erkrankungen anerkannte Ursachen der Berufsunfähigkeit.
  2. Unfallversicherung: Die Unfallversicherung zahlt dagegen nur, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen (eine sogenannte Invalidität) erleidet. Die Höhe der Leistung hängt dabei vom Grad der Invalidität und der im Vertrag vereinbarten Summe ab. Krankheiten sind in der Unfallversicherung nicht abgedeckt.

Es ist also möglich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, obwohl keine Unfallversicherung greifen würde (z. B. aufgrund von Krankheit), und umgekehrt (z. B. bei Unfällen ohne Berufsunfähigkeit). Es handelt sich daher um unterschiedliche Versicherungen, die verschiedene Risiken abdecken, sich aber sehr gut ergänzen.

Die BU-Versicherung zahlt eine monatliche BU-Rente, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls mindestens 50 % Ihrer Arbeitskraft eingebüßt haben.

Wichtig ist dabei, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für mindestens 6 Monate oder dauerhaft bestehen wird. Es geht also nicht um vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, sondern um langfristige oder dauerhafte Berufsunfähigkeit.

Außerdem orientiert sich die Berufsunfähigkeitsversicherung am zuletzt ausgeübten Beruf. Wenn Sie also etwa einen Beruf mit körperlich schwerer Arbeit nicht mehr ausüben können, aber theoretisch noch einen Bürojob machen könnten, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente trotzdem.

Die genauen Details hängen von Ihrem individuellen BU-Vertrag ab.

Ja, die BU-Versicherung kann auch bei Burnout zahlen. Entscheidend ist, ob durch Burnout eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % und eine voraussichtliche Dauer von mindestens 6 Monaten gegeben ist.

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