Hundehaftpflichtversicherung
- Finanzieller Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Wer einen Hund hält, ist für ihn haftbar
- Pflicht in einigen Bundesländern
Sogar für bestens erzogene Hunde gilt: Wenn sie sich erschrecken, sich bedroht fühlen, oder ihrem Jagdtrieb nachgehen, handeln sie nach Instinkt. Das kann zu Schäden führen, gegen die Sie unsere Hundehaftpflicht absichert.
Auch der liebste Hund ist nicht perfekt
Hunde sind Familienmitglieder, treue Begleiter und bringen Freude in unser Leben. Doch auch der bravste Hund handelt in unerwarteten Situationen instinktiv. Ein Biss, ein zerkratztes Auto oder ein Umstoßen – die Folgen können teuer werden. Die Verantwortung dafür tragen Sie.
Leistungen
Schutz für Sie und Ihren treuen Begleiter
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen und sichert Sie und Ihren Hund in allen Lebenslagen ab. In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben! Lassen Sie Ihren Hund nicht ungeschützt und vermeiden Sie teure Bußgelder, indem Sie rechtzeitig vorsorgen.
Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung so wichtig?
Aus diesen Gründen sollten Hundehalter nicht auf die Hundeversicherung verzichten.
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Hundehalter haften für Schäden
Egal, ob Ihr Hund schuld ist oder nicht – als Halterin oder Halter tragen Sie die Verantwortung für Ihr Tier.
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Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen
Ob Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden – die Kosten für Anwälte, Schmerzensgeld oder Reparaturen können schnell die Existenz gefährden.
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Sicherheit in jeder Lebenslage
Bei Reisen, Hundesportveranstaltungen oder auch beim Gassigehen – die Versicherung bietet Ihnen und Ihrem Hund Schutz, egal wo Sie sich aufhalten. So sind bspw. auch Mietsachschäden in Ferienwohnungen abgesichert.
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Pflicht in einigen Bundesländern
In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQs.
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Schutz für Sie und Ihren Hund
Die Versicherung schützt nicht nur andere, sondern leistet auch, wenn Ihrem Hund ein Schaden zugefügt wird, der Schädiger aber selbst keine Haftpflichtversicherung hat und mittellos ist.
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Erstattung von Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden (bis zur vereinbarten Versicherungssumme) und der Einrichtung (bis 15.000 €)
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Forderungsausfalldeckung mit 2.500 € Mindestschadenhöhe
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Beitragsfreier Versicherungsschutz für Welpen bis zur nächsten Hauptfälligkeit
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Wenn Sie mehrere Hunde versichern, verringert sich der Grundbeitrag für jeden Hund
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Schutz bei Teilnahme an einer Hundeschule (Training) und Hundesportveranstaltungen
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Erstattung von Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden (bis zur vereinbarten Versicherungssumme) und der Einrichtung (bis 30.000 €)
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Tierarztkostenausfalldeckung bis 3.000 €, wenn Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen wird und der Halter des fremden Hundes nicht zu ermitteln ist
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Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe
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12 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz für Welpen
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Wenn Sie mehrere Hunde versichern, verringert sich der Grundbeitrag für jeden Hund
FAQ
Häufig gestellte Fragen
In Deutschland regeln die Bundesländer die Vorgaben für Hundehalter bezüglich der Hundehaftpflichtversicherung:
- In einigen Bundesländern gibt es grundsätzlich keine Pflicht
- Einige Bundesländer verpflichten Hundehalter unabhängig von der Rasse des Tiers
- Einige Bundesländer verpflichten Halter von Hunderassen, die als „gefährlich“ eingestuft sind
Aktuell gilt für Menschen mit Hunden folgendes:
Einige Bundesländer verpflichten Halterinnen und Halter von Hunden zu einer Haftpflichtversicherung für Tierhalter. Diese Pflicht gilt in Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein.
Einige andere Bundesländer verzichten zwar auf diese generelle Verpflichtung, sie schreiben aber den Versicherungsschutz für bestimmte Hunderassen vor, die als „gefährlich“ eingestuft sind. Zu diesen Rassen gehören z. B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier.
Mit dieser Pflicht wollen die Landesregierungen die Sicherheit der Bevölkerung schützen und die Menschen vor eventuellen Schäden durch Hunde bewahren, die als „gefährlich“ klassifiziert wurden.
Eine solche Absicherung deckt Schäden ab, die Ihr Hund gegenüber Dritten verursacht. Die wichtigsten Schäden, die meistens abgedeckt sind:
- Personenschäden: Wenn Ihr Hund einen Menschen verletzt hat, übernimmt die Versicherung medizinische Kosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
- Sachschäden: Wenn Ihr Hund persönliche Gegenstände oder Immobilien von Fremden beschädigt (z. B. Möbel, Elektrogeräte oder Beete im Garten).
- Vermögensschäden: Nach Personen- und Sachschäden können Folgekosten entstehen, z. B. wenn eine Person wegen einer Verletzung arbeitsunfähig wird. Dann zahlt die Hundehaftpflichtversicherung.
- Mietsachschäden: Wenn Ihr Hund Schäden in einer gemieteten Immobilie verursacht.
- Mietsachschäden im Urlaub: Wenn Ihr Hund Schäden in einer Ferienwohnung oder einem Hotel verursacht.
- Leistungen bei ungewolltem Deckakt: Wenn Ihr Hund eine Hündin deckt und dadurch für den anderen Hundehalter Kosten entstehen.
Bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt von der individuellen Leistung oder von der Tarifvariante Ihrer Tierhaftpflicht ab.
Lassen Sie sich persönlich von uns beraten und wir bieten Ihnen den Schutz, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
Dafür gibt es verschiedene Gründe. Der wichtigste ist wohl, dass Sie persönlich mit Ihrem Vermögen für Ihren Hund haften, wenn er Schäden Dritten gegenüber verursacht hat. Das können alle möglichen Schäden sein, ob eine Bissverletzung, ein Unfall im Straßenverkehr oder Beschädigung fremden Eigentums. Je nach Vorfall können sehr hohe Kosten auf Sie zukommen, die ohne eine Versicherung kaum zu stemmen sind.
Beachten Sie unbedingt auch, dass Ihre private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen nicht zahlt.
Ein weiterer Grund, eine Hundehaftpflicht abzuschließen, ist die gesetzliche Vorgabe im jeweiligen Bundesland. Je nachdem, wo Sie wohnen, gelten unterschiedliche Regeln für Hundehalter. In einigen Bundesländern gibt es sogar eine generelle Versicherungspflicht.
Lassen Sie es also nicht darauf ankommen und sichern Sie sich und Ihr Tier für Schadensfälle ab. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen neben dem finanziellen Schutz auch Unterstützung im Falle eines Rechtsstreits. Lassen Sie sich von uns persönlich beraten!
Die Hundehaftflicht deckt zwar sehr viele Risiken ab. Es gibt aber auch Fälle, in denen sie nicht zahlt. Die zwei wichtigsten Ausschlüsse:
- Vorsatz: Schäden, die vorsätzlich durch den Halter herbeigeführt wurden, sind nicht versichert. Das ist z. B. der Fall, wenn der Halter den Hund auf eine andere Person loslässt, um sie zu verletzen.
- Eigenschäden: Schäden, die der Hund am Eigentum des Halters verursacht.
Welche Risiken im Detail abgesichert sind und wie hoch die Deckung ist, hängt auch vom Tarif Ihrer Hundehaftpflicht ab.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen oder sprechen Sie Ihren VPV Berater an.
Wir empfehlen die Hundehaftpflicht allen Menschen, die einen oder mehrere Hunde halten. Dafür gibt es mehrere gute Gründe:
- In einigen Bundesländern ist eine Versicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben.
- Hunde können unkalkulierbare Schäden verursachen – von körperlichen Verletzungen bis zu kaputtem Mobiliar. Ohne Schutz treffen die Zahlungsforderungen der Geschädigten Sie selbst.
- Ihr Tier ist selbst nicht vor dem Gesetz haftbar. Deshalb sind Sie als Halter für alle Schäden belangbar, die Ihr Hund verursacht.
- Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch Hunde verursacht wurden, nicht ab. Die Haftpflichtversicherung für den Hund bietet für solche Fälle die optimale Absicherung.
- Sie erhalten rechtliche Unterstützung im Falle eines Rechtsstreits, der aus einem durch den Hund verursachten Schaden resultiert.
Einige Hundeversicherungen verbinden die Haftpflicht zusätzlich mit anderen Schutzbausteinen wie einer Krankenversicherung.
Die Haftung für Schäden, die durch einen Hund verursacht werden, liegt bei der Halterin bzw. dem Halter des Vierbeiners. Das bedeutet, dass diese Person finanziell für Schäden oder Verletzungen haftet, die durch den eigenen Hund entstehen, unabhängig davon, ob das Tier als gefährlich eingestuft wird oder nicht.
Die Haftung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Situationen, wie beispielsweise:
- Körperverletzungen: Wenn Ihr Hund eine Person beißt oder auf andere Weise verletzt, sind Sie für die medizinischen Kosten und mögliche Schadensersatzforderungen verantwortlich.
- Sachschäden: Wenn Ihr Hund fremdes Eigentum, wie beispielsweise Autos, Möbel oder Kleidung, beschädigt, sind Sie dafür haftbar.
Um sich vor den finanziellen Konsequenzen zu schützen, schließen viele Menschen eine Haftpflichtversicherung ab, die speziell für Hunde konzipiert ist. Diese Haftpflichtversicherung für den Hund übernimmt die Kosten im Falle von Schäden oder Verletzungen, die durch den Vierbeiner verursacht werden. In Deutschland kann der Abschluss einer solchen Hundeversicherung je nach Wohnort und Hunderasse sogar vorgeschrieben sein.
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