Ein Geschäftsmann sitzt im Büro am Laptop

Basisvorsorge

  • Steuerlich begünstigte Altersvorsorge mit guten Renditechancen
  • 80 % des Guthabens sind zum vereinbarten Rentenbeginn garantiert
  • Vertrag ist bei Hartz-IV und Insolvenz vor Verwertung geschützt

Sorgen Sie heute für Ihren Lebensstandard von morgen: mit unserer staatlich geförderten Rürup Rente.

Rürup-Rente: Wenn der Staat Sie fürs Sparen belohnt

Privat für das Alter vorzusorgen ist heutzutage dringend notwendig. Das hat auch der Staat erkannt und mit der Rürup-Rente – bei uns „Basisvorsorge“ genannt – eine Vorsorgeform geschaffen, die durch attraktive Steuervorteile gefördert wird. Wenn Sie sich für unsere Basisvorsorge entscheiden, sichern Sie sich finanziell für später ab und mindern zugleich Ihre heutige Steuerlast.

Basisvorsorge

Steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen

Jetzt beraten lassen
  • Staatliche Förderung durch Steuerersparnisse
  • Lebenslange garantierte Rentenzahlung
  • Hohe Sicherheit für die eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn
  • Chancenreiche Kapitalanlage mit Fonds
  • 80 % des Guthabens sind zum vereinbarten Rentenbeginn garantiert
  • Wahl zwischen klassischer und fondsgebundener Rente
  • Selbstbestimmter Rentenbeginn ab dem vollendeten 62. Lebensjahr
  • Vertrag ist bei Hartz-IV und Insolvenz vor Verwertung geschützt
  • Optional: Hinterbliebenenabsicherung und Berufsunfähigkeitsschutz

Unsere Vorsorge wächst mit

Sie möchten noch mehr Vorteile? Erweitern Sie Ihre VPV Basisvorsorge einfach um zusätzliche Leistungen.

  • Hinterbliebenenabsicherung

    Schützen Sie Ihre Familie finanziell für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt.

  • Berufsunfähigkeitsschutz

    Sichern Sie Ihren Lebensstandard für den Fall ab, dass Sie einmal nicht mehr arbeiten können.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, ist eine private Altersvorsorge, die in Deutschland staatlich gefördert wird. Sie wurde nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup benannt, der maßgeblich an ihrer Entwicklung beteiligt war.

Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt, um vor allem Selbstständigen, Freiberuflern und gutverdienenden Angestellten eine steuerlich geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge zu bieten.

Die Riester-Rente und die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) sind private Altersvorsorgeprodukte, die in Deutschland staatlich gefördert werden. Denn die gesetzliche Rentenversicherung wird aller Voraussicht nach für viele Menschen nicht ausreichen, um bis ins hohe Alter einen guten Lebensstandard zu halten. Trotz ihrer Gemeinsamkeiten gibt es einige wesentliche Unterschiede:

Riester-Rente:

  • Zielgruppe: Die Riester-Rente richtet sich an breite Bevölkerungsschichten, darunter auch Angestellte, Beamte, Selbstständige und geringfügig Beschäftigte. Sie können mit ihr die Bezüge aus der gesetzlichen Rente ergänzen.
  • Förderung: Die Riester-Rente bietet attraktive staatliche Zulagen und Steuervorteile. Dazu gehören Grundzulagen, Kinderzulagen und Sonderausgabenabzüge in der Einkommensteuererklärung.
  • Flexibilität: Riester-Verträge sind vergleichsweise flexibel und können an individuelle Bedürfnisse angepasst werden. Es gibt verschiedene Anlageformen wie Rentenversicherungen, Fondsprodukte oder Banksparpläne.
  • Kapitalauszahlung: Bei Rentenbeginn ist eine Kapitalauszahlung möglich. Es ist aber auch möglich, eine lebenslange Rente zu wählen.
  • Vererbbarkeit: Riester-Renten sind vererbbar. Das bedeutet, dass im Todesfall das angesparte Kapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Rürup-Rente:

  • Zielgruppe: Der Rürup-Vertrag (Basisrente) ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte konzipiert. Sie soll eine steuerlich geförderte Altersvorsorge für diese Zielgruppe bieten.
  • Förderung: Rürup bietet steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
  • Langfristige Altersvorsorge: Die Rürup-Rente ist darauf ausgerichtet, langfristig für die Altersvorsorge zu sparen. Sie bietet eine lebenslange Rentenzahlung im Alter.
  • Kapitalauszahlung: In der Regel ist keine Kapitalauszahlung möglich. Das angesparte Kapital wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
  • Vererbbarkeit: Die Rürup-Rente ist in der Regel nicht vererbbar. Die Rentenzahlungen enden mit dem Tod der versicherten Person.

Muster-Informationsblätter

Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Transparenz standardisierte Vorgaben für Produktinformationsblätter erstellt. Diese personalisierten Informationsblätter werden im Rahmen der Beratung für Sie erstellt.

Damit Sie sich vorab einen Überblick verschaffen können, stellen wir Ihnen nachfolgend Muster mit verschiedenen Laufzeiten zur Verfügung.

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