Angestellte in Bäckerei präsentiert Gebäck

Direktversicherung (Betriebliche Altersversorgung bAV)

  • Garantiert lebenslange Rente mit attraktiver Renditechance
  • Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben
  • Profitieren Sie von Zuschüssen vom Arbeitgeber

Bauen Sie sich eine zusätzliche Rente auf und sparen Sie gleichzeitig Steuern. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie dabei.

Schließen Sie Ihre Rentenlücke

Im Alter eine auskömmliche Rente haben, um die freie Zeit mit Hobbies, Familie und Freundeskreis zu genießen. Das wünschen wir uns wohl alle. Doch für diese Zukunft reichen die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nicht aus. Wer nicht zusätzlich fürs Alter vorsorgt, wird mit der Rentenlücke konfrontiert. Oftmals ist die Rente nicht einmal halb so hoch wie das letzte Einkommen. Da hilft nur: früh handeln!

Rentenlücke/GAP

Vom Nettogehalt zur gesetzlichen Rente

Micha 35 Jahre, ist mit einer Rentenlücke von 1.270 € konfrontiert. Bei 2.740 € Nettogehalt, wird er voraussichtlich nur 1.470 € gesetzliche Nettorente erhalten.

Judith, 40 Jahre alt, steht vor einer Rentenlücke von 1.113 €. Bei einem Nettogehalt von 2.098 €, bekommt sie voraussichtlich nur 985 € als gesetzliche Rente.

Leistungen

Einfach einzahlen und doppelt ansparen

Die Direktversicherung ist ein besonders einfacher, effektiver und flexibler Weg der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei finanzieren Sie ihre 2. Rente aus Ihrem Bruttoeinkommen und sparen sofort Steuern und Sozialabgaben. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss. So sparen Sie oft das Doppelte von dem, was Sie selbst einzahlen.

Vorsorge im Vergleich

Beispiel Stand 2024

Die VPV Direktversicherung im Vergleich mit einer privaten Altersvorsorge
Lohnberechnung
ohne Direktversicherung
Lohnberechnung mit Direktversicherung
Monatsbrutto3.000,00 €3.000,00 €
Steuerfreie Entgeltumwandlung bAV0,00 €160,00
Rest Monatsbrutto3.000,00 €2.840,00 €
abzgl. Steuer / Sozialversicherung317,08 € / 631,50 €281,50 € / 597,82 €
Nettoauszahlung2.051,42 €1.960,68 €
Arbeitnehmeraufwand Direktversicherung0,00 € (2.051,42 € - 1.960,68 €)
90,74 €
StKl. 1 ohne Kind, keine KiSt KV 14,6 % + 1,7 %
Arbeitgeberzuschuss**24,00
Einzahlung in die Direktversicherung184,00 €
** 15 % aus 160 €

Direktversicherung

Vorsorge mit Förderung von Betrieb und Staat

Jetzt beraten lassen
  • Beiträge sind steuerfrei bis jährlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze

    2024 sind das in Westdeutschland 7.248 €.

  • Beiträge sind sozialversicherungsfrei bis jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze

    2024 sind das in Westdeutschland 3.624 €.

  • Hohe Sicherheit durch attraktive Garantien und Sicherheitsmechanismen

    Chancenreiche Kapitalanlage mit Fonds in der Ansparphase und optional auch im Rentenbezug

  • Entscheidungsfreiheit bei Rentenbeginn

    Sie haben die Wahl zwischen fondsgebundener Rente, klassischer Rente, Kapitalabfindung oder Teilkapitalabfindung.

  • Todesfallschutz bis zum 85. Lebensjahr
  • Falls Sie den Betrieb wechseln, nehmen Sie die Versicherung einfach mit
  • Bei Hartz-IV ist der Vertrag vor Verwertung geschützt

Unsere Vorsorge wächst mit

Sie möchten noch mehr Vorteile? Erweitern Sie Ihre betriebliche Altersversorgung einfach um zusätzliche Leistungen.

  • Berufsunfähigkeitsschutz

    Sichern Sie Ihren Lebensstandard für den Fall ab, dass Sie einmal nicht mehr arbeiten können. Die volle vereinbarte Rente erhalten Sie bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit (BU).

Wie groß wird Ihre Rentenlücke sein?

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie während Ihres Erwerbslebens verdient haben, und dem Betrag, den Sie in Form von Rentenzahlungen während Ihres Ruhestands erhalten.

Wie groß Ihre Lücke sein wird, finden Sie hier einfach heraus.
Sind Sie verheiratet?
Mit welchem Alter möchten Sie in Rente gehen?

FAQ

Bei einer Steuerlast, die über 20 % durchschnittliche Steuer auf das Einkommen liegt, also vor allem bei Menschen, die ein Durchschnittsbruttoeinkommen von rund 40.000 € p. a. haben. Auch Menschen, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten und damit die persönliche Rendite erhöhen können, profitieren.

Das hängt vom persönlichen Steuersatz ab, der im Rentenalter bemessen wird. Das können im Alter weit weniger als 20 % sein oder bei zusätzlichen anderen Einkommen auch bis über 30 %.

Eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung ist eine betriebliche Altersvorsorge, bei der Sie Teile Ihres Bruttogehalts in eine Rentenversicherung investieren. Dabei wird das Geld unmittelbar von Ihrem Arbeitgeber an einen Versicherer gezahlt, der daraus eine monatliche Rente im Rentenalter an Sie auszahlt. Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wir bieten Ihnen die Direktversicherung und die betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse an.

Seit dem 01.01.2002 haben alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Angestellten die Entgeltumwandlung bis zu einem Umwandlungsbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) zu ermöglichen.

Das Gesetz gibt 3 Stufen der Entscheidungsfindung vor:

  • Der Betrieb und die angestellte Person einigen sich auf einen Durchführungsweg.
  • Falls der Betrieb eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet, muss die betriebliche Altersversorgung hierüber durchgeführt werden.
  • Wenn weder 1. noch 2. erfüllt ist, kann die angestellte Person eine Direktversicherung verlangen.

Die Stufen müssen in dieser Reihenfolge abgefragt werden. Der Betrieb kann auch mehrere Durchführungswege nebeneinander zulassen.

Grundsätzlich entscheidet der Betrieb, mit welchem Anbieter er zusammenarbeiten möchte. Er kann auch mehrere Anbieter zulassen.

Ja, eine Kombination mehrerer Durchführungswege ist möglich.

Der Betrieb kann zu jedem Vertrag aus Entgeltumwandlung etwas dazu zahlen oder einen eigenen arbeitgeberfinanzierten Vertrag abschließen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2018 wurde beschlossen, dass Betriebe die Einsparungen an Sozialversicherungsbeiträgen bis zu einer Höhe von maximal 15 % der Entgeltumwandlung als Zuschuss dazu geben müssen. Dies gilt dann nicht, wenn Tarifverträge dies ausschließen oder eine eigene Tarifvereinbarung hierzu geregelt wurde.

Im Falle der Arbeitslosigkeit ist die geförderte Versorgung während der Ansparphase sicher vor einer Verwertung im Sinne der Hartz-IV-Gesetze. Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung werden bei Hartz-IV nicht auf das Vermögen der antragstellenden Person angerechnet.

Der Betrieb spart, wie die angestellte Person, seinen über den Zuschuss hinausgehenden Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen auf den Umwandlungsbetrag. Außerdem sind alle Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ebenso wie die Gehaltszahlung, als Betriebsausgaben anrechenbar.

Hierauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Die Vorteile sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig.

In Altverträge (abgeschlossen bis 31.12.2004) können Sie Beiträge weiterhin mit der meist günstigeren Pauschalsteuer einzahlen (§40b EstG).

Nach dem Wegfall der Pauschalversteuerung mit 20 % können Sie seit 2005 Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei einzahlen. Diese Beiträge sind auch sozialversicherungsfrei.

Seit 2018 gilt für alle Direktversicherungen (auch im Altbestand), dass insgesamt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei aufgewendet werden kann (4 % der BBG sind sozialversicherungsfrei). Die Beiträge der pauschalbesteuerten Direktversicherung sind in der 8 % Grenze enthalten.

Die Leistung erhalten im Todesfall die vom Steuergesetzgeber beschriebenen Hinterbliebenen (Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, Kinder).

Bei Rückdeckungsversicherungen zu Pensionszusagen ist zwingend immer der Arbeitgeber bezugsberechtigt, sonst wird die Rückdeckung steuerlich nicht anerkannt.

Bei Direktversicherungen mit Vertragsabschluss vor dem 31.12.2004 erhält die Leistung die jeweilig zuvor beliebig gewählte bezugsberechtigte Person.

Bei der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Vertragspartner des Versicherers. Jede Änderung muss von ihm eingereicht werden. Bei Entgeltumwandlung oder bei einem arbeitgeberfinanzierten Vertrag, der unverfallbar ist, ist für jede Änderung auch die Zustimmung der versicherten Person erforderlich.

Ausnahme Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber ist gegenüber der Unterstützungskasse Vertragspartner. Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung, die beim Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen wird, ist jedoch die Unterstützungskasse.

Bei Direktversicherung und Pensionskasse wird der Vertrag in der Regel auf den neuen Betrieb übertragen. Sie können den Vertrag aber auch privat fortführen.

Bei rückgedeckter Unterstützungskasse und Direktzusage wird der Vertrag in der Regel beitragsfrei gestellt.

Es wird individuell geprüft, wie der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden kann.

Falls die Versorgungsanwartschaft auf Entgeltumwandlung beruht, ist diese ab Beginn unverfallbar*.

Für neuere Zusagen ab dem 01.01.2018 gelten die Fristen so, dass die angestellte Person zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 21. Lebensjahr vollendet und die Zusage bereits 3 Jahre bestanden haben muss.

Für Zusagen ab dem 01.01.2009 gelten die Fristen so, dass die angestellte Person zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 25. Lebensjahr vollendet und die Zusage bereits 5 Jahre bestanden haben muss.

Arbeitgeberfinanzierte Leistungen bleiben für Zusagen vor 2009 erhalten, wenn die angestellte Person zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage seit mindestens 5 Jahren bestanden hat.

Für Zusagen, die vor dem 01.01.2001 erteilt wurden, gelten längere Unverfallbarkeitsfristen. Die Fristen sind jedoch für alle Anwartschaften bereits erreicht.

*Unverfallbar bedeutet, dass Ihr Kapital bei einem betrieblichen Vorsorgeplan nicht mehr verloren geht, wenn Sie eine bestimmte Anzahl von Jahren in der Firma gearbeitet haben. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn Sie das Unternehmen verlassen oder wenn es insolvent geht.

Sofern der Vertrag unverfallbar* ist, bleibt die bestehende Anwartschaft der angestellten Person erhalten. Bei Pensionskasse und Direktversicherung hat die angestellte Person einen direkten Rechtsanspruch gegen die Pensionskasse bzw. das Versicherungsunternehmen. Bei der Unterstützungskasse gewährt der Pensions-Sicherungs-Verein die Leistung.

*Unverfallbar bedeutet, dass Ihr Kapital bei einem betrieblichen Vorsorgeplan nicht mehr verloren geht, wenn Sie eine bestimmte Anzahl von Jahren in der Firma gearbeitet haben. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn Sie das Unternehmen verlassen oder wenn es insolvent geht.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr Produkte zum Thema Vorsorge und Vermögen

VPV Ratgeber