Nicht cool, aber wichtig: Versicherungen

Ein Ratgeber für alle, die gerade ins eigene Leben starten

Ist das Ende der Schule oder Ausbildung in Sicht? Beginnen Sie ein Studium, steigen ins Berufsleben ein oder ziehen Sie von zu Hause aus? Ihr Leben nimmt schnell Fahrt auf. Sie leben ab sofort Ihr eigenes Leben. Zeit, sich über Ihre finanzielle Absicherung Gedanken zu machen.

Mit diesem Ratgeber erhalten Sie Hinweise und Tipps, welche Versicherungen Sie unbedingt benötigen.

Zwei junge Menschen haben Spaß

Wichtige Versicherungen für junge Leute

„Als ich letzten Freitag mit meinen Freunden im Stadtpark gechillt habe, ist mir etwas Blödes passiert. Mein Kumpel hatte seinen neuen Bluetooth-Lautsprecher zum Musikhören dabei und auf den Boden gestellt. Als es schon etwas später war und ich nach Hause gehen wollte, übersah ich den Lautsprecher auf dem Boden und kickte ihn versehentlich weg. Dann war der Lautsprecher kaputt. Das tat mir total leid. Zum Glück habe ich eine Privathaftpflichtversicherung. Sie ersetzte meinem Kumpel die Kosten des Lautsprechers, sodass er sich einen neuen kaufen konnte.“

Das Beispiel zeigt: Immer wenn Sie versehentlich eine fremde Sache beschädigen, stehen Sie in der Haftung. Dasselbe gilt auch, wenn Sie aus Versehen eine fremde Person z. B. beim Radfahren verletzen. Dann sind die Kosten um einiges höher als bei dem oben genannten Beispiel. Im Extremfall können Sie ohne Privathaftpflichtversicherung Ihre finanzielle Existenz gefährden.

Denn Haftpflicht-Schäden können in die Millionen gehen. Normalerweise sind Sie bis zur Volljährigkeit über Ihre Eltern mitversichert. Bei vielen Versicherungen gilt der Versicherungsschutz sogar bis zum Ende der ersten Ausbildung/bis zum ersten Bachelor-Abschluss. Das gilt allerdings nur, solange Sie noch bei Ihren Eltern wohnen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Eltern und ab wann genau Sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen sollten.

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Dann sollten Sie zusätzlich zu einer Privathaftpflicht- auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Denn nicht nur Sie, sondern auch Ihr Liebling kann Schäden in Millionenhöhe verursachen, für die Sie haften.

Hier ein Beispiel für Pferdebesitzer:

„An einem schönen Sonntag ritt ich mit meinem Pferd Djego aus. Djego war erst total brav. Wir galoppierten am Waldrand entlang, doch plötzlich sprang ein Reh aus dem Wald, Djego erschreckte sich und rannte in Richtung Straße. Ich konnte Djego nicht mehr halten und sprang ab. Djego rannte weiter, über die Straße und in ein Auto ... Es entstand ein Sachschaden von 20.000 €, der glücklicherweise von meiner Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen wurde.“

Und hier noch ein Beispiel für Hundebesitzer:

„Wie jeden Nachmittag gingen meine Hündin Sissi und ich eine Runde Gassi. Wie immer ließ ich sie von der Leine. Normalerweise hört Sissi immer gut. Doch als mich mein Freund anrief und ich Sissi nicht die ganze Aufmerksamkeit schenkte, fing sie an zu schnüffeln und ging einer Spur hinterher. Leider hatte sie dabei auch noch Erfolg und spürte einen Hasen auf. Sie rannte dem Hasen hinterher, überquerte einen geteerten Feldweg. Ein Fahrradfahrer wich Sissi aus und stürzte. Er verletzte sich am Arm. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlung verursachten Kosten in Höhe von 60.000 €, die von meiner Tierhalterhaftpflichtversicherung gezahlt wurden.“

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Wer ein Auto besitzen möchte, muss sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kümmern. Denn hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht kommt für die Schäden des Unfallgegners auf, wenn Sie den Schaden verursacht haben.

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Neben der Kfz-Haftpflicht kann noch der Teil- oder der Vollkasko-Schutz hinzugewählt werden. Während die Teilkasko z. B. auch bei einem Hagelschaden oder Marderbiss leistet, kommt die Vollkasko zusätzlich noch für Schäden an Ihrem Auto auf, die Sie selbst verursacht haben.

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In Deutschland unterliegen alle der Krankenversicherungs-Pflicht. Diese kommt ganz oder teilweise für medizinische Behandlungskosten auf. Bis zum 18. Lebensjahr sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Bei einer schulischen Ausbildung ohne Arbeitsentgelt können Sie bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Schutz über die Familienversicherung erhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr monatliches Einkommen nicht höher als 538 € bei einem Minijob ist.

Sobald Sie eine Ausbildung beginnen, bei der Sie eine Vergütung erhalten, müssen Sie als Azubi eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Sie möchten ein Studium beginnen? Dann müssen Sie schon bei der Immatrikulation nachweisen, dass Sie entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Grundsätzlich gilt genau dasselbe wie bei einer schulischen Ausbildung: Bis zum 25. Lebensjahr und einem monatlichen Einkommen von max. 538 € bei einem Minijob können Sie kostenfrei über Ihre Eltern familienversichert werden. Wird die Einkommensgrenze überschritten oder ab einem Alter von 25 Jahren können Sie sich günstig als Studierende*r bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern (studentische Krankenversicherung). Die Vergünstigungen in der studentischen Krankenversicherung erhalten Sie aber nur:

  • wenn Sie max. 20 Stunden/Woche arbeiten
  • wenn Sie mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten, aber die Beschäftigung auf 26 Wochen/Jahr beschränkt ist
  • wenn Sie mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten, aber die Beschäftigung überwiegend in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende stattfindet

Hinweis: Wer als Student*in unter 25 Jahre alt ist und in den Semesterferien jobbt, darf auch mehr als 538 € im Monat verdienen und behält dennoch seinen Versicherungsschutz über die Eltern. Junge Leute, die ein freiwilliges soziales Jahr machen, sind ebenfalls kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Unser Tipp: Für alle, die sich gesetzlich krankenversichern müssen, lohnt ein Blick auf die Extraleistungen der Krankenversicherung. Manche bezuschussen z. B. Sportkurse oder belohnen bei Einhaltung von Vorsorgeterminen mit Geld- oder Sachprämien.

Wenn Sie über die Eltern privat krankenversichert sind, können Sie mit Studienbeginn wählen, ob Sie weiterhin in der privaten bleiben oder zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchten. Während des Studiums können Sie allerdings dann nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Nehmen Sie ein unbezahltes Praktikum auf oder sind Sie nach dem Studium zunächst arbeitslos, müssen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiterhin bezahlt werden. Dafür können die Leistungen einer privaten Krankenversicherung besser sein. Aus diesem Grund empfehlen wir jungen Menschen, sich darüber beraten zu lassen, welche Krankenversicherung am passendsten ist.

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„Ich frage meine Studenten oft, was ihr wertvollstes Gut ist. Es ist ihre Arbeitsfähigkeit. Damit werden sie ihr ganzes Leben und womöglich das ihrer Familie finanzieren. Trotzdem sind viele gegen kaputte Handy-Displays versichert, aber nicht gegen Berufsunfähigkeit.“ (Zitat Prof. Horst Müller-Peters, TH Köln)

Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung wird etwa jede 4. berufstätige Person im Laufe ihres Lebens berufsunfähig (z. B. durch einen Bandscheibenvorfall oder Burn-out). Die Folge: Wegfall des Lohns. Wer dann keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angewiesen. Und eines ist klar: mit der Erwerbsminderungsrente können Sie Ihren derzeitigen Lebensstandard nicht halten, da sie sehr gering ausfällt. Ganz besonders hart trifft es junge Menschen ohne Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Schüler*innen, Studierende und Auszubildende oder Berufsanfänger*innen. Denn für sie gibt es gar keine Erwerbsminderungsrente.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese zahlt Ihnen bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente.

Hinweis: Für gesunde Menschen ist der Abschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes ohne Einschränkungen kein Problem. Später, wenn die Gesundheit schon ein paar Kratzer hat, kann die Absicherung teurer oder vielleicht gar nicht mehr möglich sein. Deshalb lohnt sich der Abschluss für Studierende oder Berufseinsteiger*innen erst recht.

Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass der BU-Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Damit haben Sie zu bestimmt Anlässen (z. B. Heirat, Geburt oder Jobwechsel) die Möglichkeit, die Versicherungsleistung zu erhöhen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen.

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Egal, ob Work-and-Travel, Auslandssemester oder einfach nur reisebegeistert: Wer viel reist, benötigt eine Reisekrankenversicherung. Denn selbst in der EU wird nur ein Teil der medizinischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Den dort üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst zahlen und ein Rücktransport nach Hause ist nie versichert. Das kann ganz schön teuer werden! Noch viel wichtiger ist eine Reisekrankenversicherung bei Reisen außerhalb der EU. Hier besteht gar kein Versicherungsschutz.

Eine Reisekrankenversicherung kommt für folgende Kosten auf:

  • Kosten für ambulante Behandlung
  • Kosten für Medikamente
  • Kosten für Krankenhausaufenthalte

Hinweis: Die Versicherung kann bis 1 Tag vor der Abreise abgeschlossen werden. Überprüfen Sie aber vor Abschluss erst einmal, ob Sie eventuell bereits über einen Familientarif abgesichert sind. Hier sind Kinder oft bis zum 18. Lebensjahr, manchmal auch bis zum 20. oder 25. Lebensjahr mitversichert.

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Stellen Sie sich vor, Sie drehen Ihre Wohnung um. Alles, was dann herausfällt, gehört zum Hausrat. Also alle elektronischen Geräte, Möbel, Kleidungsstücke und mehr. Was meinen Sie, wie viel Sie zahlen müssten, um all das neu zu ersetzen, weil z. B. alles durch einen Brand zerstört wurde? Bestimmt einiges. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, kommt diese für den finanziellen Ersatz der Gegenstände auf. Und dabei leistet die Hausratversicherung nicht nur bei Schäden am Hausrat nach einem Brand, sondern auch bei Einbruchdiebstahl, austretendem Leitungswasser, Sturm und Hagel.

„Seit einem Jahr etwa habe ich eine 2-Zimmer-Wohnung gemietet. Technisch bin ich mit Smartphone, Laptop, Fernseher … ausgestattet. Als ich vor kurzem nach Hause kam, war ich total geschockt: Alle meine wertvollen Sachen wurden gestohlen. Die ganze Bude sah aus wie ein Schlachtfeld! Zum Glück sind Einbrüche über die Hausratversicherung abgedeckt. Ich meldete den Einbruch direkt und bekam die verloren gegangenen Dinge ausgezahlt, um mir neue kaufen zu können.“

Auch zur Absicherung Ihres Fahrrads gegen Diebstahl benötigen Sie eine Hausratversicherung. Dabei ist nicht zwingend, dass das Fahrrad bei Ihnen zu Hause untergebracht ist. Wird das Fahrrad auf offener Straße gestohlen, erhalten Sie ebenso eine Leistung von Ihrem Versicherer. Wichtig ist, dass das Fahrrad mit einem eigenständigen Fahrradschloss abgesichert wird, wenn es nicht in Gebrauch ist.

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Ob Biken, Joggen, Skifahren oder Reiten: Bei jeder Sportart kann etwas passieren. Umso wichtiger ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die auf dem direkten Arbeitsweg oder bei der Arbeit passieren. Die meisten Unfälle passieren aber genau dort nicht.

Nicht nur in der Freizeit beim Sport, sondern auch im Haushalt passieren einige Unfälle, die über eine private Unfallversicherung abgedeckt sind. Bei bleibenden Verletzungen erfolgt die Leistung in Form einer Kapitalsumme, die z. B. für Lohnausfälle, eine Haushaltshilfe oder gar den behindertengerechten Umbau der Wohnung verwendet werden kann.

„Letzten Sommer fuhr ich mit dem Fahrrad ins Freibad. Auf dem Weg dorthin übersah ich einen Ast auf dem Boden. Mit hoher Geschwindigkeit fuhr ich über den Ast, verlor die Kontrolle über mein Rad und stürzte zu Boden. Ich fiel so ungeschickt, dass ich seitdem im Rollstuhl sitze. Dank meiner privaten Unfallversicherung musste ich mir aber zumindest über das Finanzielle keine Gedanken machen. Mir wurde eine hohe Versicherungssumme im 6-stelligen Bereich ausgezahlt. Dadurch konnte ich mir den behindertengerechten Umbau der Wohnung und des Autos sowie eine Haushaltshilfe leisten. Zudem stand mir eine Reha-Managerin von Anfang an zur Seite. Sie beriet mich über die möglichen Behandlungen und übernahm die Organisation der Reha-Maßnahmen.“

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