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Ab welchem Alter man in 2024 in Rente gehen kann

Es gibt gesetzliche Regelungen, wann man frühestens eine gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen kann, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Art der Altersrente gilt ein anderes Renteneintrittsalter. Dieses wird je nach Rentenart seit 2012 bis 2031 jedes Jahr schrittweise angehoben. In 2024 betrifft dies die Geburtsjahre 1958 bis 1963. Auch die Rentenabschläge werden durch die Anhebung des Renteneintrittsalters beeinflusst.

Aktuell gibt es fünf gängige Arten der gesetzlichen Altersrente für Personen, die nach 1952 geboren sind und nicht im Bergbau tätig waren. Dazu gehören die reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, die Altersrente für langjährig Versicherte, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte sowie die Altersrente für Schwerbehinderte mit und ohne Abschläge.

Für einen Rentenanspruch unterscheiden sich je nach Rentenart die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen wie eine notwendige Mindestversicherungs-Zeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), aber auch das frühestmögliche Renteneintrittsalter (Altersgrenze). Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter für einige Altersrenten jedes Jahr schrittweise angehoben. Dies hat auch Auswirkungen für alle, die eine Altersrenten mit Abschlägen beziehen möchten.

Reguläre Altersrente

Anspruch auf eine reguläre Altersrente hat jeder, der die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und die geltende Altersgrenze erreicht hat. Seit 2012 bis 2031 erhöht sich die Altersgrenze für die normale Altersrente für alle, die ab 1947 bis 1964 geboren sind, vom 65. auf das 67. Lebensjahr.

Ein 1957 Geborener muss noch 65 Jahre und elf Monate alt sein, um frühestens eine Regelaltersrente erstmalig zu bekommen. Eine Person, die ein Jahr später – also 1958 – geboren wurde, muss dagegen mindestens 66 Jahre alt sein, um erstmalig eine solche Altersrente zu erhalten.

Grundsätzlich beginnt eine Altersrente, sofern man sie rechtzeitig beantragt hat, frühestens „von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn alle Anspruchs-Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind“, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt.

Wer beispielsweise am 01.12.1958 geboren wurde, kann frühestens am 01.12.2024 eine Regelaltersrente erhalten. Wer jedoch einen Tag später, also am 02.12.1958 geboren wurde, hat erst einen Monat später, nämlich am 01.01.2025 einen Rentenanspruch. In 2024 hat damit nur derjenige Anspruch auf eine Regelaltersrente, der bis zum 01.12.1958 geboren wurde, sofern er die fünfjährige Wartezeit erfüllt.

Abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Seit 2016 wird für alle ab 1953 bis 1964 Geborenen auch das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte vom 63. auf das 65. Lebensjahr verlängert. Diese Rentenart setzt neben dem Erreichen des Renteneintrittsalters auch eine Wartezeit von mindestens 45 Jahren voraus. Alle, die 1951 oder 1952 geboren wurden, konnten, sofern sie die sonstigen Kriterien erfüllten, noch mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Die Altersgrenze für die 1959 Geborenen liegt dagegen bei 64 Jahren und zwei Monaten. Das frühestmögliche Renteneintrittsalter für alle 1960 Geborenen beträgt bereits 64 Jahre und vier Monate. Wer 2024 in Rente gehen will, muss daher vor dem 02.08.1960 geboren sein.

Folgendes Beispiel zeigt die Auswirkungen beim Renteneintritt: Wer am 31. Dezember 1959 geboren wurde, erhält frühestens ab dem 1. März 2024 eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Wer nur einen Tag später geboren wurde, also am 1. Januar 1960, bekommt frühestens zwei Monate später, also erst ab 1. Mai 2024 eine solche Rente.

Altersrente mit Abschlägen für langjährig Versicherte

Auch bei der vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen, der Altersrente für langjährig Versicherte, wirkt sich die Anhebung der Altersgrenzen aus, und das obwohl hier das frühestmögliche Renteneintrittsalter für alle das 63. Lebensjahr ist.

Denn die Höhe der Rentenabschläge hängt vom Geburtsdatum, dem tatsächlichen Renteneintrittsdatum und der Altersgrenze, ab dem es eine abschlagsfreie Rente gäbe, ab. Weitere Voraussetzung für eine solche Rente, ist eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren.

Zur Abschlagsberechnung: Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte – das ist seit einigen Jahren die gleiche Altersgrenze wie für die Regelaltersrente – in Rente geht, werden 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet.

Wer vor 1949 geboren wurde und mit 63 Jahren eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen bezog, hatte eine Abschlagshöhe von 7,2 Prozent. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte lag für die 1945 bis 1948 Geborenen bei 65 Jahren. Beim Rentenbeginn mit 63 Jahren wurden daher 24 Abschlagsmonate zu je 0,3 Prozent berechnet.

Wer 2024 mit 63 Jahren seinen Ruhestand beginnen möchte

Für 2024 liegt das früheste Renteneintrittsalter für die Altersrente für langjährig Versicherte für alle 1961 Geborenen wie bei der Regelaltersrente bei 66 Jahren und sechs Monaten. Der früheste Rentenbeginn für eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren mit Abschlägen ist 2024 damit für alle möglich, die bis zum 01.12.1960 geboren wurden.

Wer also am 01.12.1961 zur Welt kam und genau zu seinem 63. Geburtstag am 01.12.2024 in Rente geht, hätte noch insgesamt drei Jahre und sechs Monate, also insgesamt 42 Monate bis zur abschlagsfreien Altersgrenze. Er muss demnach Abschläge für 42 Monate (mal 0,3 Prozent), was einer Abschlaghöhe von 12,6 Prozent entspricht, in Kauf nehmen.

Für alle, die ein Jahr früher geboren sind, also 1960, liegt die Altersgrenze dagegen bei 66 Jahren und vier Monaten – sie hatten daher, wenn sie 2023 an ihrem 63. Lebensjahr in Rente gegangen sind, zwei Abschlagsmonate weniger. Sie müssen „nur“ für 40 Monate Abschläge von je 0,3 Prozent, also insgesamt 12,0 Prozent hinnehmen.

Die meisten Abschläge, sofern die vorzeitige Rente in Anspruch genommen wird, gibt es für alle ab 1964 Geborenen. Die Altersgrenze für langjährig Versicherte für eine abschlagsfreie Rente, die nach 1963 auf die Welt kamen, ist nämlich das 67. Lebensjahr. Sie haben daher, wenn sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt – also mit 63 Jahren – in Rente gehen, insgesamt 48 Abschlagsmonate und damit eine Abschlagshöhe von 14,4 Prozent (48 mal 0,3 Prozent).

Schwerbehinderte können vor dem 62 Lebensjahr in Rente gehen

Die Altersrentenart mit dem frühestmöglichen Renteneintritt ist die Altersrente für Schwerbehinderte. Nur wer einen Behindertengrad ab 50 hat und eine 35-jährige Wartezeit nachweisen kann, hat Anspruch auf eine solche Rente. Wer bis 1951 geboren ist, konnte bereits mit 60 Jahren eine solche Rente mit einem Rentenabschlag in Höhe von bis zu 10,8 Prozent erhalten.

Für alle zwischen 1952 und 1964 Geborenen steigt das frühestmögliche Renteneintrittsalter seit 2012 für den jeweils darauffolgenden Geburtsjahrgang schrittweise auf das 62. Lebensjahr. In 2024 können alle 1963 Geborenen mit einer Schwerbehinderung mit 61 Jahren und zehn Monaten eine solche Rente erhalten. Das heißt, wer vor dem 02.02.1963 geboren wurde und eine Schwerbehinderung hat, kann in 2024 eine Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlägen beanspruchen.

Für alle 1962 Geborenen lag das früheste Renteneintrittsalter für diese Rente noch bei 61 Jahren und acht Monaten. Unter den gleichen Zugangsvoraussetzungen ist auch eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Rentenabschlag möglich. Das früheste Renteneintrittsalter lag hier für alle, die bis 1951 geboren wurden, bei 63 Jahren.

Für die Geburtsjahrgänge 1951 bis 1964 erhöht sich die Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr. Schwerbehinderte, die 1959 geboren wurden, können beispielsweise mit 64 Jahren und zwei Monaten eine solche Rente erhalten. Wer 1960 geboren ist, muss mindestens 64 Jahre und vier Monate alt sein – 2024 trifft das auf alle zu, die bis zum 01.08.1960 geboren wurden.

Individuellen Rentenbeginn ermitteln

Mehr Informationen zur gesetzlichen Altersrente enthält die kostenlos bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ des DRV. Im DRV-Webauftritt gibt es zudem einen Rentenbeginn- und -höhenrechner mit dem jeder ermitteln kann, in welchem Alter er frühestens welche Altersrentenart in Anspruch nehmen könnte.

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente, egal ob mit oder ohne Abschläge, entspricht grundsätzlich bei Weitem nicht dem bisherigen Nettoeinkommen. Selbst wer 45 Jahre gearbeitet und dabei so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält aktuell nur rund 48 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens.

Wer sicherstellen will, dass er auch im Rentenalter den Lebensstandard halten kann, sollte daher frühzeitig finanziell vorsorgen. Ein Versicherungsvermittler hilft auf Wunsch bei der entsprechenden Finanzanalyse mittels Computerberechnungen, sowie bei der Suche nach individuell passenden Vorsorgelösungen.