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Altersarmut: So viele erhielten eine Grundsicherung im Alter

Die Anzahl der Einwohner im Rentenalter, die auf staatliche Hilfe in Form einer Grundsicherung angewiesen sind, weil ihr eigenes Alterseinkommen nicht ausreicht, um ihren notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist sieben Jahre in Folge gestiegen. Fast 690.000 Senioren waren Ende 2023 darauf angewiesen – ein neuer Höchstwert. Ein Grund für die Erhöhung sehen die Statistiker in der vermehrten Anzahl an geflüchteten Ukrainern, die Anspruch auf eine solche Leistung haben. Ein anderer ist die steigende Altersarmut unter den Bürgern.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die neusten Daten zur Grundsicherung im Alter veröffentlicht. Diese 2003 eingeführte Sozialhilfeleistung steht Einwohnern zu, die im Rentenalter sind, also die Regelaltersgrenze erreicht haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Vermögen und Einkommen wie der gesetzlichen Altersrente bestreiten können.

Nach den aktuellen Destatis-Daten ist seit sieben Jahren in Folge die Anzahl der Bezieher einer Grundsicherung im Alter gestiegen. Im Dezember 2023 erhielten rund 689.590 Einwohner eine solche finanzielle Hilfe vom Staat. Das waren 31.050 Bezieher oder 4,7 Prozent mehr als im Dezember des Vorjahres. Das ist der zweithöchste Zuwachs seit sieben Jahren. Den größten Anstieg gab es 2022 mit einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von fast 11,9 Prozent.

Insgesamt steigt die Altersarmut

Nach Angaben von Destatis geht die Gesamtentwicklung bei den Beziehern einer Grundsicherung „weiterhin auf einen Anstieg von leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine zurück“. Deren Zahl ist von 70.550 im Dezember 2022 auf 83.420 im Dezember 2023 und damit um 18,2 Prozent gestiegen.

Hintergrund: Seit dem 1. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine, sofern sie die Voraussetzungen für die Grundsicherung im Alter erfüllen, diese Sozialhilfeleistung statt Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG).

Doch auch wenn man nur die Entwicklung der Anzahl der deutschen Bezieher einer Grundsicherung im Alter betrachtet, zeigt sich, dass es hier eine Steigerung um 2,2 Prozent gab.

Im Detail erhielten Ende 2023 rund 453.130 Deutsche sowie 153.040 Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne die geflüchteten Ukrainer diese Art der Grundsicherung und damit insgesamt 606.170 Personen. Das war ein Anstieg zum Vorjahr von 3,1 Prozent. Dies belegt, dass auch die Altersarmut zunimmt – und zwar unabhängig von den nach Deutschland geflüchteten Ukrainern.

Mehr Frauen als Männer von Altersarmut betroffen

Im letzten Jahr wie auch in den vergangenen Jahren zeigt sich, dass deutlich mehr Frauen auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Allerdings steigt seit Jahren – mit Ausnahme von 2022 – die Anzahl der Bezieher bei den Männern deutlich mehr als bei den Frauen.

Im Detail erhielten im Dezember letzten Jahres 391.850 Frauen und 297.740 Männer eine Grundsicherung im Alter – und damit fast ein Drittel mehr Frauen als Männer. Insgesamt hat die Anzahl der männlichen Bezieher um 5,3 Prozent und der weiblichen um 4,3 Prozent binnen eines Jahres zugenommen.

Arm im Ruhestand trotz gesetzlicher Altersrente

Dass die gesetzliche Altersrente nicht vor Altersarmut schützt, belegt eine weitere Zahl von Destatis. 473.415 Einwohner erhielten im Dezember 2023 eine Grundsicherung, obwohl sie eine gesetzliche Altersrente hatten. Das sind fast 68,7 Prozent aller Bezieher einer Grundsicherung im Alter.

Rechnet man die nach Deutschland geflüchteten Ukrainer, die eine solche Grundsicherung im Alter erhielten, weg, da sie in der Regel nicht die Voraussetzungen für eine gesetzliche Altersrente erfüllen, lag der Anteil sogar bei 78,1 Prozent.

Grundsicherung bei weniger als 1.016 Euro Alterseinkommen

Grundlegende Informationen zur Grundsicherung im Alter, unter anderem wann ein Anspruch darauf besteht, enthalten die Webportale der Deutschen Rentenversicherung (DRV), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und die aktualisierte DRV-Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“.

In der Broschüre des DRV ist unter anderem zu lesen: „Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.016 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ Die Prüfung erfolgt beim Sozialamt. Ein entsprechender Antrag auf eine Grundsicherung im Alter kann beim Sozialamt gestellt oder auch bei der DRV eingereicht werden.

Wer nicht nur verhindern möchte, dass er im Rentenalter auf eine solche Grundsicherung angewiesen ist, sondern auch sicherzustellen will, dass er seinen bisherigen Lebensstandard auch als Rentner halten kann, sollte möglichst früh eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen.

Wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen, teils sogar mit staatlicher Unterstützung, infrage kommen, kann bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.