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Auch Firmenversicherungen müssen aktualisiert werden

Spätestens im Laufe des Frühjahrs weiß ein Unternehmer normalerweise, welchen Gewinn oder Verlust seine Firma letztes Jahr hatte und wie hoch die jährlichen Kosten und das aktuelle Firmenanlagevermögen sind. Wer seine Betriebsversicherungen entsprechend den aktuellen Gegebenheiten anpasst, kann sicher sein, weder zu viel Prämien zu zahlen noch im Schadenfall zu wenig Entschädigung zu bekommen. Zudem sollte man prüfen, inwieweit die Policen auch neu hinzugekommene oder in naher Zukunft zu erwartende Risiken absichert.

Wie auch bei anderen Versicherungsarten ist es bei diversen Firmenversicherungen wie der Geschäftsinhalts- oder Elektronikversicherung, aber auch bei der Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung in zweierlei Hinsicht wichtig, dass die Versicherungssummen zu den tatsächlichen Gegebenheiten passen. Ist die vereinbarte Versicherungssumme nämlich zu niedrig, liegt eine Unterversicherung vor.

Im Schadenfall wird die Entschädigung entsprechend gekürzt, das heißt bei einem Totalschaden erhält der Versicherte maximal die vereinbarte Versicherungssumme, auch wenn der Schaden höher ist. Auch bei einem Teilschaden wird der entstandene Schaden nicht komplett, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzt. Ist dagegen die vereinbarte Versicherungssumme zu hoch, leistet der Versicherer im Schadenfall maximal den tatsächlichen Schaden. Der Kunde hat in Relation zu seinem tatsächlichen Schutz dann unnötig viel Prämie bezahlt.

Änderungen zeitnah mitteilen

Um eine Unter- oder Überversicherung, aber auch um Lücken in der Absicherung zu vermeiden, ist es für einen Unternehmer wichtig, die Versicherungspolicen entsprechend den aktuellen Unternehmenswerten wie Umsatz, Gewinn, Anlagevermögen und Fixkosten des vergangenen Jahres, die in der Regel spätestens im Frühjahr des Folgejahres bekannt sind, anzupassen.

Zudem sollten auch zu erwartende beziehungsweise geplante Änderungen dem jeweiligen Versicherer oder Vermittler zeitnah mitgeteilt werden. Wer beispielsweise seinen Betrieb ausbaut und zusätzlich Inventar und Maschinen anschafft, sollte dies genauso melden wie erhebliche Veränderungen der Werte des Warenlagers oder der Vorräte.

Auch eine Umstellung oder Erweiterung der Firma bezüglich neuer Geschäftsbereiche wie beispielsweise die Umstellung oder Ergänzung der Produktion auf neue, bisher noch nicht hergestellte Warengruppen, aber auch eine Schließung von Betriebsteilen sind dem Versicherer und Vermittler umgehend zu melden. Nur dann kann sichergestellt werden, dass der bestehende Versicherungsschutz entsprechend den neuen Gegebenheiten angepasst wird.

Vorbeugender Schutz vor einer Unterversicherung

Wer grundsätzlich eine Unterversicherung als Folge einer Neuanschaffung oder einer unerwartet positiven Geschäftsentwicklung im Laufe des Jahres vermeiden will, hat neben der zeitnahen Meldung an den Versicherer noch andere Möglichkeiten. Für bestimmte versicherte Sachen wie Vorräte kann in vielen Versicherungsverträgen eine Versicherung auf „Erstes Risiko“ bis zu einer bestimmten Wertgrenze vereinbart werden.

Dadurch ist gewährleistet, dass im Schadenfall eine bestehende Unterversicherung für diese Gegenstände bis zur vereinbarten Wertgrenze folgenlos bleibt. Im Schadenfall wird jedoch maximal bis zur Wertgrenze bezahlt, auch wenn der Schaden höher ist. Manche Versicherer bieten optional insbesondere für Gebäude, aber auch für technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen eine Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel in ihren Policen an. Damit lässt sich eine Unterversicherung, die sich aus den Preisentwicklungen für die versicherten Gegenstände ergeben kann, vermeiden.

Die Versicherungssummen werden bei Bestehen einer solchen Klausel je nach Vertragsvereinbarung automatisch entsprechend den Preisentwicklungen der versicherten Gegenstände oder in Höhe eines individuell festgelegten Prozentsatzes angepasst. Eine weitere Variante: Bei manchen Firmenpolicen kann im Rahmen einer Vorsorgevereinbarung zusätzlich zur Versicherungssumme ein prozentualer Anteil davon oder auch ein festgelegter Betrag versichert werden. Ist ein Schaden nicht höher als die Summe aus Versicherungssumme und vereinbarter Vorsorge, wird der Schaden komplett erstattet.