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Bei Auslandsreisen mit dem Pkw die Grüne Karte mitführen

Zwar ist in vielen europäischen Ländern das Mitführen der Grünen Karte als Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist, nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Doch in manchen Staaten verlangt die Polizei bei einem Verkehrsunfall oder bei der Kontrolle dieses Dokument immer noch als Versicherungsnachweis.

In den meisten europäischen Ländern reicht das Kfz-Kennzeichen als Nachweis, dass das Auto über den für das jeweilige Land vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutz verfügt. Dieses Kennzeichenabkommen gilt in Andorra, Monaco, San Marino, Serbien, der Schweiz sowie in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes – dazu gehören die Länder der Europäischen Union, aber auch Island, Norwegen sowie Liechtenstein.

Ein Versicherungsnachweis ist deshalb wichtig, da in vielen Ländern unterschiedliche Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten. Diese leistet Schadenersatz für den Unfallgegner, wenn mit dem versicherten Kfz ein Unfall verursacht wird. Bei einem Unfall im Ausland gilt für den Schadenersatz das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat.

In manchen Ländern ist die Grüne Karte notwendig

Es gibt aber auch Länder, bei denen der Kfz-Fahrer bei der Einreise als Nachweis für das Bestehen einer ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherung eine „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK), auch Grüne Karte genannt, mitführen muss. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und die Türkei. Das Grüne-Karten-System ist aktuell ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System, an dem 48 Länder einschließlich vier außereuropäische Länder teilnehmen.

Normalerweise wird die IVK vom Kfz-Versicherer automatisch mit der Kfz-Police an den Kunden verschickt – seit 2021 nicht mehr wie bisher auf grünem, sondern auf weißem Papier, und gilt je nach Versicherer für drei bis fünf Jahre. Wer jedoch keine IVK bekommen oder sie verloren hat, oder die IVK abgelaufen ist, kann eine neue bei seinem Kfz-Versicherer anfordern.

Die IVK sollte in Papierform mitgeführt werden, denn das reine Vorzeigen des PDF auf dem Smartphone wird nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert, wie der GDV betont. Prinzipiell ist auf der IVK mittels Länderkürzel vermerkt, in welchen Ländern ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Für Reisen in die Türkei und Tunesien

Zwar gehören auch Russland, Israel, Iran, Marokko, Tunesien und die Türkei dem Grüne-Karten-System an, allerdings enthält die IVK für diese Länder nicht standardmäßig den Nachweis, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. In diesen Ländern ist das Mitführen der Grünen Karte jedoch ebenfalls Pflicht.

Wer im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für Tunesien keinen Versicherungsschutz hat, bei dem ist auf der Grünen Karte das entsprechende Länderkürzel TN für Tunesien durchgestrichen. Reisende, die mit dem Wagen in die Türkei fahren möchten, sollten nicht nur darauf achten, dass das Kürzel TR für Türkei auf der IVK steht und nicht durchgestrichen ist, sondern auch, dass der Versicherungsschutz im europäischen und im asiatischen Teil des Landes gültig ist.

Je nach Vereinbarung in der Kfz-Versicherung kann für diese Länder aber eine entsprechende Deckung, durch eine sogenannte „große Grüne Karte“ teils gegen Aufpreis bestätigt werden. Möchte man in ein Land einreisen und hat die dafür vorgeschriebene IVK vergessen oder das Länderkürzel auf der Karte ist durchgestrichen, weil die eigene Kfz-Versicherung für dieses Land nicht gilt, kann man meist beim Zollamt an der Grenze eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.

Wann eine Grenzversicherung notwendig ist

Allerdings ist die Versicherungsprämie dafür in der Regel deutlich höher und die Versicherungssummen um einiges niedriger, als wenn man den Versicherungsschutz in der eigenen Kfz-Police – sofern dies möglich ist – mitversichert hätte. Es gibt zudem europäische Länder, in denen die IVK und das Kfz-Kennzeichen nicht als Versicherungsnachweis gelten. Dazu zählt zum Beispiel der Kosovo: Hier man muss für die Einreise mit dem Pkw oder Motorrad in der Regel eine Grenzversicherung abschließen.

Grundsätzlich ist es für alle, die mit dem Pkw ins Ausland reisen, empfehlenswert, die Grüne Karte mitzuführen, auch wenn sie im jeweiligen Reiseland nicht mehr vorgeschrieben ist, denn sie wird immer noch in einigen Staaten bei Kontrollen und Unfällen von der Polizei verlangt. Außerdem kann damit unter Umständen die Schadenabwicklung nach einem Unfall beschleunigt werden. In allen Ländern, die dem Grüne-Karten-System angehören, wurde von den Kfz-Versicherern unter anderem dazu eine zentrale Organisation, das sogenannte Bureau, eingerichtet.

Das Bureau des jeweiligen Landes unterstützt bei der Abwicklung eines Unfallschadens im Inland, wenn es zu einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug gekommen ist. Es hilft aber auch bei der Unfallregulierung im Ausland, also wenn ein in Deutschland zugelassenes Kfz an einem Unfall im Ausland beteiligt ist. In Deutschland ist es beispielsweise das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.