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Damit der Zahnarztbesuch nicht zum Kostenrisiko wird

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt unter anderem beim Zahnersatz, aber auch bei einigen zahnärztlichen Behandlungen, wenn überhaupt, oft nur einen Teil der Kosten ab. Gesetzlich Krankenversicherte müssen dann oft eine hohe Eigenleistung von bis zu mehreren hundert oder tausend Euro erbringen. Immer mehr schließen daher eine private Zahnzusatzversicherung ab, um ihr Kostenrisiko zu minimieren.

Der Gang zum Zahnarzt ist für viele nicht nur unangenehm, sondern kann mitunter teuer werden. Bereits für eine Zahnfüllung und insbesondere beim Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen muss ein gesetzlich Krankenversicherter einen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlen. Das gilt selbst dann, wenn er sich mit der Regelversorgung zufrieden gibt.

Bei der Regelversorgung handelt es sich um einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz, und damit beispielsweise um eine Zahnkrone, -brücke oder -prothese in einfacher Ausführung. Und auch die Kosten für bestimmte Zahnbehandlungen werden nicht in jedem Fall von der Krankenkasse als Träger der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen.

Der Festkostenzuschuss

Die GKV übernimmt für einen Zahnersatz nur einen Festkostenzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten, die bei einer Regelversorgung angefallen wären. Nur wenn der Patient unter die Härtefallregelung fällt, also zum Beispiel als Alleinstehender maximal 1.414 Euro Monatseinkommen hat, werden die Kosten für die Regelversorgung komplett übernommen.

Wer jährlich zum Zahnarzt geht, für den erhöht sich der Festkostenzuschuss aufgrund eines Bonus nach fünf Jahren auf maximal 70 oder nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Das heißt, selbst bei einer Regelversorgung bleibt der Patient auf 40 Prozent, sollte er einen Bonus haben auf 30 oder 25 Prozent, der Kosten sitzen.

Zahlreiche Zahnarztleistung übernimm die Kasse nicht

Wer einen höherwertigen Zahnersatz wünscht als es die Regelversorgung vorsieht – also zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke möchte –, muss deutlich mehr zahlen, da auch in diesem Fall maximal 60 bis 75 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung von der GKV getragen werden. Neben den restlichen 40 bis 25 Prozent der Regelkosten hat der Patient zudem noch den kompletten Aufpreis für den höherwertigen Zahnersatz zu zahlen.

Beispielsweise kostet ein Zahnimplantat, um einen fehlenden Zahn zu ersetzen, je nach Aufwand zwischen 2.500 und 4.500 Euro. Bei einem Backenzahn erstattet die GKV davon maximal zwischen 660 Euro und 825 Euro für eine Regelversorgung, deren Kosten die GKV mit rund 1.100 Euro ansetzt, wie aus dem Webauftritt der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hervorgeht. Das heißt der Patient müsste für ein Zahnimplantat zwischen 1.675 Euro und 3.840 Euro selbst bezahlen.

Auch wer eine höherwertige Zahnfüllung wie Inlay, Gold- oder mehrschichtige Kompositfüllung statt der von der GKV übernommenen Amalgam- oder einschichtigen Kompositfüllung wünscht, muss mit bis zu mehreren hundert Euro Eigenanteil rechnen. Selbst die Kosten für bestimmte zahnärztliche Leistungen wie das Anfertigen einer Knirsch- oder Aufbissschiene, eine professionelle Zahnreinigung oder unter bestimmen Kriterien auch eine Wurzelbehandlung muss der Patient allein tragen.

Immer mehr schließen eine Zahnzusatzversicherung ab

Kostenschutz erhalten gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Zahnzusatzversicherung. Eine solche bestehende Police übernimmt entsprechend der individuellen Vertragsvereinbarung einen Großteil oder auch alle Mehrkosten, die man sonst selbst zu tragen hätte.

Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte möchten einen entsprechenden Kostenschutz und schließen daher eine solche Police ab. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestanden letztes Jahr hierzulande rund 18,8 Millionen solcher privaten Zahnzusatzversicherungen.

Das ist ein neuer Rekordwert und ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um über 460.000 Policen. Details zu einer privaten Zahnzusatzversicherung erfährt man beim Versicherungsvermittler.