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Die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung

Privat Krankenversicherte haben im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, ihren Versicherungsumfang individuell festzulegen. Zwar gibt es immer wieder Gerüchte, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung deutlich schneller steigen als die der gesetzlichen. Im Webportal des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. werden jedoch solche und andere Vorurteile faktenbasiert widerlegt. Zudem nennt der Verband diverse Möglichkeiten, wie sich die Beiträge reduzieren lassen.

Verschiedene Personengruppen haben die Möglichkeit, sich anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für eine private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden. Dazu gehören die meisten Selbstständigen und Freiberufler, Beamte und Personen mit Beihilfeanspruch.

Privat krankenversichern können sich in der Regel zudem Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die aktuelle Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro überschreitet, aber auch Personen ohne Einkommen oder mit einem Gehalt bis maximal 538 Euro im Monat. Das Gleiche gilt für Studierende, die sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder ab 30 Jahre alt sind. Die private Krankenvollversicherung bietet im Vergleich zur GKV zahlreiche Vorteile.

Individueller Versicherungsumfang

In der GKV sind der Umfang und die Art der Leistungen, die ein Versicherter in Anspruch nehmen kann und von den Krankenkassen bezahlt werden, durch einen festgelegten Leistungskatalog gesetzlich geregelt. Diese Leistungen werden zudem nur von den Krankenkassen als Träger der GKV bezahlt, sofern sie von zugelassenen Personen, wie Ärzten oder Kliniken mit einer Kassenzulassung, durchgeführt werden.

Im Gegensatz dazu kann in der PKV der Versicherungskunde den Umfang des Versicherungsschutzes individuell vereinbaren. Eine PKV ermöglicht beispielsweise eine freie Wahl zwischen verschiedenen Ärzten und Kliniken, unabhängig davon, ob diese eine Kassenzulassung haben.

Darüber hinaus können in einer PKV auch Leistungen eingeschlossen werden, die von der GKV nur teilweise oder gar nicht übernommen werden. So werden von der PKV, wenn vereinbart, die Kosten für eine Krankenhausunterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer übernommen und nicht nur in einem Mehrbettzimmer wie bei der GKV.

Auch die Kosten für alternative Heilmethoden wie Osteopathie sowie diverse Therapiemethoden, die nicht im GKV-Leistungskatalog aufgeführt sind, werden je nach Vereinbarung von der PKV getragen. Das Gleiche gilt für Kosten für zahlreiche Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, die in der GKV teils nicht oder nicht vollständig abgedeckt sind. Studien zeigen zudem, dass privat Krankenversicherte oftmals schneller einen Arzttermin erhalten als GKV-Versicherte.

Höhere Beitragsanpassungen in der GKV als in der PKV

Die Höhe der Beiträge in der PKV wird anders als bei der GKV nicht vom Einkommen des Versicherten bestimmt, sondern vom vereinbarten Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss oder Versicherungsbeginn. Je jünger eine Person beim Abschluss eines PKV-Vertrages ist, desto günstiger sind die Beiträge. Durch eine mögliche Selbstbeteiligung kann ebenfalls die Prämienhöhe reduziert werden.

Wie bei der GKV kann es auch bei der PKV zu Beitragsanpassungen kommen, beispielsweise wenn die Ausgaben für Gesundheitsleistungen insgesamt steigen. Fakten widerlegen jedoch die weitverbreitete Annahme, dass die PKV-Prämien stärker steigen als die GKV-Beiträge.

Laut dem Verband der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) stiegen die Beiträge in der GKV von 2004 bis 2024 um durchschnittlich 3,2 Prozent pro Jahr, während sie in der PKV lediglich um 2,8 Prozent jährlich zunahmen.

Prämienerleichterung im Alter

Anders als bei der GKV wird bei der PKV ein Teil der Beiträge für Altersrückstellungen verwendet, damit der Versicherungsschutz auch im Rentenalter erschwinglich bleibt. Im Webauftritt des PKV-Verbandes wird erklärt, wie diese Demografievorsorge in den PKV-Verträgen funktioniert und welche Beitragsentlastungen es im Alter gibt. Zudem wird gezeigt, wie man auch in finanziellen Notlagen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz aufrechterhalten kann.

Laut PKV sorgen zum Beispiel diverse Faktoren dafür, dass im Alter die Beitragsanpassungen geringer ausfallen: „Mit Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag, sodass der Beitrag entsprechend sinkt. Zudem wird bei Renteneintritt die Krankentagegeldversicherung obsolet. Und privat versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss zu ihrer PKV, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.“

Darüber hinaus können PKV-Versicherte auf einzelne Tarifbausteine, wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Einbettzimmer im Krankenhaus, verzichten, und sparen somit Beiträge.

Der Versicherungsnehmer hat in der Regel jederzeit auch die Möglichkeit, zu einem anderen Tarif zu wechseln, der auf bestimmte, im bisherigen Tarif enthaltene Leistungen verzichtet, die nicht benötigt oder gewünscht werden, und dadurch günstiger ist.

Tarifwechsel nur nach ausführlicher Fachberatung

Wer in einen günstigeren Tarif wechseln will, sollte sich vorab durch einen Versicherungsexperten ausführlich beraten lassen, um Nachteile zu vermeiden. Generell gilt laut PKV-Verband: „Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen.“

Weiter heißt es: „Um diese Wahlfreiheit zwischen Tarifen mit Leistungs- und Preisunterschieden kompetent ausüben zu können, bedarf es einer qualifizierten Beratung, die sich am individuellen Bedarf des Versicherten und seinen Wünschen orientieren muss, und es bedarf der Transparenz über die Tarifalternativen.“ Anderenfalls drohen zum Teil drastische Nachteile, insbesondere, wenn man zu einem anderen Krankenversicherer wechselt.

Wer beispielsweise zu einem anderen Versicherer wechseln möchte, muss – anders als bei einem Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer – eventuell eine Gesundheitsprüfung durchlaufen und Risikozuschläge in Kauf nehmen. Unter Umständen werden zudem die bisherigen Altersrückstellungen nicht oder nur teilweise auf den neuen Tarif übertragen, wenn dieser bei einem anderen Versicherer besteht.

Bei einem finanziellen Engpass bieten übrigens alle privaten Krankenversicherer zwei gesetzlich geregelte Sozialtarife an, die einen grundlegenden Krankenversicherungsschutz teils auf GKV-Niveau gewährleisten: den Standardtarif und den Basistarif. Auf Wunsch informiert ein Versicherungsvermittler, welcher PKV-Vertrag der passende ist und inwieweit ein vorteilhafter Tarifwechsel möglich ist.