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Die Kosten für eine Brille trägt nur selten die Krankenkasse

Jährlich werden hierzulande über zwölf Millionen Brillen verkauft. Doch nur wenige, die aufgrund einer Sehschwäche eine Sehhilfe benötigen, können damit rechnen, dass die Kosten dafür die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.

Millionen Einwohner haben hierzulande eine Sehschwäche. Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Kuratoriums Gutes Sehen e.V. (KGS) belegt, dass 2019 mehr als zwei von drei ab 16-Jährigen eine Brille wegen einer Sehschwäche dauerhaft oder gelegentlich tragen.

Neuste Daten des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) zeigen, dass allein 2023 über zwölf Millionen Brillen für rund 5,5 Milliarden Euro und Kontaktlinsen für 605 Millionen Euro bei Augenoptikern gekauft wurden. Wer jedoch als gesetzlich Krankenversicherter eine Sehschwäche hat, muss die Kosten für eine Sehhilfe, egal ob Brille oder Kontaktlinsen, in dem meisten Fällen komplett selbst tragen.

Voraussetzungen für einen Zuschuss zur Brille

Denn inwieweit die Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Kosten für eine Sehhilfe ganz oder teilweise in Form eines festgelegten Festbetrages übernimmt, hängt von diversen Faktoren ab, die im § 33 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt sind.

Die Kosten für medizinisch notwendige Brillengläser oder Kontaktlinsen bei Minderjährigen trägt die GKV bis zu einem bestimmten Festbetrag. Erwachsene erhalten für Sehhilfen einen solchen Festbetrag jedoch nur, wenn eine schwere Sehbehinderung vorliegt. Als schwere Sehbehinderung gilt unter anderem, wenn

  • die Sehkraft trotz Brille oder Kontaktlinsen auf dem weniger beeinträchtigten Auge nur noch bei maximal 30 Prozent liegt,
  • Kurz- und Weitsichtige eine Brillenstärke von über sechs Dioptrien benötigen,
  • eine Hornhautverkrümmung eine Sehschwäche von über vier Dioptrien verursacht oder
  • eine Sehhilfe aufgrund einer Augenverletzung oder Augenerkrankung benötigt wird.
Zudem heißt es gemäß § 33 SGB V: „Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfasst nicht die Kosten des Brillengestells.“

Höherwertige Gläser werden nicht übernommen

Je nach Sehstärke und Brillenglasmaterial beläuft sich der Festbetrag laut der aktuellen Regelung für ein Brillenglas zwischen circa zehn bis etwa 160 Euro. Wer lieber Kontaktlinsen statt einer Brille möchte, erhält höchstens den Zuschuss, den er für eine Brille erhalten würde.

In der Regel werden von der GKV nur die Kosten für mineralische Gläser, nicht jedoch für leichte und bruchsichere Kunststoffgläser bezahlt. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es jedoch für Kinder bis 14 Jahren, Jugendliche mit hoher Sehschwäche und Minderjährige, die eine Sportbrille für den Schulunterricht benötigen.

Die Brillenfassung, aber auch die Kosten für qualitativ hochwertigere Brillengläser, wie die Kosten für besonders entspiegelte oder gehärtete Brillengläser, muss der GKV-Versicherte immer aus der eigenen Tasche zahlen.

Wann die Kasse Kontaktlinsen bezuschusst

Nur wenn aus medizinischen Gründen zwingend statt einer Brille Kontaktlinsen verordnet werden, beträgt der Festbetrag je Kontaktlinse maximal rund 210 Euro.

Ein solcher medizinischer Grund liegt vor, wenn man stark kurz- oder weitsichtig ist und eine Sehschwäche von mindestens acht Dioptrien hat oder eine Hornhautkrümmung vorliegt und die Kontaktlinsen im Vergleich zur Brille die Sehstärke um mindestens 20 Prozent verbessern.

Weitere medizinischen Gründe, die dazu führen, dass die GKV Kontaktlinsen bezuschusst, sind in § 15 der Hilfsmittel-Richtlinie aufgeführt.

Wer einen Festbetrag für ein Hilfsmittel wie ein Brillenglas oder Kontaktlinsen erhält, muss gemäß den § 33 und 61 SGB V zudem noch zehn Prozent, maximal aber zehn Euro selbst dazuzahlen.

Nur wenige erhalten einen Zuschuss

Wer einen Festbetrag für seine Sehhilfe in Anspruch nehmen will, muss das Vorliegen der geforderten Sehschwäche vom Augenarzt diagnostizieren lassen, die Diagnose durch einen Optiker allein reicht nicht.

Nach den Daten des ZVA hatten 2023 nur 13 Prozent derjenigen, die eine Brille aufgrund einer Sehschwäche beim Optiker kauften, eine ärztliche Verordnung. Das heißt, die meisten mit einer Sehschwäche erfüllen die Voraussetzungen nicht, um einen Kostenzuschuss in Höhe eines Festbetrages von der GKV zu erhalten.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte einen Kostenschutz erlangen. Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche bestehende Police nicht nur die Kosten für Brillengestelle, sondern auch für höherwertige Brillengläser bis zum vereinbarten Betrag.