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Die passende Absicherung für Schiffseigener und -kapitäne

Ein Unfall mit einem Segel- oder Motorboot kann für den Schiffseigentümer und den Bootsführer schnell zu einem finanziellen Desaster werden. Denn beide tragen ein hohes Haftungsrisiko. Und müssen unter Umständen auch für den Schaden am eigenen Schiff aufkommen.

Wenn ein Bootsführer einen Unfall verschuldet, haftet er unbegrenzt für die dabei entstandenen Personen- oder Sachschäden Dritter. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihm das Boot gehört oder ob er es gemietet hat.

Auch der Schiffseigner kann bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden. Verursacht zum Beispiel ein nicht ordnungsgemäß vertäutes Boot einen Personen- und/oder Sachschaden, haftet der Bootseigentümer in voller Höhe und mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen und Vermögen.

Unverzichtbar: Die Bootshaftpflichtversicherung

Eine Bootshaftpflichtversicherung reguliert derartige berechtigte Schadenersatzansprüche, die ein Geschädigter gegenüber dem Skipper und/oder Schiffseigentümer gestellt hat, wehrt aber auch überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab.

Ohne eine solche Haftpflichtversicherung sollte deswegen kein Skipper in See stechen, auch wenn diese nach deutschem Recht nicht vorgeschrieben ist.

In einigen europäischen Ländern, wie in Italien, Spanien oder Kroatien, ist die Haftpflichtversicherung für Motorboote übrigens Pflicht. Diese ist mit einem entsprechenden Auslandszertifikat (früher: Blaue Karte) nachzuweisen, welches in der Regel der Versicherer ausstellt.

Für Skipper, die sich ein Boot mieten oder ausleihen

Übrigens, eine bestehende private Haftpflichtversicherung kommt üblicherweise nicht für die Haftungsrisiken auf, die man als Bootseigner oder Skipper hat, wenn das verwendete Segel- oder Motorboot eine in der Police vereinbarte Segelfläche oder Motorstärke, meist fünf PS, überschreitet.

Auch wer sich nur ein Boot mietet oder ausleiht, sollte daher darauf achten, dass eine Bootshaftpflichtversicherung besteht, die die Schäden, die man als Bootsführer verursachen kann, mit abdeckt.

Es gibt aber auch spezielle Skipper-Haftpflichtversicherungen, die einspringen, wenn der Bootsführer fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Sie ist sinnvoll, wenn der Bootsführer für das geliehene oder gemietete Boot keinen oder keinen ausreichenden Haftpflichtschutz durch eine bestehende Bootshaftpflichtversicherung hat.

Kaskoschutz für das Schiff

Da die Bootshaftpflichtversicherung Unfallschäden am eigenen oder am geliehenen Boot nicht übernimmt, ist zudem eine Bootskaskoversicherung wichtig. Auch eine Privathaftpflichtversicherung muss für Schäden, die ein Skipper am geliehenen oder gemieteten Schiff verursacht, üblicherweise nicht aufkommen.

Mit einer Bootskaskoversicherung kann sich ein Schiffseigner nicht nur gegen Unfallschäden, sondern auch gegen Diebstahlschäden sowie gegen Verlust oder Beschädigung durch Feuer, höhere Gewalt, Kentern und Sinken absichern. Je nach Vertragsvereinbarung deckt der Versicherer selbst Schäden, die während Land- und Fährtransporten innerhalb Europas und/oder aufgrund von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehlern entstanden sind.