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Die wichtigsten Verhaltensregeln bei Blitz und Donner

Statistisch gab es in den letzten Jahren immer zwischen 300.000 und über 600.000 Blitzeinschläge pro Jahr in Deutschland, die Mehrzahl davon im Sommer. Neben hohen Sachschäden werden auch Personen durch Blitze verletzt oder getötet. Welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.

Hohe Temperaturen und Feuchtigkeit im Sommer begünstigen Gewitter und Blitze, wie die letzten Wochen gezeigt haben. Die meisten Blitze treten also in den Sommermonaten auf. Dies bestätigt auch der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE).

Der Blitz-Informationsdienst von Siemens wiederum meldete seit 2010 jährlich zwischen 300.000 und über 600.000 Blitzeinschläge. Unwetter mit Blitzeinschlägen bleiben oft nicht ohne Folgen. So erstatten die Wohngebäude- und Hausratversicherer jährlich zwischen 170 und 260 Millionen Euro an allein Leistungen für Sachschäden durch Blitz- und Überspannungsschäden.

Tödliche Gefahr …

Ein paar Daten, die klarmachen, wie gefährlich und tödlich ein Blitz ist: Er kann eine Spannung von über 100 Millionen Volt und eine Stromstärke von bis zu 400.000 Ampere erreichen, dabei die Luft auf bis zu 30.000 Grad Celsius erhitzen und in der Folge Brände verursachen. Ein direkter Blitzeinschlag kann zu schwersten Verletzungen oder zum Tod führen.

Deshalb sollte man bereits, wenn ein Gewitter sich nähert, Schutz suchen. Ein Gewitter ist (zu) nahe, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als zehn Sekunden liegen. In diesem Fall hat man nur rund zehn Minuten Zeit, um einen sicheren Ort aufsuchen.

Ist kein Gebäude in der Nähe, das Schutz bietet, sollte man im Freien vermeiden, das höchste Objekt zu sein. In dem Fall gilt es, sich zu ducken und klein zu machen. Unter Brücken oder in Mulden ist man relativ sicher. Zudem sind mindestens zehn Meter Abstand zu Bäumen und Metallobjekten zu halten. Und man sollte zwingend das Wasser verlassen, beispielsweise wenn man beim Baden war, denn hier kann ein Blitzeinschlag selbst noch in 100 Meter Entfernung tödlich sein.

… und der Grund für hohe Sachschäden

Doch selbst, wenn man sich im Haus befindet, kann ein Blitz für hohe Schäden sorgen, beispielsweise durch Überspannungsschäden an Heizungen, Elektrogeräten und anderen Systemen. Zum Schutz von Haus und Hausrat empfiehlt der VDE deshalb einen äußeren Blitzschutz (Blitzableiter) und zusätzlich Überspannungsschutzgeräte, auch Grob- und Feinschutzgeräte genannt.

Grobschutzgeräte im Verteilerkasten verhindern Fehlströme durch Blitzeinschläge im Umkreis. Feinschutzstecker wiederum schützen empfindliche Geräte. Mehr Details, wie man seine Immobilie und seinen Hausrat vor einem Blitzschaden schützen kann, enthält das VDE-Webportal www.vde.com/de/blitzschutz/infos/gebaeude.

Vom VDE gibt es außerdem kostenlos thematisch passende Flyer, wie zum Beispiel „Blitze: So können Sie sich schützen“, „Fußball bei Gewitter?“, „Blitzschutz beim Zelten, Campen und auf dem Campingplatz“, „Golf bei Gewitter?“, „Blitzschutz auf Yachten“ und „Reiten, Fahren und Säumen bei Gewitter“.

Versicherungen bieten Schutz vor Blitzschäden

Angesichts dieser Gefahren ist es wichtig, sich gegen die möglichen finanziellen Schäden abzusichern. Eine Gebäudeversicherung leistet beispielweise für Schäden an der Immobilie durch Blitzeinschläge, aber auch durch Brand, Hagel und Sturm ab Windstärke acht.

Schäden am Hausrat, die durch die genannten Unwetterrisiken verursacht werden, lassen sich mit einer Hausratversicherung absichern. Viele Hausrat- und Gebäudeversicherungen bieten zudem optional einen Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden an Heizungssteuerungen, Elektrogeräten und Telekommunikationsanlagen.

Zudem lassen sich Schäden durch sonstige Naturrisiken wie Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser, Lawinen und sogar Erdrutsche durch den Einschluss von Elementarrisiken in der Hausrat- und Gebäudeversicherungen mitversichern.

Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Sturm ab Windstärke acht, Hagel, aber auch durch eine Überschwemmung übernimmt eine Teilkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, selbst wenn der Fahrer diese fahrlässig verursacht hat. Der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung bleibt bei einem Teilkaskoschaden unverändert.