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Digitale Rentenübersicht kommt gut bei den Bürgern an

Hohe Vertrauenswürdigkeit, verständliche Informationen und verbesserter Kenntnisstand über die eigenen Altersvorsorgeansprüche – die Digitale Rentenübersicht findet bei den Nutzern großen Zuspruch. Dies zeigt ein Report.

Am 30. Juni 2023 startete die Digitale Rentenübersicht. Seit Anfang dieses Jahres befindet sie sich im Regelbetrieb. Es handelt sich hier um das Onlineportal www.rentenuebersicht.de, das für die Bürger Informationen über individuelle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln und zentral abbilden soll.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat ihren ersten Evaluationsbericht zu diesem Service vorgelegt und drei zentrale Erkenntnisse daraus abgeleitet.

Kenntnisstand über die Altersversorgung hat sich verbessert

Die Vertrauenswürdigkeit des Portals wird von Nutzern als hoch angesehen, so ein Ergebnis der Untersuchung laut DRV Bund.

Zudem werden die Informationen zu den individuellen Ansprüchen aus den drei Säulen der Rentenversicherung, also der betrieblichen, privaten und gesetzlichen Rentenversicherung, als verständlich eingeschätzt. Vor allem aber gaben die Bürger an, dass sich ihr Kenntnisstand über die eigene Altersvorsorgeansprüche wesentlich verbessert hat.

Gewünscht wurden laut dem Evaluationsbericht unter anderem eine Weiterentwicklung der Landingpage, eine Vereinfachung und bessere Verständlichkeit des Anmeldeprozesses und weiterführende Hinweise zu unabhängigen Beratungsangeboten.

Das Portal ist eine gute Grundlage, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können, wie Experten betonen. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.

Große Zustimmung

Von anfänglich drei angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ist laut den Betreibern zufolge die Zahl mittlerweile auf 311 angestiegen. Zahlreiche weitere Vorsorgeeinrichtungen befänden sich aufgrund der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen gesetzlich verpflichtenden Anbindung nun ebenfalls im Anbindungsprozess, heißt es im Bericht.

„Mit der Anbindungsverpflichtung bis Ende 2024 können Bürgerinnen und Bürger einen weit übergreifenden Teil ihrer Altersvorsorgeansprüche gebündelt einsehen und mit diesem Kenntnisstand in eine zielgerichtete Altersvorsorgeplanung gehen. In drei Worten: Sehen, verstehen, handeln“, wie Dr. Stephan Fasshauer, Direktor des DRV, betont.

Expertenberatung bleibt weiterhin wichtig

Zu wissen, wie hoch die voraussichtliche Altersabsicherung sein wird, ist die Basis für die Planung einer sinnvollen Altersvorsorge. Allerdings müssen auch weitere Faktoren wie die Inflation und mögliche persönliche Änderungen, wie der Eintritt einer Erwerbsminderung oder eine Pflegebedürftigkeit, beachtet werden, um ausreichend vorzusorgen.

Wer wissen möchte, wie hoch die Einkommensabsicherung im Alter, im Pflegefall und bei einer Erwerbsminderung der gesetzlichen und eventuell bereits bestehenden privaten Vorsorge ist, und inwieweit diese auch tatsächlich ausreicht, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen.

Der Fachmann kann zum Beispiel mittels spezieller Software die Lücke im Rentenalter zwischen dem tatsächlich notwendigen Monatseinkommen und den bis dahin zustehenden Alterseinkünften ermitteln.

Er berücksichtigt dabei nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Altersrente, sondern auch die sonstigen Alterseinkünfte wie eine bereits bestehende Lebens- oder Rentenversicherung, sonstige Kapitalanlagen oder auch voraussichtliche Einkünfte aus Vermietungen, aber auch die Inflation. Zudem kann der Experte die passenden Altersvorsorgevarianten vorschlagen.