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Finanzieller Schutzschirm für Eltern

In Deutschland leben in mehreren Millionen Haushalten jeweils mindestens ein Kind. Dies geht aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Worauf besonders zu achten ist, damit die Familie auch bei einem längeren unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsausfall eines oder beider Elternteile zumindest finanziell abgesichert bleibt.

In Deutschland gab es 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) über 11,6 Millionen Haushalte mit Kindern, davon lebten in mehr als 8,2 Millionen Familien mindestens ein Minderjähriger. Egal ob man alleinerziehend ist oder als Paar für eines oder mehrere Kinder zu sorgen hat, sollte man dafür sorgen, dass das Familieneinkommen auch in Krisenzeiten und bei Notfällen gesichert ist.

Fällt beispielsweise wegen eines schweren Unfalles oder einer langwierigen Krankheit das Einkommen eines Elternteils weg oder reduziert sich massiv, kann es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Daher sollten Eltern unbedingt an eine umfassende Einkommenssicherung denken.

Wenn Eltern krank werden

Zwar haben gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall einen finanziellen Schutz durch das Krankengeld, allerdings ist diese Lohnersatzleistung nicht so hoch wie ihr bisheriges Nettogehalt. Den vollen Lohn im Krankheitsfall erhält man in der Regel nur während der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal 78 Wochen 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG). Das sind in 2022 monatlich 4.837,50 Euro. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht miteinbezogen.

Einkommenslücken bei Gutverdienern und Selbstständigen

Wer mehr im Monat verdient, bekommt maximal 90 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens jedoch 3.386,25 Euro im Monat (70 Prozent der BBMG) als Krankengeld ausbezahlt. Das sind maximal 112,88 Euro pro Tag. Davon werden noch die Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.

Viele Selbstständige haben gar keinen gesetzlichen Einkommensschutz im Krankheitsfall, weil sie nicht in der GKV versichert sind oder sich dort (freiwillig) zu einem ermäßigten Beitragssatz – ohne Krankengeldanspruch – versichert haben.

Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer und für Selbstständige ist über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.

Einkommensausfall infolge einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Finanzielle Probleme drohen auch, wenn die Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit so schwerwiegend sind, dass ein Elternteil dauerhaft seinen Beruf oder auch eine andere Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Denn wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat als Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente. Einzig gesetzlich Rentenversicherten, die keiner oder maximal bis zu sechs Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, bleibt unter Umständen noch der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Doch auch diese ist deutlich niedriger als das bisherige Gehalt und reicht oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Um Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzufedern, bietet die Versicherungswirtschaft unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung an.

Finanzielle Absicherung der Familie beim Tod eines Elternteils

Um als Elternteil sicherzugehen, dass der Ehepartner und die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert bleiben, ist der Abschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung in Form einer Risiko- oder auch Kapitallebens-Versicherung sinnvoll.

Eine solche Police zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.

Eine gegenseitige Absicherung für Paare ermöglicht eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit. Bei einer solchen Police werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt verwenden.

Rundumschutz bei Missgeschicken

Eine der wichtigsten Policen – nicht nur für Familien – ist eine Privathaftpflicht-Versicherung. Denn eine solche Police übernimmt unter anderem Schäden, die ein Versicherter beispielsweise unabsichtlich einem anderen zugefügt hat, wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen Dritter ab. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet fast jeder in unbegrenzter Höhe für Schäden, die er einem anderen zufügt.

Dies kann ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz zum finanziellen Desaster werden, beispielsweise, wenn man als Radfahrer einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer schwer verletzt wird. Denn der Unfallverursacher muss damit rechnen, dass er ein Schmerzensgeld, die notwendigen medizinischen Behandlungskosten und die Einkommensausfälle des Geschädigten zu zahlen hat.

In einer Privathaftpflichtpolice für Familien sind in der Regel beide Ehe- oder Lebenspartner sowie deren minderjährigen oder noch in der Ausbildung befindlichen volljährigen Kinder versichert. Eine solche Police springt daher auch für Schäden ein, die das eigene Kind anrichtet, sofern es oder auch deren Eltern für den entstandenen Schaden haften müssen.

Welche Absicherungen im individuellen Fall noch wichtig sind, beispielsweise, wenn eine Familie ein Haus besitzt oder einen Hund hat, analysiert auf Wunsch ein Versicherungsfachmann.