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Frauen erhalten weiterhin deutlich weniger Rente als Männer

Im vergangenen Jahr erhielten in Deutschland mehr als 18,7 Millionen Menschen eine gesetzliche Altersrente. Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung verdeutlichen jedoch, dass Frauen im Durchschnitt jeden Monat eine um 440 Euro niedrigere Rente ausbezahlt bekommen haben als Männer. Bei einer Rentenart war der Unterschied sogar noch höher.

Laut einer aktuellen Erhebung der Deutschen Rentenversicherung erhielten im vergangenen Jahr über 18,7 Millionen Menschen eine gesetzliche Altersrente von durchschnittlich 1.102 Euro monatlich ausbezahlt. Dieser Rentenzahlbetrag entspricht der Rentenhöhe nach Abzug der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – aber ohne Berücksichtigung einer möglichen Einkommensteuer.

Wie bereits in den Jahren zuvor, gab es auch im vergangenen Jahr signifikante Unterschiede bei den durchschnittlichen Rentenzahlungen zwischen den Geschlechtern. Im Detail betrug die monatliche Rente der rund 8,3 Millionen männlichen Rentenempfänger durchschnittlich etwa 1.348 Euro.

Im Gegensatz dazu erhielten die knapp 10,5 Millionen Frauen, die im gleichen Zeitraum eine Altersrente bezogen, im Durchschnitt rund ein Drittel (32,7 Prozent) weniger, nämlich lediglich etwa 908 Euro pro Monat. Das ist im Schnitt ein Unterschied von monatlich 440 Euro.

Bestandsrentner: Rentenunterschied bis zu 34 Prozent

Nach den DRV-Statistiken bestehen nicht nur bei den Altersrenten insgesamt, sondern auch innerhalb der verschiedenen Altersrentenarten zum Teil signifikante Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der im Schnitt ausbezahlten Rentenhöhe. Bei allen Rentenarten war im Schnitt der Rentenzahlbetrag der Frauen deutlich niedriger als bei den Männern.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente
Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beansprucht werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie

die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Bei den fünf aktuellen Rentenarten, also den Varianten, die von Personen, die auch nach 1952 geboren wurden, beantragt werden können, entfiel der prozentual größte Unterschied zwischen Männer und Frauen auf die häufigste ausbezahlte Altersrentenart. Es handelt sich dabei um die Regelaltersrente. Frauen erhielten hier durchschnittlich 34,3 Prozent weniger Rente ausbezahlt als Männer.

Danach folgt die Altersrente für langjährig Versicherte mit 33,1 Prozent, die Altersrente für Schwerbehinderte mit 24,1 Prozent und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 20,1 Prozent. Nur bei den rund 38.660 Beziehern einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute war die Rentendifferenz zwischen Männer und Frauen im einstelligen Prozentbereich, nämlich bei 3,1 Prozent. Allerdings bezogen letztes Jahr auch nur vier Frauen eine solche Rente.

Bei dieser Altersrentenart erhalten Frauen 486 Euro weniger

Summenmäßig den größten Unterschied zwischen den Geschlechtern gab es bei den aktuellen Altersrentenarten dagegen bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Frauen erhielten diesbezüglich jeden Monat eine im Schnitt 486 Euro niedrigere Renten ausbezahlt als die Männer.

Doch auch bei den anderen aktuellen Rentenarten, mit Ausnahme der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute – hier erhielten die Frauen 76 Euro weniger Rente als die Männer – war die monatliche Differenz deutlich über 300 Euro.

Konkret war der Rentenzahlbetrag bei den Frauen mit einer Altersrente für Schwerbehinderte um 363 Euro, mit einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte um 358 Euro und mit einer Regelaltersrente um 331 Euro geringer als die der männlichen Rentenbezieher.

Durchschnittliche Rentenhöhe* der Bestandsrentner** im Jahr 2023
Gesetzliche Altersrentenart

Anzahl der Männer

Rentenhöhe* bei den Männern

Anzahl der Frauen

Rentenhöhe* bei den Frauen

Anzahl insgesamt

Rentenhöhe* bei allen Bestandsrentnern

Alle Altersrentenarten

8.283.760

1.348 EUR

10.459.418

908 EUR

18.743.178

1.102 EUR

Regelaltersrente

3.186.615

964 EUR

4.520.016

633 EUR

7.706.631

770 EUR

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

1.359.134

1.731 EUR

1.052.587

1.372 EUR

2.411.721

1.574 EUR

Altersrente für langjährig Versicherte

1.383.930

1.471 EUR

1.066.385

985 EUR

2.450.315

1.260 EUR

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

982.357

1.505 EUR

788.999

1.142 EUR

1.771.356

1.343 EUR

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

38.659

2.492 EUR

4

2.416 EUR

38.663

2.492 EUR

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

1.333.065

1.597 EUR

157.160

1.105 EUR

1.490.225

1.545 EUR

Altersrente für Frauen

-

-

2.874.267

1.065 EUR

2.874.267

1.065 EUR

Hohe Rentendifferenz selbst bei den Neurentnern

Auch wenn der geschlechterspezifische Unterschied beim Rentenzahlbetrag bei den knapp 953.000 Neurentnern – das sind Personen, die letztes Jahr erstmals eine Altersrente ausbezahlt bekommen haben – etwas niedriger ist als bei den Bestandsrentnern, ist er immer noch signifikant hoch.

Konkret erhielten die weiblichen Neurentner im Schnitt eine monatliche Altersrente von 937 Euro überwiesen. Bei den männlichen Neurentnern waren es dagegen 1.295 Euro. Das heißt, die Frauen hatten jeden Monat eine um 27,7 Prozent beziehungsweise 358 Euro niedrigere Rente als die Männer.

Den größten anteiligen sowie summenmäßigen geschlechterspezifischen Unterschied beim Rentenzahlbetrag gab es bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Die Frauen bezogen im Durchschnitt jeden Monat eine um 28,8 Prozent oder 408 Euro niedrigere Rente als die Männer mit der gleichen Rentenart.

Auch bei allen anderen Rentenarten hatten die weiblichen Neurentner im Schnitt einen deutlich geringeren Rentenzahlbetrag als die männlichen: Konkret waren es monatlich bei der Regelaltersrente 25,5 Prozent oder 215 Euro, bei der Altersrente für Schwerbehinderte 23,3 Prozent oder 340 Euro und bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte 20,6 Prozent oder 354 Euro weniger.

Durchschnittliche Rentenhöhe* der Neurentner** im Jahr 2023
Gesetzliche Altersrentenart

Anzahl der Männer

Rentenhöhe* bei den Männern

Anzahl der Frauen

Rentenhöhe* bei den Frauen

Anzahl insgesamt

Rentenhöhe* bei allen Neurentnern

Alle Altersrentenarten

460.706

1.295 EUR

491.952

937 EUR

952.658

1.110 EUR

Regelaltersrente

182.926

844 EUR

214.653

629 EUR

397.579

728 EUR

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

157.165

1.720 EUR

121.969

1.366 EUR

279.134

1.565 EUR

Altersrente für langjährig Versicherte

86.967

1.414 EUR

125.644

1.006 EUR

212.611

1.173 EUR

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

33.205

1.462 EUR

29.005

1.121 EUR

62.210

1.303 EUR

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

49

2.563 EUR

-

-

49

2.563 EUR

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

394

1.055 EUR

43

799 EUR

437

1.029 EUR

Altersrente für Frauen

0

0 EUR

638

628 EUR

638

628 EUR

Die Ungleichheit nimmt allmählich ab

Betrachtet man den anteiligen geschlechterspezifischen Unterschied des durchschnittlichen Rentenzahlbetrages zwischen den Bestands- und den Neurentnern zeigt sich, dass dieser bei den Neurentnern in allen Rentenarten geringer ausfällt als bei den Bestandsrentnern.

Im Jahr 2022 war dies bei den Neurentnern mit einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch nicht so, damals hatten die Neurentner noch einen höheren geschlechterspezifischen Unterschied beim Rentenzahlbetrag als die Bestandsrentnern.

Vergleicht man die Werte vom Jahr 2023 mit denen aus dem Jahr 2022 wird deutlich, dass sich der Rentenunterschied zwischen Männer und Frauen allmählich verringert – und zwar bei fast allen aktuellen Altersrentenarten.

So hatten zum Beispiel im Jahr 2022 die weiblichen Bestandsrentner noch 33,3 Prozent weniger Rente als die männlichen, 2023 lag der Unterschied noch bei 32,7 Prozent und war damit 0,5 Prozentpunkte geringer. Bei den Neurentnern betrug die Differenz in 2022 28,3 Prozent, ein Jahr später dann 27,7 Prozent.

Anteiliger Unterschied des Rentenzahlbetrages* der Frauen gegenüber den Männern in 2023 und 2022 in Prozent
Gesetzlichen Altersrentenart

Bestandsrentner** im Jahr 2023

Neurentner*** im Jahr 2023

Bestandsrentner** im Jahr 2022

Neurentner*** im Jahr 2022

Alle Altersrentenarten

32,7

27,7

33,3

28,3

Regelaltersrente

34,3

25,5

35,2

27,1

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

20,7

20,6

20,9

21,4

Altersrente für langjährig Versicherte

33,1

28,8

34,0

29,1

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

24,1

23,3

24,5

23,3

Private zusätzliche Altersvorsorge

Die Einkommensstatistiken des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen zwar, dass immer mehr Frauen durch eigenes Einkommen eigenständige Rentenansprüche erwerben. Jedoch bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern in Bezug auf die durchschnittliche Lohnhöhe und die Erwerbsbiografien. Diese Diskrepanzen spiegeln sich letztendlich in der Rentenhöhe wider.

Zudem liegt das Rentenniveau aktuell bei lediglich rund 48 Prozent, was verdeutlicht, dass alle gesetzlich Rentenversicherten, insbesondere Frauen, frühzeitig Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge ergreifen sollten, um ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.

Ein Versicherungsfachmann kann sowohl bei der Ermittlung der gesetzlichen Rentenansprüche als auch der passenden Höhe und Form der privaten Altersvorsorge weiterhelfen.