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Höhere Bußgelder für SUV-Fahrer
Bei einem Rotlichtverstoß mit einem SUV kann die Erhöhung des gegen den Fahrer zu verhängenden Bußgelds angemessen sein. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).
Einem Fahrer eines SUV (Sport Utility Vehicle, Stadtgeländewagen) war durch die Messung einer fest installierten Messsäule nachgewiesen worden, dass er bei Rot einen durch Ampeln gesicherten Kreuzungsbereich passiert hatte. Die Rotphase dauerte zum Zeitpunkt des Verstoßes bereits länger als 1,1 Sekunden. Der Verkehrssünder wurde vom Frankfurter Amtsgericht dazu verurteilt, eine Geldbuße zu zahlen. Zudem wurde ihm ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt.
In derartigen Fällen wird eine Regelgeldbuße von 200 Euro verhängt. Diese Summe erhöhte das Gericht auf 350 Euro. Ausschlaggebend hierfür waren nicht nur mehrere vorausgegangene Verkehrsverstöße des Fahrers, sondern auch die Tatsache, dass er den Rotlichtverstoß mit einem SUV begangen hatte.
Betriebsgefahr durch Bauart erhöht
Letzteres begründete das Gericht mit der Bauart des Fahrzeugs. Denn dessen Betriebsgefahr sei durch seine kastenförmige Bauweise sowie eine erhöhte Frontpartie im Vergleich mit einem herkömmlichen Pkw deutlich größer. Derartige Fahrzeuge stellten folglich ein erhöhtes Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar. Der begangene Rotlichtverstoß sei daher gravierender als im Normalfall.Zu berücksichtigen sei insbesondere die Zielsetzung des Paragraphen 37 StVO (Straßenverkehrsordnung). Denn danach dienten Wechsellichtzeichen dem Schutz querender Verkehrsteilnehmer. Die seien jedoch bei einem Verstoß durch einen SUV-Fahrer in besonderem Maß gefährdet.