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Im ersten Halbjahr 2024: Mehr Verletzte bei Verkehrsunfällen
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 1,23 Millionen Verkehrsunfälle. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 ist das ein geringer Zuwachs um 0,1 Prozent. Während die Zahl der Verletzten im Vergleichszeitraum um ein Prozent gestiegen ist, gab es jedoch 0,8 Prozent weniger Verkehrstote. Das Risiko eines tödlichen Verkehrsunfalles ist jedoch regional unterschiedlich hoch, wie die Statistik belegt.
Im ersten Halbjahr 2024 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt rund 1,231 Millionen Verkehrsunfälle, was einen leichten Anstieg von 0,5 Prozent gegenüber den ersten sechs Monaten des Vorjahres bedeutet. Dies zeigt eine vorläufige Statistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten ist im selben Vergleichszeitraum jedoch um knapp 1,1 Prozent auf fast 173.980 Personen gestiegen. Um 0,8 Prozent beziehungsweise elf Personen abgenommen hat dagegen die Zahl der Verkehrstoten. Insgesamt starben von Januar bis Ende Juni 2024 laut den vorläufigen Destatis-Daten rund 1.292 Personen bei einem Verkehrsunfall, im ersten Halbjahr 2023 waren es noch 1.303 Personen.
Bundesländer mit anteilig vielen …
„Auf die Bevölkerungszahl bezogen starben im ersten Halbjahr 2024 in Deutschland durchschnittlich 15 Menschen je eine Million Einwohnerinnen und Einwohner im Straßenverkehr. Sowohl gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 als auch gegenüber dem ersten Halbjahr 2023 veränderte sich dieser Wert nicht“, wie Destatis betont.Betrachtet man die Zahl der Verkehrstoten anteilig zur Anzahl der Einwohner je Bundesland, zeigt sich, dass es in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten zu tödlichen Verkehrsunfällen kam. Hier starben im ersten Halbjahr dieses Jahres jeweils 24 Personen pro einer Million Einwohner bei Unfällen im Straßenverkehr.
Ebenfalls über dem bundesweiten Durchschnitt lagen die Bundesländer Brandenburg mit 22, Niedersachsen mit 21, Thüringen mit 17 sowie Bayern und Sachsen mit je 16 Verkehrstoten pro eine Million Einwohner.
… und wenigen Verkehrstoten
Die anteilige Anzahl der Verkehrstoten lag in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Bundesdurchschnitt, nämlich bei je 15 pro eine Million Einwohner. Etwas niedrigere Werte verzeichnete Hessen mit 14, Schleswig-Holstein mit 13 und Nordrhein-Westfalen mit zwölf Personen, die pro einer Million Einwohner bei Verkehrsunfällen ums Leben kamen.Das geringste Risiko einen tödlichen Unfall im Straßenverkehr zu erleiden, hatten die Bürger in Bremen und im Saarland mit je neun, sowie in Hamburg mit acht und in Berlin mit sieben Verkehrstoten je einer Million Einwohner.
Vergleicht man das erste Halbjahr 2024 mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, zeigt sich, dass im Saarland die Häufigkeit der tödlichen Verkehrsunfälle am stärksten zurückgegangen ist. In den ersten sechs Monaten 2023 waren es hier noch 23 statt nun neun Verkehrstote (erstes Halbjahr 2024) je einer Million Einwohner. Den größten Anstieg gab es in Brandenburg mit nun 22 (erstes Halbjahr 2024) statt bisher 17 Tote (erstes Halbjahr 2023) durch Verkehrsunfälle pro eine Million Einwohner.
Jeder hat ein Unfallrisiko
Grundsätzlich kann jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, einen Unfall erleiden – egal ob als Fußgänger, Fahrzeugfahrer oder -mitfahrer. Daher ist es wichtig, privat richtig vorzusorgen, um im Falle des Falles beispielsweise bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Schlimmerem sich und seine Familie zumindest finanziell abgesichert zu wissen.Die gesetzliche Absicherung greift nämlich nicht immer und wenn, werden dadurch die finanziellen Folgen in der Regel nicht ausreichend abgedeckt. Die private Versicherungswirtschaft bietet Lösungen, die einen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Schutz absichern. Eine private Unfallversicherung sichert zum Beispiel Unfälle in der Regel weltweit und rund um die Uhr ab, also sowohl Unfälle im Beruf als auch in der Freizeit und auch im Straßenverkehr.
Mit der vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen. Viele Versicherer bieten auch eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall an. Damit lassen sich Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung ausgleichen.
Mögliche Einkommenseinbußen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit können auch durch eine private Krankentagegeldversicherung sowie eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitspolice ausgeglichen werden. Auch eine ausreichende Hinterbliebenenabsicherung ist zum Beispiel mit einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung möglich. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, welche Vorsorge sinnvoll ist.