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Immer mehr deutsche Rentner leben im Ausland

Im vergangenen Jahr lebten mehr als 237.000 deutsche Staatsbürger, die eine gesetzliche Rente aus Deutschland bezogen, dauerhaft im Ausland, wie eine statistische Auswertung der Deutschen Rentenversicherung zeigt. Fast ein Viertel dieser Rentenbezieher wohnt in den deutschsprachigen Nachbarländern Österreich und Schweiz.

Ende 2023 lebten insgesamt 237.029 deutsche Staatsangehörige dauerhaft im Ausland und bezogen dort eine gesetzliche Rente wie eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs-, oder Hinterbliebenenrente aus Deutschland. Das zeigt der vor Kurzem vom Deutschen Rentenversicherung Bund herausgegebene Rentenatlas 2024.

Insgesamt waren das knapp 2,7 Prozent mehr deutsche Rentenbezieher mit einem dauerhaften ausländischen Wohnort als im Vorjahr. Im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2021 hat sich die Anzahl jedoch deutlich reduziert, denn 2018 lebten 240.467, 2019 246.446, 2020 247.568 und 2021 sogar 251.196 deutsche Rentenbezieher dauerhaft im Ausland. Dennoch zieht es tendenziell immer mehr Deutsche mit Rentenbezug in die Ferne.

Im Jahr 2000 hatten nur 152.376 deutsche Rentner außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz und bezogen eine deutsche Rente. Damit ist seit der Jahrtausendwende bis zum Jahr 2023 die Anzahl um 55,6 Prozent gestiegen.

Wo im Ausland die meisten deutschen Rentner wohnen

Die anteilig meisten deutschen Rentenbezieher, die 2023 im Ausland lebten, nämlich 12,2 Prozent oder 28.993 Personen, hatten ihren Wohnsitz in Österreich. Auf den weiteren Plätzen folgen die Schweiz mit 26.593 Rentenempfängern (11,2 Prozent), Spanien mit 22.792 Betroffenen (9,6 Prozent), die USA mit 22.743 Rentenbeziehern (8,8 Prozent) und Frankreich mit 18.011 Rentnern (7,6 Prozent).

Weitere Länder, in denen zahlreiche deutsche Rentenbezieher dauerhaft wohnten, waren die Niederlande (10.269 Rentner), Kanada (7.810 Rentner), Italien (7.797 Rentner), Großbritannien (7.561 Rentner), Australien (7.382 Rentner) und Ungarn (6.473 Rentner). Damit lebte knapp jeder vierte deutsche Rentenbezieher, der im Ausland wohnte, in den deutschsprachigen Nachbarstaaten Österreich und Schweiz. Von den zehn genannten Ländern sind zudem drei außerhalb Europas.

Von den insgesamt 237.029 deutschen Rentenempfängern, die 2023 im Ausland lebten, erhielten laut DRV 80,2 Prozent und damit 190.119 Personen eine gesetzliche Altersrente. Ferner bezogen 15,8 Prozent, was 37.558 Beziehern entspricht, eine gesetzliche Hinterbliebenenrente wie eine Witwen- oder Witwerrente, eine Waisenrente oder eine gesetzliche Erziehungsrente. Zudem bekamen 3,9 Prozent und damit 9.352 Personen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Betrachtet man die Deutschen mit Altersrentenbezug im Ausland gesondert, so zeigt sich, dass 22.225 in der Schweiz, 21.807 in Österreich, 18.425 in den USA, 17.796 in Spanien und 15.276 in Frankreich lebten. Länder wie die Niederlande (8.143 Rentner), Großbritannien (6.655 Rentner), Italien (6.399 Rentner), Kanada (6.388 Rentner) und Australien (6.315 Rentner) waren bei den deutschen Beziehern einer gesetzlichen Altersrente ebenfalls als Dauerwohnort sehr beliebt.

Länder mit mehr als 1.000 deutschen Staatsangehörigen mit gesetzlichem Rentenbezug*
Wohnsitzland**

Anzahl der deutschen Rentenbezieher insgesamt

Bezieher einer gesetzlichen Altersrente

Bezieher einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente

Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Österreich

28.993

21.807

5.170

2.016

Schweiz

26.593

22.225

2.933

1.435

Spanien

22.792

17.796

4.192

804

USA

20.743

18.425

2.131

187

Frankreich

18.011

15.276

2.145

590

Niederlande

10.269

8.143

1.584

542

Kanada

7.810

6.388

1.357

65

Italien

7.797

6.399

1.287

111

Großbritannien

7.561

6.655

808

98

Australien

7.382

6.315

1.002

65

Ungarn

6.473

5.010

1.123

340

Polen

5.771

3.981

1.584

206

Belgien

5.247

4.127

868

252

Schweden

5.058

4.242

569

247

Thailand

4.836

4.163

501

172

Türkei

4.338

2.528

1.461

349

Südafrika

4.148

3.335

804

9

Dänemark

3.233

2.630

350

253

Portugal

2.628

2.109

416

103

Brasilien

2.496

2.036

440

20

Tschechische Republik

2.367

1.885

431

51

Griechenland

2.286

1.709

524

53

Norwegen

1.953

1.366

148

439

Luxemburg

1.748

1.433

224

91

Philippinen

1.696

1.247

371

78

Kroatien

1.534

924

544

66

Rumänien

1.403

992

356

55

Bulgarien

1.348

968

231

149

Irland

1.163

955

165

43

Paraguay

1.086

811

229

46

Im Ausland insgesamt

237.029

190.119

37.558

9.352

Beratung wird grundsätzlich empfohlen

Grundsätzlich werden laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gesetzliche Renten auch im Ausland ausbezahlt. „Im Einzelfall kann das jedoch eingeschränkt sein. Das kann sich auf den Rentenanspruch oder die Rentenhöhe auswirken“, wie die DRV betont und nennt diesbezüglich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Der DRV empfiehlt deshalb allen, die dauerhaft ins Ausland verziehen oder bereits dort wohnen und eine gesetzliche Rente aus Deutschland in Anspruch nehmen wollen, sich beim zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beraten zu lassen.

Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt und Anspruch auf eine gesetzliche Alters- oder Hinterbliebenenrente hat, kann sich die Rente auch auf ein ausländisches Bankkonto überweisen lassen. Allerdings müssen Rentenempfänger laut DRV die damit verbundenen Kosten, wie etwa Bankgebühren oder Wechselkursverluste, selbst tragen.

Rechtzeitig alle Informationen übermitteln

Grundsätzlich ist es wichtig, den zuständigen Rentenversicherungsträger rechtzeitig über den geplanten Umzug zu informieren, um eine reibungslose Auszahlung der Rente sicherzustellen. Die Bearbeitungszeit für die Umstellung von Adresse und Zahlungsmodalitäten beträgt in der Regel etwa zwei Monate.

Diese Umzugsmeldung sollte neben dem Namen und der Staatsangehörigkeit des Rentners die neue Anschrift im Ausland sowie die Bankverbindung, auf die die Rente künftig überwiesen werden soll, enthalten. Letzteres gilt auch, wenn die Rente weiterhin auf das bisherige Konto gehen soll. Ferner benötigt der Rentenversicherungsträger eine ausgefüllte und unterschriebene Zahlungserklärung, die beim DRV online abrufbar ist.

Die genaue Auslandsanschrift ist wichtig, da die DRV in vielen Staaten regelmäßig prüft, ob der Rentenbezieher noch lebt und die Rente weitergezahlt werden kann. Der Rentner erhält dazu einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung zugesandt, die er zeitnah ausgefüllt, unterschrieben und von einer amtlichen Stelle bestätigt an den deutschen Rentenversicherungsträger zurücksenden muss. Wer dies ignoriert, riskiert, dass die Rentenzahlung ausgesetzt oder sogar ganz eingestellt wird.

Weitere Informationen zum Thema, beispielsweise zur Antragstellung einer deutschen Rente aus dem Ausland, finden sich im DRV-Webportal. Generell wichtig ist es zudem, vor dem Umzug den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu klären.

Damit die Riester-Rente und die private Rente mit auswandert

Übrigens kann auch eine Riester-Rente innerhalb der Europäischen Union oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) problemlos bezogen werden. Bereits erhaltene staatliche Zulagen müssen dabei nicht zurückgezahlt werden.

Unabhängig vom Wohnort zahlt eine private Lebens- oder Rentenversicherung nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer die vertraglich vereinbarten Leistungen wie eine Kapitalsumme oder eine monatliche Altersrente aus – und zwar in der Regel weltweit.

Doch auch bei einer Riester-Rente und einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung ist es wichtig, den jeweiligen Versicherer über eine Wohnort- oder Bankverbindungsänderung frühzeitig zu informieren, damit die Überweisungen lückenlos erfolgen können.