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Jede Woche werden rund 560 Krafträder gestohlen

Krafträder werden bei den Dieben immer beliebter. Letztes Jahr wurden über 28.900 Kraftraddiebstähle bei der Polizei angezeigt. Das ist ein neuer Höchstwert im Vergleich zu den vorangegangenen zehn Jahren.

Letztes Jahr wurden nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 (PKS 2023) des Bundeskriminalamts 28.914 Diebstahldelikte inklusive der Fälle der unbefugten Ingebrauchnahme von Motorrädern, Mopeds, Mofas und anderen Krafträdern polizeilich registriert. Das sind 22 Prozent mehr als im Vorjahr. Bereits 2022 ist die Anzahl der Kraftraddiebstähle im Vergleich zum Jahr davor um 35 Prozent gestiegen.

Seit 2013 gab es in keinem Jahr so viele derartige Delikte wie in 2023. Die wenigsten Kraftraddiebstähle seit der Wiedervereinigung, nämlich 17.588, registrierte die Polizei im Jahr 2021, die meisten im Jahr 1993, damals waren es 61.909 Fälle. Insgesamt war die Anzahl der Kraftraddiebstähle jedes Jahr seit 1996 bis 2021 – bis auf eine Ausnahme im Jahr 2007 – rückläufig. Seit 2022 ist sie dagegen zum zweiten Mal in Folge gestiegen.

Über 50 Millionen Euro Schäden durch Kraftraddiebstähle

Nicht einmal jeder fünfte Diebstahl wurde letztes Jahr in Deutschland aufgeklärt – konkret betrug die bundesweite Aufklärungsquote 19,5 Prozent. Nach den Daten der PKS 2023 wurden bei den Kraftraddiebstählen in 2023 Schäden in Höhe von rund 50,5 Millionen Euro verursacht.

Wird der Dieb nicht gefasst, erhält ein bestohlener Kraftradhalter den Schaden jedoch nur ersetzt, wenn für sein motorisiertes Bike eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht. In einer Teilkaskoversicherung sind unter anderem Schäden am Kfz durch Brand, Diebstahl, Sturm, Überschwemmung und einer Kollision mit einem Haarwild wie Hasen oder Rehe abgesichert. Übrigens ist ein Teilkaskoschutz auch für ein Moped, einen Roller oder ein Mofa optional möglich.

Eine Vollkaskoversicherung, wie sie für Motorräder angeboten wird, übernimmt zusätzlich zu den Teilkaskorisiken auch Schäden am Kraftrad durch einen selbst fahrlässig verursachten Unfall sowie Vandalismusschäden durch Fremde.