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Lebensgefahr durch Gifte, wo man sie nicht erwartet
Lampenöle, E-Liquids, herumliegende Medikamente, alkoholische Getränke, Desinfektions- oder Wasch- und Reinigungsmittel – es gibt eine Unmenge an toxischen Substanzen in jedem Haushalt. Oft genügt schon ein unbeobachteter Augenblick, eine Unaufmerksamkeit, damit sich ein Kleinkind damit vergiftet. Deshalb müssen Erwachsene darauf achten, dass diese schädlichen Substanzen kindersicher verwahrt werden und im Fall des Falles wissen, was zu tun ist.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf dem Webportal www.kindergesundheit-info.de, dass es vor allem Kleinkinder sind, die Vergiftungen erleiden: Neun von zehn Vergiftungs- und Verätzungsunfällen betreffen nämlich Kinder im Alter zwischen zehn Monaten und fünf Jahren. Vor allem im zweiten Lebensjahr, wenn die Mobilität zunimmt, steigt das Risiko an.
„Alkoholische Getränke, Arzneimittel und Drogen verursachen die meisten akuten Vergiftungen“, warnt in diesem Zusammenhang Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Er ergänzt: „Wie die Daten der Giftinformationszentren und des BfR zeigen, gibt es jedoch viele weitere potenzielle gesundheitliche Risiken, über die dringend mehr aufgeklärt werden muss - Information dient hier als Gegengift.“
Viele Alltagssubstanzen sind gefährlich
Lacke, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel und viele andere Substanzen, mit denen wir im Alltag zu tun haben, sind giftig oder ätzend und können – nicht nur für Kleinkinder – lebensgefährlich sein. Außerdem, so führt das BfR weiter aus, sei die Zahl der Verletzungen und Vergiftungen durch exotische Haustiere wie zum Beispiel Giftspinnen, Skorpione, Meerestiere oder Schlangen angestiegen.Eine Vielzahl dieser Unfälle ließe sich verhindern, wie der herunterladbaren BfR-Broschüre „Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern“ zu entnehmen ist – nämlich durch eine entsprechende Vorbeugung und eine kindersichere Aufbewahrung von gefährlichen Substanzen. Auch die BZgA bietet unter www.kindergesundheit-info.de passende Informationen sowie ein herunterladbares Infoblatt mit praktischen Hilfen. Im Webportal der Aktion das Sichere Haus sowie in deren downloadbarem Ratgeber „Achtung! Giftig! Vergiftungsunfälle bei Kindern“ gibt es ebenfalls entsprechende Tipps.
Empfehlenswert ist ferner die BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“, die unter anderem alle Pflanzen der offiziellen Liste giftiger Pflanzenarten mit Bild aufgeführt. „Die BfR-App hilft, in Notsituationen die richtige Entscheidung zu treffen, und sollte auf dem Smartphone aller Eltern und Betreuenden von kleinen Kindern installiert sein“, so Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. Die App informiert, welches Vergiftungsbild eine Pflanze hat, welche Maßnahmen zur Ersten Hilfe erforderlich sind und ermöglicht eine direkte Verbindung zu einer der Giftnotrufzentralen.
Im Fall des Falles schnell und richtig handeln
Sollte ein Kind eine gefährliche Substanz geschluckt haben, muss man sofort aktiv werden. Als erste Anlaufstelle dienen die Giftnotrufzentralen. Über das Telefon informieren die Spezialisten, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Bei akuten Vergiftungssymptomen, also zum Beispiel bei Atemnot, einer Verätzung oder bei Krampfanfällen ist umgehend der Notarzt unter der Rufnummer 112 zu verständigen und natürlich Erste Hilfe zu leisten.Bei Verätzungen im Mund- und Rachenraum gilt es diesen auszuwischen und durch Ausspucken zu entleeren. Wasser ohne Kohlensäure kann getrunken werden, aber nur, wenn der Patient bei Bewusstsein ist und keine schäumenden Substanzen zu sich genommen hat. Milch hingegen sollte nicht getrunken werden, da sie die Aufnahme von Giftsubstanzen unter Umständen sogar beschleunigt. Außerdem sollte man kein Erbrechen herbeiführen. Übergibt sich das Kind von selbst, muss darauf geachtet werden, dass die Atemwege frei bleiben.
Hilfreich ist es, wenn der Notarzt oder die Spezialisten im Krankenhaus wissen, was und wie viel einer gefährlichen Substanz das Kind zu sich genommen hat. Sinnvoll ist daher ein Handyfoto von der vermutlichen Giftquelle und/oder die Mitnahme einer vorhandenen Verpackung zum Beispiel bei Haushaltsreinigern, bei Lacken und anderen Mitteln oder eines abgerissenen Zweiges bei einer mutmaßlich giftigen Pflanze.