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Nicht nur das Einbruchrisiko ist in den Betriebsferien hoch

Sind während der Betriebsferien oder eines Firmenstillstandes aufgrund Umstellungs- oder Wartungsarbeiten erheblich weniger Beschäftigte im Unternehmen, steigt das Risiko der Firma, Opfer einer Brandstiftung oder eines Einbruchs zu werden. Welche Präventionsmaßnahmen hierzu sinnvoll sind.

In den Betriebsferien sind in der Regel erheblich weniger Beschäftigte im Unternehmen als im normalen Betrieb. Dies trifft zum Teil auch zu, wenn in Firmen oder Unternehmensbereichen saisonale Umstellungen oder Wartungen der Verarbeitungs- oder Produktionsanlagen durchgeführt werden.

Zwar ist während eines Betriebsstillstandes die Gefahr von Arbeitsunfällen und betrieblichen Schäden beispielsweise in Form eines Maschinenbrandes infolge unvorsichtiger Mitarbeiter oder technischen Fehlern geringer. Allerdings bleibt für andere Risiken die Eintrittswahrscheinlichkeit in dieser Zeit gleich hoch oder ist sogar noch höher.

Beispielsweise können Schäden durch Überschwemmung, Brand oder Blitzschlag deutlich höher ausfallen, weil diese Schadenereignisse aufgrund der fehlenden Beschäftigten erst spät erkannt werden und sich dadurch ungehindert ausbreiten können. Des Weiteren besteht bei einem (fast) leer stehenden Betrieb die erhöhte Gefahr von Vandalismus, Brandstiftung und Einbruch-Diebstahl, da Kriminelle mehr Zeit haben, unerkannt in ein Firmengelände oder -gebäude einzudringen.

Präventivmaßnahmen: von der Alarmanlage …

Technische Sicherheitseinrichtungen wie Feuermelder, Alarmanlagen und Wassermelder können frühzeitig über das Eintreten einer Gefahr informieren und dadurch Schäden minimieren oder sogar ganz verhindern, auch wenn nur wenige Personen im Betrieb sind. Wichtig ist allerdings, dass die Alarmanlagen entsprechend gewartet werden, damit sie unter anderem in den Betriebsferien funktionieren.

Wer seinen Betrieb zu keiner Zeit unbewacht lassen möchte, kann auch einen Sicherheitsdienst beauftragen. Ferner kann es sinnvoll sein, notwendige oder vorgeschriebene Wartungsarbeiten und Prüfungen von technischen Betriebs- und Produktionsanlagen während der Betriebsferien durchzuführen. So bleiben auch in dieser Zeit ein paar eigene Mitarbeiter im Unternehmen, selbst wenn die Instandhaltungs- oder Prüfungsarbeiten von externen Dienstleistern übernommen werden.

… bis zur Sauberkeit

Auch Sauberkeit hilft, die Brandlasten und damit das Feuerrisiko zu minimieren. Vor dem Stillstand eines Betriebes ist es daher wichtig, die Räume gründlich zu reinigen und Abfälle zu entfernen. Zudem müssen alle beschädigten Schlösser, Türen und Fenster unverzüglich repariert werden.

Empfehlenswert ist es außerdem, stillgelegte Maschinen und sämtliche Zubehörteile gründlich zu säubern, zu konservieren und eventuell mit Schutzhüllen zu versehen, um sie in einem funktionsbereiten Zustand zu halten.

Versicherer rechtzeitig informieren

Prinzipiell sollten Unternehmer die Versicherer, bei denen Firmenversicherungen für den eigenen Betrieb bestehen, über eine geplante Betriebsstilllegung oder die Herabsetzung der betrieblichen Tätigkeiten, wie dies zum Beispiel bei Betriebsferien der Fall ist, rechtzeitig informieren. Dies gilt insbesondere für die Versicherer über die eine Gebäude-, eine Inhalts-, eine Betriebsunterbrechungs-, eine Elektronik-, eine Maschinen- und/oder eine Cyberversicherung bestehen.

Die Versicherer können so die bestehende Risikoeinschätzung überprüfen und gegebenenfalls modifizieren sowie den Versicherungsschutz an die geänderte Gefährdungslage anpassen. So wird gewährleistet, dass die Firma auch während der Zeit eines Unternehmensstillstandes oder einer eingeschränkten Betriebstätigkeit ausreichend versichert ist.