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Noch nie gab es so viele Singlehaushalte und Alleinerziehende

Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes gab es letztes Jahr fast 20 Millionen Wohnhaushalte von Alleinlebenden und Alleinerziehenden – ein neuer Rekordwert. Da Singles sowie Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt häufig nur vom eigenen Einkommen bestreiten, ist es wichtig, dass sie richtig vorsorgen, um in Krisensituationen nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die gesetzliche Absicherung reicht dazu nicht.

Nach dem aktuellen Mikrozensus, einer statistischen Erhebung zur Struktur, zur wirtschaftlichen und zur sozialen Lage der Bevölkerung, gab es laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) letztes Jahr hierzulande fast 42,9 Millionen Wohnhaushalte mit knapp 83,9 Millionen Einwohnern.

Davon lebten über 17,0 Millionen Einwohner allein und fast drei Millionen waren alleinerziehend. Das waren knapp 20 Millionen Haushalte – ein Zuwachs um knapp 1,9 Prozent zu 2022. Das ist ein neuer Rekordwert bei der Anzahl der Singlehaushalte und Haushalte mit Alleinerziehenden und entspricht einem Anteil von 46,6 Prozent aller Haushalte.

Hohes finanzielles Risiko für Singles und Alleinerziehende

Diese knapp 20,0 Millionen Alleinlebenden und Alleinerziehenden sind in der Regel allein für ihr Haushaltseinkommen verantwortlich, das ihnen – und bei Alleinerziehenden, auch ihren Kindern – zum Lebensunterhalt ausreichen muss.

Kommt es zu Einkommenskürzungen oder fällt das Einkommen komplett weg, kann dies bei diesen Personengruppen oftmals schneller zu finanziellen Schwierigkeiten führen als bei Haushalten mit mindestens zwei Erwachsenen. Deshalb ist eine umfassende Einkommenssicherung nicht nur, aber im Besonderen auch für erwerbstätige Singles und Alleinerziehende wichtig.

Gerade bei einer längeren Krankheit oder einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles drohen hohe Einkommenseinbußen und, ohne Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, in einigen Fällen auch der komplette Wegfall des Einkommens. Denn der gesetzliche Schutz durch die Sozialversicherungen reicht nicht, um die möglichen Einkommenseinbußen auszugleichen.

Es drohen finanzielle Probleme bei längerer Krankheit …

Ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer hat in der Regel bei einer längeren Krankschreibung nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zwar einen Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse. Doch das Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehaltes.

Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt – das sind aktuell 5.175 Euro im Monat –, ist der Einkommensverlust sogar noch höher. So erhält selbst ein Gutverdiener bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit höchstens 3.622,50 Euro Krankengeld im Monat beziehungsweise 120,75 Euro am Tag. Davon werden noch die Beiträge für die für gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Das Krankengeld wird außerdem ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt, wenn eine oder mehrere Krankschreibung(en) wegen derselben noch nicht ausgeheilten Krankheit erfolgten.

Wer als Selbstständiger weder ein Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung noch ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung vereinbart hat, erhält gar keinen Einkommensersatz im Krankheitsfall.

… oder einer Erwerbsminderung

Doch nicht nur eine längere Krankheit, auch eine Erwerbsminderung, also wenn man aus gesundheitlichen Leiden keiner Erwerbstätigkeit in vollem Umfang mehr nach gehen kann, führt meist zu drastischen Einkommenseinbußen. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält bis auf wenige Ausnahmen nur derjenige, der eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachweisen kann.

Zudem muss der Betroffenen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens drei Jahre vorweisen, in denen GRV-Pflichtbeiträge für ihn von ihm selbst oder von anderen Institutionen entrichtet wurden. Viele Selbstständige sind im Berufsleben nur kurz oder gar nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert und erreichen die Voraussetzungen nicht. Sie haben damit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Doch auch wer die versicherungsrechtlichen Kriterien erfüllt und aus gesundheitlichen Gründen keiner oder weniger als sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat zwar Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der GRV.

Die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, also wenn man gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist aufgrund der Ermittlungsgrundlage jedoch in der Regel nicht einmal halb so hoch wie sein bisheriges Einkommen.

Keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente

Von der Erwerbsminderungsrente werden abhängig vom Alter, ab wann man erwerbsgemindert wird, zudem noch Abschläge abgezogen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält man, wenn die Arbeitsfähigkeit nur zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich besteht. Die Höhe entspricht der Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Übrigens spielt es bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle, ob man nur seinen bisherigen Beruf oder irgendeine sonstige Erwerbtätigkeit mehr nachgehen kann. Ist ein Beschäftigter aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit berufsunfähig und nach dem 1. Januar 1961 geboren, hat er gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn er wegen eines gesundheitlichen Leidens seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Einkommensschutz für Erwerbstätige

Einkommenseinbußen im Falle einer längeren Krankheit oder auch einer Berufs- oder Erwerbsminderung lassen sich jedoch sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger mit privaten Versicherungspolicen verhindern.

Einen entsprechenden Schutz bietet beispielsweise eine private Krankentagegeld-, eine Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Für eine bedarfsgerechte Absicherung gilt es diverse Faktoren wie den Familienstand, die individuelle finanzielle Situation, die Berufstätigkeit sowie die Lebensplanung zu berücksichtigen. Eine entsprechend qualifizierte Beratung erhält man beim Versicherungsvermittler.