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Rekordhöhe bei den Blitz- und Überspannungsschäden

Letztes Jahr wurden den Hausrat- und Wohngebäudeversicherern rund 220.000 versicherte Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet. Das ist im Vergleich zu den Jahren davor ein eher niedriger Wert. Die Schadenhöhe insgesamt und auch je Schadenfall war dagegen noch nie so hoch wie 2023.

Insgesamt gab es letztes Jahr rund 220.000 versicherte Schäden durch Blitzeinschläge und Überspannung an Wohngebäuden und Hausrat. Das ist der drittniedrigste Wert seit dem Jahr 2010, wie aus der jüngst veröffentlichten Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zu den an die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer gemeldeten Blitz- und Überspannungsschäden hervorgeht.

Nur in den Jahren 2022 und 2020 gab es mit je 170.000 Fällen und im Jahr 2021 mit 210.000 Fällen noch weniger solcher Schäden binnen der letzten 14 Jahre. Im genannten Zeitraum lag die durchschnittliche Schadenanzahl pro Jahr bei 282.000 Fällen. Im Gegensatz dazu erreichte die versicherte Höhe der Blitz- und Überspannungsschäden insgesamt und je Schadenfall einen neuen Rekordwert.

Höchstwerte bei der Schadenhöhe insgesamt …

Insgesamt leisteten die Versicherer für die Schäden letztes Jahr rund 330 Millionen Euro. Das waren 32 Prozent mehr als im Vorjahr und sogar 42 Prozent mehr als der durchschnittliche Gesamtschaden in den letzten 14 Jahre – dieser liegt bei jährlich rund 232 Millionen Euro.

„Im Vergleich zu 2022 stieg die Schadensumme um 80 Millionen Euro und die Anzahl der Schäden um 50.000 an“, so Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

… und je Schadenfall

Laut GDV erreichte letztes Jahr auch der Schadendurchschnitt ein neues Rekordhoch seit Beginn der Statistik im Jahr 1988. Pro Schadenfall erstatteten die Versicherer 2023 durchschnittlich rund 1.460 Euro an Schadensleistungen.

Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um knapp drei Prozent. Im Vergleich zum Schadendurchschnitt je Schadenfall seit dem Jahr 2010 – dieser beträgt 870 Euro im Schnitt – lag der Wert in 2023 sogar um knapp 68 Prozent darüber.

„Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch immer besser ausgestattet sind“, betont Käfer-Rohrbach. „Typische Blitzschäden sind zerstörte Dachflächen sowie Überspannungsschäden, wie verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen, aber auch Schäden an der Haustechnik, wie etwa an der Heizungssteuerung oder der Heizungsanlage“, wie der GDV ergänzt.

Bereits im Jahr 2022 erreichten sowohl der versicherte Gesamtschaden wie auch die durchschnittliche Schadenhöhe je Schadenfall bis dahin einen Höchstwert – und das, obwohl die Schadenanzahl damals so niedrig wie noch nie war. Alle Werte wurden im Jahr 2023 zum Teil deutlich übertroffen. Fazit: Tendenziell steigen damit die Schadenhöhen weiter an, nicht jedoch die Anzahl der Schäden.

Nicht immer sind Überspannungsschäden mitversichert

Umso wichtiger ist es, eine passende Absicherung zu haben. Schäden durch direkte oder indirekte Blitzeinschläge am Gebäude selbst, also am Dach, dem Mauerwerk sowie an fest mit dem Gebäude verankerten Bauteilen, übernimmt eine bestehende Wohngebäudeversicherung.

Wenn vereinbart, werden zudem schadenbedingt notwendige Lösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten erstattet. Für Blitzschäden am Hausrat, also vom Mobiliar bis hin zu Kleidung und Vorräten, ist die Hausratversicherung, sofern eine solche besteht, zuständig.

Nicht immer sind jedoch gerade in älteren Versicherungsverträgen Überspannungsschäden an Elektrogeräten, Telekommunikations- und Heizanlagen sowie Haussteuerungen mitversichert. Doch dieses Risiko lässt sich oft optional in der Hausrat- und/oder Gebäudepolice mit einschließen. Versichert sind dann in der Regel alle Überspannungsschäden, also egal, ob sie durch einen Blitzeinschlag oder durch sonstige Ereignisse verursacht werden.

Eine Mitversicherung von Überspannungsschäden in der Hausratversicherung deckt beispielsweise derartige Schäden an Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik ab. Über eine entsprechende Vereinbarung in der Gebäudeversicherung ist eine Absicherung von Überspannungsschäden an Telekommunikations-, Heizungs-, Photovoltaik- und sonstigen Hausanlagensteuerungen möglich.