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Rentenbezugsdauer bleibt auf hohem Niveau
Die durchschnittliche Bezugsdauer einer gesetzlichen Altersrente ist in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. 2022 und 2023 hat sie ihren bisherigen Höchstwert mit 21,73 Jahren erreicht. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Altersrentenarten und auch zwischen Männern und Frauen.
Wie die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen, erhielten die Rentenbezieher sowohl im Jahr 2022 wie auch im Jahr 2023 im Durchschnitt 21,7 Jahre lang eine gesetzliche Altersrente – vom Renteneintritt bis zu ihrem Ableben.
Das ist im Vergleich zu den Jahren davor, die bisher höchste Rentenbezugsdauer. So ist beispielweise die Bezugsdauer bis 2022 und 2023 gegenüber dem Jahr 2015 in Schnitt um fast elf Monate gestiegen.
Mit ein Grund dafür ist die gestiegene Lebenserwartung. Während 2023 die Altersrentner im Schnitt mit 83,04 Jahren und in 2022 mit 83,00 Jahren gestorben sind, lag das durchschnittliche Sterbealter in 2015 noch bei 81,91 Jahren. Damit hat sich die Lebenszeit der Altersrentner binnen acht Jahren um fast 14 Monate erhöht.
Frauen erhalten über drei Jahre länger eine Altersrente
Deutliche Unterschiede weisen die Statistiken bei der Bezugsdauer zwischen Männer und Frauen auf. Während Frauen letztes Jahr im Schnitt 23,28 Jahre lang eine Rente bezogen, waren es bei den Männern nur 20,1 Jahre und damit drei Jahre und zwei Monate weniger. Während jedoch bei den Männern der Rentenbezug von 2022 auf 2023 um knapp elf Tage gestiegen ist, reduzierte sich dieser Wert bei den Frauen im gleichen Zeitraum um rund 14 Tage.Ein Grund für den geschlechterspezifischen Unterschied beim Rentenbezug ist zum einen die höhere Lebenserwartung bei den Frauen. Laut der aktuellen Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes beträgt die Lebenserwartung neugeborener Jungen derzeit 78,33 Jahre und die der Mädchen 83,18 Jahre.
Auch die fernere Lebenserwartung, also zum Beispiel wie lange Männer und Frauen im Schnitt ab dem 65. Lebensjahr noch leben, ist unterschiedlich: bei den Männern sind es 17,63 Jahre bei den Frauen dagegen 20,90 Jahre.
Dies erklärt mitunter auch die deutlichen geschlechterspezifischen Unterschiede des durchschnittlichen Alters beim Ableben eines Rentenbeziehers: Männer, die eine gesetzliche Altersrente bezogen, waren 2023 am Tag ihres Ablebens im Schnitt 81,27 Jahre und Frauen 84,72 Jahre alt.
Zahlreiche Frauen erhielten bereits mit 60 Jahren eine Rente
Zum anderen konnten Frauen, die vor 1952 geboren wurden, bereits mit 60 Jahren eine Altersrente für Frauen beziehen und damit deutlich früher, als dies bei Männern – bis auf wenige Ausnahmen – möglich war.Obwohl die Altersrente für Frauen wegen der Zugangskriterien nur noch von wenigen neu beantragt werden kann, war sie mit 2,87 Millionen Beziehern nach der Regelaltersrente mit knapp 7,71 Millionen Rentenbeziehern die zweithäufigste Rentenart aller 18,74 Millionen ausbezahlten Altersrenten.
Auch bei weggefallenen Altersrenten, aus denen maßgeblich die Rentenbezugsdauer ermittelt wurde, hatte die Altersrente für Frauen mit insgesamt über 152.300 Fällen den zweithöchsten Anteil gegenüber allen rund 916.000 weggefallenen Altersrentenarten. Nur bei den Beziehern einer Regelaltersrente waren es mit knapp 444.100 Fällen noch deutlich mehr, die 2023 verstarben.
Rentenbezugsdauer einer Regelaltersrente im Schnitt fast 22 Jahre
Betrachtet man die einzelnen Altersrentenarten, gab es bei fast allen einen Anstieg bei der Bezugsdauer bis zum Ableben des Rentners – mit einer Ausnahme, der Regelaltersrente.Die Rentenbezugsdauer der Regelaltersrente betrug 2023 im Schnitt 21,99 Jahre – 2022 waren es dagegen noch 22,33 Jahre und damit gut drei Monate mehr als im Folgejahr.
Altersrentenart | Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren | Durchschnittliches Alter des Rentenbeziehers beim Ableben in Jahren | Anzahl der weggefallenen Renten in 2023 |
---|---|---|---|
*Im Berichtsjahr 2023, **Rentenbezug nur für Personen, die vor 1952 geboren wurden möglich, Datenquelle: „Rente 2023“ von der Deutschen Rentenversicherung | |||
Insgesamt | 21,73 | 83,04 | 916.603 |
Regelaltersrente | 21,99 | 84,14 | 444.076 |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 5,58 | 68,82 | 25.298 |
Altersrente für langjährig Versicherte | 19,21 | 81,93 | 87.491 |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 19,90 | 78,7 | 91.797 |
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit** | 24,28 | 84,54 | 98.759 |
Altersrente nach Altersteilzeitarbeit** | 17,44 | 78,8 | 15.282 |
Altersrente für Frauen** | 24,94 | 84,95 | 152.344 |
Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte | 26,43 | 78,86 | 1.556 |
Statistik je nach Altersrentenart nur bedingt aussagekräftig
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Rentenstatistik hinsichtlich des Sterbealters und des Rentenbezugs nicht für alle Altersrentenarten gleich aussagekräftig ist. Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beansprucht werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen: Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen. Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen. Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden. Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben. Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen: Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV). |
Damit sind die ersten, die ab 2012 eine solche Rente mit 65 oder ab 2014 mit 63 Jahren erhalten haben, im Berichtsjahr 2023 in der Regel höchstens 76 Jahre alt. Sie liegen damit weit unter der statistischen Lebenserwartung. Allerdings ist dementsprechend auch die Anzahl der weggefallenen Renten dieser Rentenart im Vergleich zu den anderen noch niedrig.
Ebenfalls wenig aussagekräftig ist die Statistik für die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, die aufgrund der Voraussetzungen nur noch von den wenigsten neu beantragt werden können. Diese Rentenarten hatten noch ein Renteneintrittsalter von 60 Jahren und können nur von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beantragt werden. Damit waren die jüngsten Rentenbezieher im Berichtsjahr der Statistik 2023 mindestens 72 Jahre oder älter.
Damit man sich den Ruhestand auch leisten kann
Generell gilt, wer seinen Ruhestand genießen möchte und auf ein langes Leben hofft, benötigt ein entsprechend langes und ausreichendes Alterseinkommen, um auch den Lebensstandard im Alter halten zu können.Denn bereits jetzt erhalten die Rentner im Schnitt eine gesetzliche Altersrente die weniger als die Hälfte ihres bisherigen Erwerbseinkommens entspricht. Daher ist es wichtig, frühzeitig an eine finanzielle Absicherung für das Alter zu denken.
Auch wer momentan keinen finanziellen Spielraum dafür sieht, sollte sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen, denn oftmals gibt es Absicherungslösungen, teils sogar mit staatlicher Förderung, auf die man ohne eine gründliche Analyse nicht gekommen wäre.