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So niedrig war 2023 die Altersrente für Neurentner

Knapp 953.000 Menschen sind hierzulande letztes Jahr in Rente gegangen und erhielten eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Zwar lag die durchschnittliche Rentenhöhe bei diesen Neurentnern bei 1.110 Euro. Allerdings bekamen Bezieher einer Regelaltersrente im Schnitt über ein Drittel weniger, und das, obwohl es sich hier um die am häufigsten ausbezahlte Rentenart handelte. Auch der geschlechterspezifische Unterschied bei der Rentenhöhe lag je nach Rentenart zwischen 20 und 29 Prozent.

Nach der jüngsten Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde hierzulande letztes Jahr knapp 953.000 Personen erstmals eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Der durchschnittlich ausgezahlte Rentenbetrag vor Steuern – also bereits nach Abzug der von Rentenbeziehern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – betrug je Neurentner rund 1.110 Euro pro Monat.

Während jedoch die männlichen Rentenbezieher im Schnitt eine monatliche Rentenhöhe von 1.295 Euro erhielten, lag diese bei den weiblichen bei nur knapp 937 Euro, und damit um fast 28 Prozent niedriger.

Höhe der Regelaltersrente im Schnitt bei 728 Euro

Doch nicht nur zwischen Männer und Frauen, sondern auch je nach Altersrentenart gab es erhebliche Unterschiede beim durchschnittlichen Rentenzahlbetrag.

Von allen Neurentnern erhielten 2023 fast 42 Prozent – und damit anteilig die meisten – eine Regelaltersrente. Die durchschnittliche Rentenhöhe belief sich auf knapp 728 Euro monatlich. Das ist im Vergleich zu allen Rentenarten die niedrigste Rentenhöhe. Sie liegt 34 Prozent unter der Durchschnittsrente für Neurentner.

Doch selbst unter den neuen Regelaltersrentenbeziehern erhielten die Frauen mit durchschnittlich 629 Euro deutlich weniger Rente als die Männer mit 844 Euro. Der Unterschied betrug knapp 26 Prozent.

Die zweithäufigste ausbezahlte Rentenart für Neurentner, war mit einem Anteil von 29 Prozent die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hier lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei 1.565 Euro je Neurentner. Männer erhielten im Schnitt 1.720 Euro und Frauen fast 21 Prozent weniger, nämlich 1.366 Euro.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente
Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beansprucht werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie

die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Geschlechterspezifische Rentendifferenz bis zu 29 Prozent

Mehr als jeder fünfte Neurentner, konkret 22 Prozent, bezog letztes Jahr erstmals eine Altersrente für langjährig Versicherte. Die ausbezahlte Rentenhöhe betrug im Schnitt knapp 1.173 Euro. Bei dieser Rentenart war der Unterschied beim geschlechterspezifischen Rentenzahlbetrag am größten.

Während Männern durchschnittlich fast 1.414 Euro im Monat ausbezahlt wurde, waren es bei den Frauen fast 29 Prozent weniger, nämlich nur knapp 1.006 Euro. Und das, obwohl ein Rentenbezieher, egal ob männlich oder weiblich, bis zum Rentenbeginn eine Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aufweisen muss, um einen Anspruch auf diese Rentenart zu haben.

Die vierthäufigste Rentenart bei den Neurentnern, war letztes Jahr die Altersrente für Schwerbehinderte. Fast sieben Prozent aller Neurentner erhielten eine solche Rente mit einer Durchschnittshöhe von knapp 1.303 Euro. Der geschlechterspezifische Unterschied lag bei 23 Prozent (Männer fast 1.462 Euro/Frauen 1.212 Euro).

Die Rentenart mit den wenigsten Neurentnern, nämlich die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wies im Schnitt den höchsten Rentenzahlbetrag auf. Im Detail erhielten 2023 nur 49 Neurentner – alles Männer – eine solche Rente. Die durchschnittliche Rentenhöhe belief sich auf 2.563 Euro im Monat.

Altersrentenarten für Neurentner, die vor 1952 geboren sind

Weitere Rentenarten, welche letztes Jahr an Neurentner ausbezahlt wurden, die aber nur von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beansprucht werden können, sind die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Altersrente für Frauen.

Insgesamt bekamen 638 weibliche Neurentner eine Altersrente für Frauen mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 628 Euro. Zudem wurde 437 Personen erstmals eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ausbezahlt. Die durchschnittliche Rentenhöhe lag hier bei 1.029 Euro (Männern 1.055 Euro/Frauen 799 Euro).

Hohe Einkommenslücken im Rentenalter

Vergleicht man das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten mit dem Rentenzahlbetrag, zeigt sich, dass die Einkommenslücken bei fast allen Rentenarten drastisch sind. Das Bruttodurchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten liegt aktuell bei rund 3.780 Euro in West- und 3.728 Euro in Ostdeutschland, was bei einem Single einem Nettoeinkommen vor Steuern von 2.984 Euro (West) beziehungsweise 2.943 Euro (Ost) entspricht.

Um ein mögliches Defizit zwischen dem bisherigen Einkommen und den zu erwartenden gesetzlichen Altersbezügen auszugleichen und damit auch den Lebensstandard im Alter zu sichern, empfiehlt es sich, frühzeitig vorzusorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an, die zum Teil auch staatlich gefördert werden.

Wer genau wissen möchte, wie hoch die eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und mit welcher Einkommenslücke er ohne eine zusätzliche Vorsorge rechnen muss, erhält vom Versicherungsexperten eine entsprechende Analyse seiner persönlichen Situation. Zudem berät der Experte über die individuell passenden Altersvorsorgeformen.