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So oft verursachen Motorräder Unfallschäden bei Dritten

Laut einer aktuellen Unfallstatistik waren im Jahr 2021 wieder mehr Krafträder wie Motorräder und Motorroller angemeldet als im Vorjahr. Insgesamt wurden jedoch 2021 weniger Unfälle verursacht, bei denen andere einen Schaden erlitten haben als 2020. Insgesamt ist damit die Schadenhäufigkeit zur Anzahl der angemeldeten Krafträder gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Wie auch in den Vorjahren war das Unfallrisiko bei jungen Fahrern besonders hoch.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für viele Fahrzeuge wie Pkws und Krafträder eine Pflichtversicherung, wenn man sie auf öffentlichen Straßen nutzen möchte. Sie prüft, inwieweit beispielsweise nach einem Unfall die Schadenforderungen, die Unfallgegner oder andere an den Fahrer oder den Kfz-Halter stellen, gerechtfertigt sind.

Sind die Forderungen gerechtfertigt, weil zum Beispiel der Kfz-Fahrer den Unfall verschuldet hat, übernimmt die Kfz-Haftpflichtpolice den erlittenen Schaden der Geschädigten bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen. Ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen werden dagegen von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgewehrt.

Jährlich veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) eine Jahresgemeinschafts-Statistik. Laut der aktuellen Statistik mussten die Kfz-Haftpflichtversicherer im Jahr 2021 für insgesamt 18.686 Motorradunfälle aufkommen. Das waren elf Prozent weniger als noch im Jahr zuvor.

Sechs Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Krafträder

Insgesamt gab es im Berichtsjahr über 3,3 Millionen Motorräder und Motorroller, die im Schnitt mindestens ein Jahr angemeldet waren und damit 2,8 Prozent mehr als in 2020. In der Jahresgemeinschafts-Statistik zählen zwei Motorräder, die jeweils sechs Monate angemeldet sind, als ein Motorrad.

Nicht berücksichtigt sind bei der Schadensstatistik zu den Motorrädern und -rollern Leichtkrafträder und -roller, Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, Segways, Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen/-Plaketten sowie Trikes und Quads.

Die Häufigkeit, mit der mit Krafträdern 2021 ein Unfall verursacht wurde, für den die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen musste, lag damit bei sechs Haftpflichtschäden pro 1.000 zugelassenen Motorrädern. Gegenüber dem Vorjahr – damals waren es noch sieben Haftpflichtunfälle pro 1.000 Krafträdern – ist die Schadenhäufigkeit gesunken.

Insgesamt war das Schadenrisiko fast achtmal niedriger als bei Pkws (ohne Taxen und Mietwagen); diese wiesen nämlich im Berichtsjahr 46 Schäden, für die die Kfz-Haftpflichtversicherungen zahlen mussten, pro 1.000 angemeldeten Pkws auf.

Deutlich höherer Schaden je Unfall

Die Höhe der Kfz-Haftpflichtschäden, die durch Krafträder bei Dritten verursacht wurden, betrug im Jahr 2021 über 121,6 Millionen Euro. Die Leistungen für die Schadenregulierung wie eventuell notwendige Anwalts- oder Sachverständigen-Honorare sind hier noch gar nicht miteingerechnet.

Damit war die Gesamtschadenhöhe in 2021 gegenüber 2020 um 1,1 Prozent niedriger, obwohl die Anzahl der Schäden im gleichen Zeitraum sogar um 11 Prozent gesunken ist.

Die durchschnittliche Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtunfall hat sich sogar um 11,2 Prozent von 5.856 Euro in 2020 auf 6.509 Euro in 2021 erhöht.

Wie die Motorleistung …

Die Statistik zeigt zudem, dass es Faktoren gibt, die die Schadenhäufigkeit bei den Krafträdern erheblich beeinflussen. So wiesen Motorräder oder -roller mit einer Motorleistung zwischen einem und 120 Kilowatt, das sind zwischen einem und 163 PS, eine Schadenhäufigkeit von zwei bis acht Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 Krädern der jeweiligen Leistungsklasse auf.

Das niedrigste Schadenrisiko mit zwei Unfällen je 1.000 Kräder, hatten die Kräder mit bis zu sieben Kilowatt (bis knapp zehn PS).

Bei den ab 69 bis 120 Kilowatt (94 bis 163 PS) starken Krafträdern lag die Schadenhäufigkeit dagegen bei acht Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Kräder der gleichen Leistungsklasse. Die anteilig meisten Kfz-Haftpflichtunfälle, nämlich elf Schäden je 1.000 Krafträder, verzeichneten die Kfz-Versicherer bei den leistungsstärksten Motorrädern ab 121 Kilowatt (ab 164 PS).

… und das Alter des Fahrers die Schadenhäufigkeit beeinflusst

Je nach Alter der Kradfahrer ist der Unterschied bei der Schadenhäufigkeit gravierend. So war die Schadenhäufigkeit bei den Kradfahrern im Alter bis 19 Jahren fünfmal so hoch wie im gesamten Durchschnitt aller Motorradfahrer. Die bis-19-jährigen Kradfahrer verursachten 31 Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Krafträder, die von Bikern in dieser Altersgruppe gefahren wurden.

Von den 20- bis 21-jährigen Kradfahrern wurden 19, von den 22-jährigen Fahrern 15, von den 23- bis 26-jährigen Kradlenkern elf und von den 27- bis 30-jährigen Bikern acht Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Kräder mit Fahrern in der jeweiligen Altersklasse verursacht. Bei den 31- bis 43-jährigen Bikern lag die Schadenhäufigkeit bei sechs Haftpflichtunfällen pro 1.000 Krädern, die von dieser Altersgruppe gefahren wurden.

Unterdurchschnittlich viele Haftpflichtschäden, nämlich fünf je 1.000 Motorräder, verursachten die Kradfahrer im Alter zwischen 44 und 63 Jahren. Die anteilig wenigsten Unfälle hatten die ab-64-jährigen Biker mit vier Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Kräder, die von diesen Personen gefahren werden. Die Statistik deutet darauf hin, dass mit steigender Fahrerfahrung die Unfallhäufigkeit sinkt.

Wenn der Unfall selbst verschuldet ist

Bei einem selbst verursachten Unfall kommt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die man mit dem versicherten Fahrzeug einem anderen zugefügt hat. Eigene Unfallschäden am Bike muss der Kraftrad-Halter jedoch selbst zahlen – außer er hat eine Vollkasko-Versicherung für das Motorrad abgeschlossen.

Die Vollkasko übernimmt zum einen Schäden durch einen selbst verursachten Unfall und zum anderen auch durch die Beschädigung Dritter beispielsweise bei Vandalismus oder bei Unfallflucht des Schädigers abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Unfallschäden am eigenen Bike durch den Zusammenstoß mit Wildtieren werden von einer bestehenden Teilkaskoversicherung übernommen. Letztere zahlt auch bei Schäden durch Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung.