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So sind Bootsinhaber und Skipper gut abgesichert

Egal ob auf dem Wasser, im Hafen oder im Winterlager, ein Bootsunfall hat meist teure Folgen – und zwar je nach Unfallhergang für den Inhaber, den Mieter und/oder für den Kapitän des Bootes. Die passenden Wassersport-Versicherungen können jedoch für den notwendigen Schutz sorgen, damit aus dem Hobby kein unkalkulierbares Kostenrisiko wird.

Ein Boot haben und/oder führen ist ein schönes Hobby. Doch das Kostenrisiko ist hoch. Denn wer mit seinem Boot einen Unfall verursacht, muss für die Schäden, die andere dadurch erleiden, haften – und zwar in unbegrenzter Höhe mit dem bisherigen und künftigen Vermögen.

Es gibt zudem zahlreiche Risiken, warum das eigene Boot beschädigt werden kann. Das fängt bei einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, an, geht über einen Diebstahl oder eine mutwillige Zerstörung durch Dritte, und reicht bis hin zu Schadensrisiken wie Kentern oder Sinken nach Grundberührung, Brand oder auch höhere Gewalt in Form von Sturm und/oder Hagel.

Finanzieller Schutz bei Schäden am eigenen Boot

Ist ein Dritter für den Schaden am Boot verantwortlich, muss dieser auch dafür haften. Doch nicht immer kann der Schadenverantwortliche, wie beispielsweise bei einem nicht aufgeklärten Diebstahl, zur Verantwortung gezogen werden.

Zudem gibt es Schäden, zum Beispiel beim Kentern oder bei einem Brand, die der Bootsinhaber oder Skipper selbst durch Fahrlässigkeit verursacht hat oder die ohne jedes Zutun eines anderen, wie bei Hagelschäden, verursacht wurden.

In solchen Fällen hilft eine Boots-Kaskoversicherung, die der Bootsbesitzer für sein Eigentum abschließen kann, weiter. Versichert sind in einer solchen Police in der Regel das Boot sowie alle fest an- oder eingebauten technischen Einrichtungen und Maschinenteile. Gegen Aufpreis lassen sich meist auch das Slip-, Dock-, Werft- und/oder Winterlagerrisiko sowie Transportschäden und/oder Entsorgungs- und Wrackbeseitigungskosten in einer Boots-Kaskopolice mitversichern.

Wenn der Skipper einen Unfall verschuldet

Wer als Bootsführer einen Unfall verschuldet, haftet unbegrenzt für die dabei entstandenen Personen- oder Sachschäden Dritter. Dies gilt aber auch für den Bootseigner. Richtet beispielsweise ein nicht ordnungsgemäß vertäutes Boot einen Schaden an, haftet der Bootseigentümer dafür in voller Höhe und mit seinem gesamten jetzigen und künftigen Vermögen, das heißt, er muss für den Schaden selbst aufkommen

Eine Bootshaftpflicht-Versicherung reguliert dagegen berechtigte Schadenersatzansprüche, die ein Geschädigter gegenüber dem Skipper und/oder Schiffseigentümer gestellt hat, wehrt aber auch überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab.

Ohne eine Wasserfahrzeug- oder Boots-Haftpflichtversicherung sollte deswegen kein Skipper in See stechen, auch wenn diese nach deutschem Recht nicht vorgeschrieben ist. In einigen europäischen Ländern wie in Italien, Spanien oder Kroatien ist die Haftpflichtversicherung für Motorboote übrigens Pflicht. Diese ist mit einem entsprechenden Auslandszertifikat (früher: Blaue Karte) nachzuweisen, das in der Regel der Versicherer ausstellt.

Vorsicht beim Leihen oder Mieten eines Bootes

In der Regel wird die Bootshaftpflicht-Versicherung vom Eigentümer oder Bootsvermieter abgeschlossen. Wer sich ein Boot mieten oder leihen möchte, sollte daher unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrages oder vor der ersten Bootsfahrt nachfragen, ob eine Bootshaftpflicht-Police besteht, die auch Schäden, die man als Bootsführer verursachen kann, mit abdeckt.

Denn eine private Haftpflichtversicherung kommt üblicherweise nicht für Unfälle mit Segel- oder Motorbooten oder nur bei Booten bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke auf, die man als Bootsinhaber oder Bootsführer verursacht. Inwieweit in der eigenen Privathaftpflicht-Police Schäden, die man als Eigentümer, Mieter oder Skipper eines Bootes verursacht, mitversichert sind, kann den jeweiligen zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen entnommen werden.

Einige Versicherer bieten auch eine spezielle Skipper-Haftpflichtversicherung an, die einspringt, wenn der Bootsführer fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Sie ist sinnvoll, wenn der Skipper für das geliehene oder gemietete Boot keinen oder keinen ausreichenden Haftpflichtschutz durch eine bestehende Bootshaftpflicht-Police genießt. Da von der Privathaftpflicht-Police auch Schäden, die ein Bootsmieter an dem gemieteten Boot verursacht, meist nicht übernommen werden, ist es zudem wichtig, zu wissen, inwieweit ein entsprechender Kaskoschutz, der diese Schäden abdeckt, besteht.

Auf die Versicherungssumme kommt es an

Generell sollte bei der Bootshaftpflicht- und/oder Skipper-Haftpflichtversicherung darauf geachtet werden, dass die vereinbarte pauschale Versicherungssumme für Sach- und auch Personenschäden ausreichend hoch ist.

Denn nicht selten kann es bei einem selbst verschuldeten Unfall zu hohen Personenschäden kommen. Bei einem Unfall im oder in der Nähe zum Hafen können auch mehrere andere Boote in Mitleidenschaft gezogen werden und hohe Sachschäden die Folge sein.

Ist die Versicherungssumme der Bootshaftpflicht-Police nicht so hoch wie der entstandene Schaden, müsste der Versicherte den Differenzbetrag zum Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.