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Über 14 Millionen Einwohner sind von Armut betroffen

Das Risiko, von Armut betroffen zu sein, ist in Deutschland trotz niedriger Arbeitslosenquote und steigendem Bruttoinlandsprodukt weiterhin hoch. Laut eines jüngst veröffentlichten Armutsberichtes des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands - Gesamtverband e.V. ist hierzulande mehr als jeder sechste von Armut bedroht. Besonders betroffen sind wie in den Vorjahren nicht nur Erwerbslose.

Vor Kurzem hat der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. (Paritätischer Wohlfahrtsverband) einen Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland für das Jahr 2022 (Paritätischer Armutsbericht 2024) veröffentlicht. Basis waren die Daten des jährlichen Mikrozensus – einer Befragung von je rund einem Prozent der Haushalte – des Statistischen Bundesamtes.

2022 lag die Armuts(gefährdungs)quote bei 16,8 Prozent – der zweit höchste Wert der letzten 15 Jahre. Nur 2021 war der Wert mit 16,9 Prozent noch etwas höher. Und das, obwohl im Berichtsjahr die Arbeitslosenquote mit 5,3 Prozent auf dem drittniedrigsten Wert und das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf mit 46.149 Euro auf den höchsten Stand seit 2007 war.

Insgesamt waren somit 2022 rund 14,2 Millionen Einwohner hierzulande von Armut betroffen. Davon waren 26,4 Prozent erwerbstätig, 23,2 Prozent im Ruhestand und 21,8 Prozent Kinder.

Wann eine Armut vorliegt

Konkret wurde im genannten Armutsbericht die Einkommensarmut ermittelt, also die Anzahl beziehungsweise der Anteil der Personen und Haushalte, deren (Haushalts-)Einkommen unter der Schwelle einer Armutsgefährdung liegt. Als von Armut betroffen gelten Personen, die in einem Haushalt leben, bei dem das Gesamtnettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens (Median) aller Haushalte beträgt.

2022 lag diese Armutsschwelle laut dem Bericht beispielsweise für einen Single bei 1.186 Euro monatlichem Haushaltsnettoeinkommen. Bei einem Alleinerziehenden mit einem Kind bis 14 Jahre belief sich die Armutsschwelle auf maximal 1.542 Euro, bei einem kinderlosen Ehepaar waren es 1.772 Euro und für ein Ehepaar mit zwei Kindern bis 14 Jahren waren es 2.490 Euro Haushaltseinkommen im Monat.

Personengruppen mit einer erhöhten Armutsgefährdung

Dem Bericht ist zudem zu entnehmen, dass bestimmte Personengruppen im Jahr 2022 ein besonders hohes Armutsrisiko hatten. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung lag die Armutsquote bei den Erwerbslosen mit 49,7 Prozent, bei Alleinerziehenden mit 43,2 Prozent, bei Einpersonenhaushalten beziehungsweise Singles mit 27,7 Prozent und bei Familien mit drei oder mehr Kindern mit 32,1 Prozent überdurchschnittlich hoch.

Über dem Durchschnitt lag im Berichtsjahr ferner die Armutsquote bei den Rentenbeziehern mit 18,1 Prozent. Zudem waren Frauen mit einer Armutsquote von 17,8 Prozent häufiger von Armut betroffen als Männer – hier lag die Armutsquote bei 15,8 Prozent.

Das Armutsrisiko unterscheidet sich auch nach Altersklassen. Überdurchschnittlich von Armut betroffen waren Kinder unter 18 Jahren mit einer Armutsquote von 21,8 Prozent, junge Leute zwischen 18 bis unter 25 Jahren mit 25,2 Prozent sowie Senioren ab 65 Jahre mit einer Armutsquote von 17,5 Prozent. Vergleicht man die vorherigen Armutsberichte, zeigt sich, dass die genannten Personengruppen seit Jahren ein erhöhtes Armutsrisiko aufweisen.

Finanzieller Schutz

Immer wieder sind bestimmte Lebensumstände und Ereignisse schuld daran, dass Bürger in finanzielle Schwierigkeiten geraten und unter die Armutsgrenze fallen. Solche Armutsfallen sind zum Beispiel langfristige Einkommenseinbußen aufgrund eines Jobverlustes oder einer Erwerbsunfähigkeit infolge eines Unfalles oder einer schweren Krankheit.

Im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen zum Beispiel Arbeitnehmer mindestens mit einem teilweisen und Selbstständige sogar mit einem kompletten Einkommensausfall rechnen. Auch der Tod des Ehepartners oder eine zu niedrige Rente im Alter hat bei vielen zur Folge, dass ihr monatliches Einkommen unter der Armutsschwelle liegt. Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch diverse Lösungen an, um sich gegen die finanziellen Folgen solcher Ereignisse abzusichern.

Zu nennen ist hier beispielsweise die Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Falle einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente auszahlt. Man kann sich zudem mithilfe einer Lebens- und/oder einer Rentenversicherung ein finanzielles Polster für Notfälle und/oder für das Alter zulegen.

Hauptverdiener können ihre Familie mit einer Risikolebensversicherung gegen die Einkommenseinbußen infolge des eigenen Todesfalles absichern. Für manche Altersvorsorgelösungen wie bei einer Riester- oder Rürup-Rentenversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen auch staatliche Zulagen und/oder Steuererleichterungen möglich. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, was im Einzelfall sinnvoll ist.