News
Vergleichstool hilft Arbeitgebern, Sozialabgaben zu reduzieren
Nicht nur Arbeitnehmer, auch Arbeitgeber können bei der Wahl einer günstigen Krankenkasse Geld sparen. Allerdings entscheidet der Arbeitnehmer, in welche Krankenkasse er versichert sein will. Doch der Arbeitgeber kann unter anderem auf die Preisvorteile hinweisen.
Die Kassensuche GmbH, Betreiber der Plattform Gesetzlichekrankenkassen.de, hat ein Online-Tool entwickelt, das nach Angaben des Herausgebers alle Sozialabgaben für die Krankenkassen inklusive der unterschiedlichen Umlagesätze erfasst. Damit können Arbeitgeber prüfen, bei welcher Krankenkasse die Mitarbeiter am günstigsten versichert wären, so der Portalbetreiber.
Bereits beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag gebe es Einsparpotenzial. „Stand 15. April 2024 lag der Zusatzbeitrag bei der günstigsten allgemein geöffneten Krankenkasse bei 0,9 Prozent, bei der teuersten bei 2,7 Prozent. Da Arbeitgeber anteilig 50 Prozent des Gesamtbeitrags übernehmen, ließen sich allein bei diesem Beispiel schon 0,9 Prozent von der Bruttolohnsumme einsparen“, wie der genannte Portalbetreiber betonte.
Umlagesätze legen die Krankenkassen fest
Weiteres Potenzial bestehe bei den zu zahlenden Umlagesätzen. „Sowohl die Umlagesätze für Krankheitsfälle (U1) als auch für Mutterschutz (U2) legen die Kassen selbst fest, so dass es große Unterschiede gibt“, so der Plattformbetreiber weiter. Ferner können nach seinen Angaben Arbeitgeber bei der U1 bei einigen Krankenkassen die Erstattungshöhe selbst wählen.Auf Basis der Bruttolohnsumme aller Beschäftigten sowie des Bundeslandes erstellt der Rechner eine selektierbare Liste mit allen teilnehmenden Krankenkassen, aus der jeweils der Gesamtaufwand ersichtlich ist. Die Nutzung des Rechners ist kostenfrei.
Allerdings: „Arbeitnehmer haben eine absolut freie Wahl der Krankenkasse und dürfen von ihren Arbeitgebern keinesfalls gedrängt werden, in eine andere Kasse zu wechseln. Es ist aber natürlich zulässig, dass Arbeitgeber auf Vorteile bei Preis und Leistung bestimmter Krankenkassen hinweisen, solange die Entscheidung über die Wahl der Kasse durch den Mitarbeiter selbst nicht unzulässig beeinflusst wird“, wie im genannten Webportal zu lesen ist.