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Volkskrankheit: Parodontitis

Parodontitis ist eine bakterielle Entzündung des Zahnhalteapparats. Unbehandelt kann sie zu schwerem Gewebeabbau und Zahnverlust führen. Neben der Zahnproblematik stellt sie auch einen Risikofaktor für andere gesundheitliche Probleme dar, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Doch jeder kann etwas tun, um eine Erkrankung zu verhindern oder eine bestehende Parodontitis zu heilen.

Nach aktuellen Schätzungen der Bundeszahnärztekammer (BZAEK) leiden etwa 35 Millionen Menschen in Deutschland an Parodontitis. Laut einer Umfrage des BZAEK weiß jedoch jeder fünfte erwachsene Bürger weder was Parodontitis ist noch kennt er die Symptome.

Die Risikofaktoren

Parodontitis entwickelt sich langsam und oft unbemerkt. Die Hauptursache sind bakterielle Zahnbeläge, auch Plaque genannt, die sich durch unzureichende Mundhygiene bilden. Diese Bakterien führen zu einer Entzündung des Zahnfleisches (Gingivitis), die sich ohne Behandlung auf tiefere Gewebeschichten ausbreiten kann. Wird eine solche Zahnfleischentzündung chronisch, spricht man von Parodontitis.

Neben dem Alter gibt es zahlreiche Risikofaktoren, die das Erkrankungsrisiko erhöhen, darunter Diabetes, Stress oder ein geschwächtes Immunsystem. Sogar Zungenpiercings können laut Forschungen der Universität Basel die parodontalen Bedingungen verschlechtern. Ein hohes Risiko, an Parodontitis zu erkranken, haben auch Raucher. Laut BZÄK lassen sich rund zehn Prozent aller Parodontitisfälle in Deutschland direkt auf das Rauchen zurückführen.

Typische Symptome

Typische Symptome von Parodontitis sind Zahnfleischbluten, Rötungen und Schwellungen sowie Mundgeruch. Laut BZAEK erhöht eine unbehandelte Parodontitis das Risiko einer Diabetes- oder Herz-Kreislauf-Erkrankung und ist die häufigste Ursache für den Verlust von Zähnen nach dem 45. Lebensjahr.

Daher gilt: Sobald eines oder mehrere der typischen Symptome auftreten, ist ein Besuch beim Zahnarzt unverzichtbar. Wird Parodontitis frühzeitig erkannt und behandelt, sind die Chancen auf Heilung und damit auf einen Zahnerhalt gut – eine entsprechende Mundhygiene vorausgesetzt. Eine rechtzeitige Behandlung einer Zahnfleischentzündung oder einer beginnenden Parodontitis ist relativ leicht und schmerzarm zu behandeln.

Bei der Behandlung misst der Zahnarzt die Tiefe der Zahntaschen mithilfe des sogenannten Parodontalen Screening Index (PSI), um abzuklären, wie weit die Entzündung fortgeschritten ist. Sind diese Zahntaschen tiefer als 3,5 Millimeter, steht eine Behandlung an. Dabei werden zuerst alle Keime und Beläge von der Zahnoberfläche entfernt.

Dann werden die Zahnfleischtaschen gereinigt, wobei hier unter Umständen operative Eingriffe notwendig sind. Die Entzündung lässt sich stoppen, indem man die Bakterienmenge in den Zahnfleischtaschen reduziert.

Die richtige Mundhygiene

Plaque ist der Hauptfaktor bei der Entstehung von Parodontitis. Daher kann jeder durch gute Mundhygiene das Erkrankungsrisiko erheblich senken. Eine zuckerarme Ernährung sowie gründliches Zähneputzen mindestens zweimal täglich sind essenziell. Die Zahnzwischenräume sollten laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zudem täglich mit Interdentalbürstchen oder Zahnseide gereinigt werden-

Regelmäßige Zahnarztbesuche sind ebenfalls wichtig: Erwachsene haben gesetzlich Anspruch auf eine jeweils halbjährliche Kontrolluntersuchung sowie eine jährliche Zahnsteinentfernung. Zudem kann man alle zwei Jahre an einer Früherkennung der Parodontitis mithilfe des PSI teilnehmen.

Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) mindestens ein- oder zweimal im Jahr empfiehlt der KZBV als zusätzliche Maßnahme zur Vorbeugung vor Entzündungen. Allerdings gehört die PZR nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das bedeutet: Sie wird von vielen Krankenkassen, nicht oder nur zum Teil bezahlt.

Dieses Kostenrisiko lässt sich jedoch absichern: Gesetzlich Krankenversicherte erhalten einen umfassenden Kostenschutz für diese und andere Kosten einer Zahnbehandlung beziehungsweise für einen Zahnersatz, die die GKV nicht übernimmt, wenn im Behandlungsfall eine private Zahnzusatzkrankenversicherung bereits besteht.