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Vorsorge ist besser als Nachsorge

Einen Schutz vor schweren Krankheiten wie Diabetes oder Krebs gibt es nicht. Werden diese und andere Krankheiten aber frühzeitig erkannt, verbessern sich die Heilungschancen und das Risiko, schwer zu erkranken, sinkt. Deshalb empfehlen Gesundheitsexperten die Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen. Solche Untersuchungen, die unter anderem die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, gibt es bereits ab Geburt.

Sowohl die Krankenkassen, als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), als auch die privaten Krankenversicherer (PKV) übernehmen die Kosten für eine Reihe von Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen.

Übrigens, die Teilnahme an diesen Präventivmaßnahmen wirkt sich bei den PKV-Versicherten nicht negativ auf eine eventuell mögliche Beitragsrückerstattung aus. Und das, obwohl die PKV oftmals noch mehr Vorsorgemaßnahmen anbietet als die GKV.

Angebote von der Geburt an

Im Rahmen der GKV-Leistungen geht es sofort nach der Geburt mit den sogenannten U-Untersuchungen los. Nach dieser Erstuntersuchung des Neugeborenen (U1) haben die jungen Patienten noch Anspruch auf weitere Untersuchungen, sodass bis zum fünften Lebensjahr insgesamt neun U- Untersuchungen stattgefunden haben, wenn man alle wahrnimmt. Ergänzt werden diese durch J1-Untersuchung bei Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 14 Jahren.

Zudem übernehmen manche Kassen auch eine J2-Untersuchung zwischen dem 17. und 18. Lebensjahr. Schwerpunkte sind hier unter anderem mögliche Feststellung von Haltungs- und/oder Pubertätsstörungen sowie eine Diabetes-Vorsorge.

Zahnärztliche Prävention

Ab dem sechsten Monat und bis zum sechsten Lebensjahr besteht bei Kindern außerdem ein Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen.

Danach bis zum 18. Lebensjahr können die Kinder beziehungsweise die Jugendlichen zweimal pro Jahr für Kontrollen zum Zahnarzt gehen, wobei diese Untersuchungen ab dem zwölften Lebensjahr auch im Bonusheft notiert werden, sodass sich die Zuzahlungen für eventuell notwendige Behandlungen reduzieren.

Apropos Zahnvorsorge: Alle Erwachsenen ab dem 18 Lebensjahr haben Anspruch auf eine Zahnvorsorge-Untersuchung pro Kalenderhalbjahr.

Vorsorgeuntersuchungen für alle

Erwachsene im Alter zwischen 18 und 35 Jahren können kostenlos einen Check-up beim Arzt durchführen lassen. Ab 35 Jahren werden die Kosten für einen solchen Check-up sogar alle drei Jahre übernommen. Personen ab 35 können zudem alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening nutzen und so eventuelle Veränderungen frühzeitig erkennen.

Erwachsene im Alter zwischen 50 und 54 können jährlich eine Früherkennungs-Untersuchung auf Darmkrebs durchführen lassen, und zwar mithilfe einer Untersuchung des Stuhls auf Blut. Die Alternative ist eine Darmspiegelung. Männer ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren können insgesamt zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder Tests von Blut im Stuhl im jährlichen Rhythmus durchführen lassen.

Spezifische Untersuchungen für Frauen und Männer

Frauen haben ab dem 20. bis 34. Lebensjahr einen Anspruch auf eine jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und bis zum 25. Lebensjahr auf ein jährliches Chlamydien-Screening. Eine Brustkrebs-Früherkennungs-Untersuchung können ab 30-jährige Frauen jährlich durchführen lassen. Frauen zwischen 50 und 69 haben außerdem Anspruch auf ein Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs.

Für Männer gibt es auch spezifische Untersuchungen. So haben alle Männer ab 45 Jahren Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung, um eine Krebserkrankung der Prostata zu erkennen. Ab einem Alter von 65 Jahren können Männer ebenfalls kostenfrei eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader durchführen lassen.

Ergänzende Vorsorgemaßnahmen

Einige Krankenkassen und vor allem diverse private Krankenversicherer übernehmen noch weitere Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen, die über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgehen. So werden bei bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren spezielle Vorsorgeuntersuchungen bezahlt, die normalerweise nicht übernommen werden.

Viele Augenärzte bieten zum Beispiel eine Untersuchung zur Früherkennung des grünen Stars an, die in der Regel ein gesetzlich Krankenversicherter selbst bezahlen muss. Besteht jedoch ein Risikofaktor oder Krankheitsverdacht, wird dies in der Regel von der Krankenkasse bezahlt.

Einige Krankenkassen und diverse private Krankenversicherer bezuschussen auch eine Zahnprophylaxe. Ob und wie viel hier im Jahr oder pro Behandlung dazu bezahlt wird, darüber informiert die jeweilige Krankenkassensatzung beziehungsweise die zugrundeliegende Versicherungsbedingung der privaten Krankenversicherung. Im Zweifelsfall lohnt es sich. bei der Krankenkasse oder dem privaten Krankenversicherer nachzufragen.