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Weihnachtsshopping: Tipps gegen Onlinebetrug und Langfinger

Viele kaufen ihre Weihnachtsgeschenke mittlerweile im Internet. Wer hier nicht aufpasst, kann schnell Opfer von Betrügern werden. Doch auch vor Ort sind Taschendiebe auf gut besuchten Adventsmärkten und in überfüllten Innenstädten und Geschäften aktiv. Die Polizei erklärt, worauf man achten sollte, um dies zu verhindern

Eigentlich sollte die Adventszeit eine Zeit der Freude sein. Doch wenige Wochen vor Weihnachten steigt jedes Jahr die Gefahr von Onlinebetrug und Taschendiebstahl.

Mit einer erhöhten Aufmerksamkeit und den richtigen Vorsichtsmaßnahmen, wie sie beispielsweise die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes empfiehlt, kann man das eigene Risiko verringern, selbst Opfer von solchen Gaunern zu werden.

Präventivmaßnahmen gegen Taschendiebe

Weihnachtsmärkte und belebte Einkaufsstraßen sind beliebte Ziele für Langfinger. Im Gedränge nutzen Kriminelle die Unaufmerksamkeit der Besucher aus, um Wertsachen wie Geldbörsen oder Smartphones zu stehlen. Häufig agieren sie in Teams: Eine Person lenkt ab, während eine andere zugreift.

Die Polizei zeigt in ihrem Webportal auf, mit welchen Maßnahmen sich der Einzelne schützen kann, um nicht Opfer eines Taschendiebes zu werden:

  • Nur das Nötigste mitnehmen: Man sollte nur so viel Bargeld und Kredit- oder Zahlungskarten mitnehmen, wie unbedingt nötig.
  • Wertsachen sicher verstauen: Bargeld und Zahlungskarten bewahrt man am besten in verschlossenen Innentaschen der Kleidung auf. Auf Handtaschen oder Rucksäcke sollte man möglichst verzichten.
  • Aufmerksam bleiben: Besonders in engen, stark frequentierten Bereichen wie Eingängen, Marktständen oder bei großen Menschenansammlungen, etwa am Glühweinstand, sollte man wachsam sein.
  • Regelmäßig kontrollieren: Es ist sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob die Wertsachen noch sicher verstaut sind.

Wenn das Handy oder die EC-Karte gestohlen wurde

Hat ein Langfinger doch das Handy, die Zahlungs- oder die Kreditkarte gestohlen, muss man umgehend die Bezahlkarten und/oder die SIM-Karte mit der bundesweiten Notrufnummer 116 116 sperren lassen.

„Was viele nicht wissen: Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte. Das kann man für EC-Karten bei der Polizei über das KUNO-System veranlassen. KUNO steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“, wie die Polizei erklärt. Daher ist es wichtig, einen Kartendiebstahl sofort der Polizei zu melden.

Auch nach einer Kartensperrung ist es ratsam, für einige Zeit regelmäßig die Kontobewegungen zu prüfen und unautorisierte Abbuchungen sofort der Bank oder Sparkasse zu melden.

Sicher online einkaufen – nicht nur in der Weihnachtszeit

Doch nicht nur in Geschäften und in Städten sind Gauner anzutreffen, sondern auch im Internet. Wer unter anderem seine Weihnachtsgeschenke online bestellen, läuft Gefahr, Opfer eines Cyberkriminellen zu werden.

So nutzen Kriminelle oftmals gefälschte Verkaufsplattformen, sogenannte Fake-Shops, um Käufer zu betrügen. Diese Seiten wirken oft seriös und lassen auf den ersten Blick keine Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen.

Die Polizei erklärt in ihrem Webauftritt unter anderem, wie man als Verbraucher möglichst sicher im Internet einkauft:

  • Shop überprüfen: Man sollte den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine eingeben, um Erfahrungen anderer Kunden zu finden. In vielen Selbsthilfeforen kann man herausfinden, ob der gewählte Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
  • Fakeshop-Finder nutzen: Mit dem „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale kann man unbekannte Onlineshops schnell prüfen. Dazu gibt man die Webadresse des Shops in den Finder ein, der die Internetseite auf wichtige Merkmale für seriöse Webshops prüft und das Ergebnis zusammenfasst.
  • Sichere Zahlungswege wählen: Der Kauf auf Rechnung schützt vor Betrug durch Fake-Shops. Getätigte Überweisungen lassen sich nur kurzfristig rückgängig machen, während beim Lastschriftverfahren Abbuchungen noch einige Tage nachträglich storniert werden können.
  • Keine Spontankäufe tätigen: Bevor man ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legt, sollte man den Preis bei anderen Anbietern oder beim Händler vor Ort vergleichen. Betrüger versuchen oft, mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen zu locken.
  • Bei Zweifel nicht kaufen: Wenn man unsicher ist, sollte man lieber nicht im gewählten Shop kaufen. Stattdessen erwirbt man das gewünschte Produkt am besten bei einem Händler des Vertrauens.
Weitere Tipps für mehr Sicherheit beim Onlineshopping enthält das Webportal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Hier ist zudem ein 60-seitiger Ratgeber über sichere Online-Bezahlverfahren mit dem Titel „Sicher zahlen im E-Commerce“ downloadbar.

Fake-Shop: Bei Betrug richtig handeln

Wer auf einen Fake-Shop hereingefallen ist, sollte schnell handeln. Dadurch kann man den eigenen finanziellen Schaden begrenzen und zudem der Polizei ermöglichen, zeitnah den betrügerischen Shop zu löschen und Ermittlungen gegen die Täter einzuleiten.

Die Polizei rät Betrugsopfern:

  • Beweise sichern: Man sollte alle Beweise für den Online-Kauf sichern, darunter Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails. Diese Unterlagen sind idealerweise ausdrucken und aufzubewahren.
  • Anzeige erstatten: Ein Betrugsopfer sollte sich mit den gesicherten Beweisen möglichst sofort bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Auch wenn Täter oft aus dem Ausland agieren und die strafrechtliche Verfolgung schwierig sein kann, sollte man sich nicht von einer Anzeige abhalten lassen, denn nur so können Fake-Shops gezielt gelöscht werden.
  • Bank informieren: Wichtig ist ferner, sich umgehend mit der Bank oder dem Zahlungsdienstleister in Verbindung zu setzen, um eventuell mögliche Rückbuchungen zu veranlassen.