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Weiterhin hohe Zufriedenheit bei den Versicherungskunden

Der Versicherungsombudsmann ist eine neutrale Streitschlichterstelle für Versicherungsangelegenheiten. Hier können sich Versicherungskunden kostenlos über Versicherer oder Versicherungsvermittler beschweren. Wie auch in den Vorjahren gab es 2023 im Vergleich zum gesamten Versicherungsbestand in Deutschland sehr wenig Beschwerden.

Wer als Verbraucher mit der Beratung, der Schadenregulierung oder Vertragsbearbeitung seines Versicherers oder Versicherungsvermittlers unzufrieden ist, kann sich kostenlos an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.

Es handelt sich dabei um eine unabhängige anerkannte Verbraucherschlichterstelle für Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro rund um private Versicherungen, wie Lebens-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kfz-, Hausrat-, Wohngebäude- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nicht vom Versicherungsombudsmann verhandelt werden jedoch Konflikte, die sich auf eine private Krankenversicherung oder auf gesetzliche Sozialversicherungen wie die gesetzliche Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung beziehen. Das gleiche gilt für Forderungen, die man nicht als Versicherungskunde, sondern als Geschädigter aufgrund gesetzlicher Haftungsansprüche beispielsweise im Rahmen eines Unfalles vom Versicherer des Unfallgegners stellt.

Sehr wenige Beschwerden

Insgesamt bestehen hierzulande rund 400 Millionen Versicherungsverträge, für die eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann eingereicht werden kann. Zudem gibt es rund 220.000 hierzulande registrierte Versicherungsvermittler.

Laut dem aktuellen Jahresbericht der Schlichterstellen gingen letztes Jahr knapp 18.040 Beschwerden gegen Versicherer oder Versicherungsvermittler ein. In knapp 940 Fällen wollte der jeweilige Beschwerdeführer keine Weiterverfolgung der Beschwerde durch den Ombudsmann, beispielsweise weil der Vorgang, noch bevor sich der Ombudsmann eingeschaltet hatte, geklärt werden konnte.

Von allen eingereichten und bearbeiteten Beschwerden waren zudem nur rund 13.200 zulässig. Seit 2015 ist das der drittniedrigste Wert. Nicht zulässig sind, wie bereits aufgeführt, zum Beispiel Beschwerden gegen eine Bank, einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger, einen privaten Krankenversicherer sowie Konflikte mit über 100.000 Euro Streitwert. Die meisten der im letzten Jahr beendeten Beschwerden, nämlich 83,5 Prozent, hatten jeweils einen Streitwert von unter 5.000 Euro.

Insgesamt betrachtet war, wie in den Jahren davor, letztes Jahr die Zahl der zulässigen Beschwerden im Vergleich zur Anzahl der Policen und den Versicherungsvermittlern sehr gering. Seit 2015 bis 2023 waren es pro Jahr zwischen knapp 11.900 (im Jahr 2022) bis maximal 14.910 Beschwerden (im Jahr 2017) pro circa 400 Millionen Verträge. Hervorzuheben ist zudem, dass sich letztes Jahr in nur 152 der rund 13.200 zugelassenen Schlichtungsverfahren Verbraucher über Vermittler beschwert haben.

Die Vorteile einer Streitbeilegung per Ombudsmann

Das Schlichtungsverfahrens hat gegenüber einer Gerichtsklage einige Vorteile: So kann ein Gerichtsverfahren bei einem Vergleich oder eine Niederlage zu hohen Prozess- und Anwaltskosten für den Verbraucher führen. Bei einem Schlichtungsverfahren gibt es für den Versicherungskunden kein Kostenrisiko, da die Schlichtung bis auf möglicherweise anfallende Porto- und Telefonkosten kostenlos ist.

Außerdem dauert ein Schlichtungsverfahren bei einem Ombudsmann im Durchschnitt nicht länger als maximal drei Monate und ist damit im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren normalerweise deutlich kürzer. Laut Ombudsmann dauerte letztes Jahr ein Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung im Schnitt sogar nur 72 Tage.

Ein weiterer Vorteil für Verbraucher ist, dass eine Entscheidung des Versicherungsombudsmanns bei einem Beschwerdewert von bis zu 10.000 Euro für einen Versicherer bindend ist. Ist man jedoch als Versicherungskunde mit dem Schlichtungsergebnis nicht einverstanden, kann man immer noch mithilfe einer Gerichtsklage versuchen, seine Forderungen beziehungsweise sein Recht durchzusetzen.

Detaillierte Informationen, wie und für welchen Bereich bei der genannten Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren möglich ist, enthält das Webportal des Ombudsmanns für Versicherungen.