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Wenn der Betrieb wegen eines Maschinenschadens stillsteht

Die Anschaffungs- und Wartungskosten von Produktions-, Be- und Verarbeitungsanlagen sind normalerweise berechenbare Größen. Dies trifft häufig nicht auf die Reparatur- und insbesondere die Folgekosten zu, die ein ungeplanter Maschinenschaden mit sich bringen kann. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die auch ein solches Kostenrisiko mittels einer festgesetzten Prämienhöhe absichern und so kalkulierbar machen.

Ein unerwarteter Ausfall einer für den Betrieb notwendigen Maschine oder Anlage kostet dem Unternehmen Zeit und Geld für Reparaturen oder für den kompletten Ersatz der defekten Maschine. Zu nennen sind hier die Kosten für anfallende Ersatzteile, eine De- und Remontage bis hin zu den Anschaffungskosten, um eine defekte Anlage zu ersetzen.

Hinzu können noch andere Ausgaben kommen, um eine drohende Verzögerung in der Produktion oder gar einen Betriebsstillstand zu verhindern. Dazu zählen teure Sonn- und Feiertagszuschläge für die mit der Reparatur beschäftigten Mitarbeiter und, wenn notwendig, Aufwendungen für Leihgeräte oder gar für eine vorrübergehende Auslagerung der Produktion oder der Arbeiten an einen anderen Standort oder eine andere Firma.

Darüber hinaus muss bei einem ungeplanten Anlagen- oder Maschinenausfall auch mit Ertragsausfällen gerechnet werden. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu passende Absicherungslösungen. Im Gegensatz zu den unabsehbaren Folgekosten eines Anlagenstillstandes sind die Versicherungsprämien für den Unternehmer eine kalkulierbare Größe.

Basisschutz über die Inhaltsversicherung

Einen Basisschutz bietet eine Inhaltsversicherung. Neben dem Betriebsinventar wie Möbel und Computer, lassen sich in einer solchen Police auch vorhandene Maschinen und Anlagen gegen Schäden durch Brand, Einbruch-Diebstahl, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die anfallenden Reparatur- und/oder die Wiederbeschaffungs-Kosten im vereinbarten Umfang.

In diesen Policen können meist gegen Aufpreis auch Schäden durch sonstige Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung oder Lawinen im Rahmen einer sogenannten Elementarschaden-Versicherung mitversichert werden.

Allerdings gibt es noch zahlreiche andere Schadensursachen, wie Materialfehler, menschliches Versagen, Vandalismus, technische Störungen und Überspannung, die zu einem unvorhergesehenen Ausfall von Maschinen oder Anlagen führen können.

Umfassende Absicherung für Maschinen und Anlagen

Deshalb kann es sinnvoll sein, ergänzend zur Inhaltsversicherung eine Maschinenversicherung – oder bei fahrbaren Maschinen, teils auch Maschinenkasko-Versicherung genannt – abzuschließen. Eine solche Police sichert weitere Schadensrisiken ab, wie einen Maschinendefekt durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit.

Sie leistet sogar bei Maschinen- und Anlagenschäden infolge Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sowie durch Störungen bei Mess-, Regel- oder Sicherheits-Einrichtungen. Abgesichert sind üblicherweise zudem Maschinenschäden durch Kurzschluss, Überspannung, Schmiermittelmangel, Über- oder Unterdruck und, wenn vereinbart, durch Frost sowie Eisgang. Selbst eine vorsätzliche Schädigung durch Dritte ist normalerweise versichert.

Handelt es sich um zulassungspflichtige Arbeitsmaschine, die nicht unter den Schutz einer Inhaltsversicherung fällt, können in der Maschinenkasko-Police meist auch Schäden infolge Brand, Blitzschlag, Sturm, Explosion oder Überschwemmung mitversichert werden.

Vom Kompressor über den Hubstapler bis zur Produktionsanlage

In einer Maschinen- oder Maschinenkasko-Police können je nach Vertragsvereinbarung einzelne oder im Rahmen einer gesamten Versicherungssumme alle vorhandenen stationären oder mobilen Maschinen und Anlagen versichert werden.

Bei den stationären Geräten sind das unter anderem Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktions-, Mess-, Regeltechnik-, Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen. Dazu zählen beispielsweise Dreh-, Fräs-, Druck- und Falzmaschinen, Schneid-, Schweiß- und Lackieranlagen, Pressen, Turbinen, Generatoren, Kessel, Kompressoren und Pumpen.

Versicherbare mobile Anlagen sind unter anderem Mess-, Prüf-, Werkstatt- und Sicherungsmaschinen, Baumaschinen wie fahrbare Krane, Betonmischanlagen, Bagger, Walzen, aber auch landwirtschaftliche Maschinen, Hub- und Gabelstapler sowie fahrbare Silos und Förderanlagen.

Im Reparaturfall werden die Ersatzteil-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungs-Kosten, die Lohnkosten mit möglichen Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie sonstige vereinbarte Aufwendungen wie Entsorgungs-, De-, Remontage- und Transportkosten bis hin zu Maurerarbeiten erstattet. Bei einem Totalschaden wird je nach Vereinbarung der Zeitwert, also der Wert, den die Maschine unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Gebrauch hat, oder der Neuwert ersetzt.

Kostenübernahme von Leihmaschinen oder Ausweichproduktion

Zusätzlich zu den Reparatur- und Wiederbeschaffungs-Kosten, die die Inventar-, die Maschinen- sowie Maschinenkasko-Versicherungen im Schadenfall abdecken, sind aufgrund eines Maschinen- oder Anlagendefekts noch weitere finanzielle Folgen möglich. Auch diese lassen sich mit den richtigen Policen absichern.

So übernimmt beispielsweise eine Maschinenmehrkosten-Versicherung nach einem Maschinenausfall die Kosten für Leihmaschinen, alternative Fertigungsverfahren oder den Zukauf von Fertig- oder Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung, um eine notwendige Ausweichproduktion zu ermöglichen.

So können zugesagte Liefertermine eingehalten und eventuell vereinbarte Konventionalstrafen vermieden werden. In mancher Maschinenversicherungs-Police kann dieser Versicherungsschutz gegen Aufpreis mitversichert werden.

Ersatz von Ertragsausfällen

Kommt es durch einen Anlagen- oder Maschinenausfall zu einem kompletten oder teilweisen Betriebsstillstand, muss zudem mit Ertragsausfällen gerechnet werden. Mit einer Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung lassen sich diese Ertragsausfälle absichern.

Dadurch ist unter anderem sichergestellt, dass ein Betrieb seine laufenden Fixkosten wie Kreditverpflichtungen, Leasing-, Pacht- und Mietkosten bis hin zu Löhnen und Gehältern weiterzahlen kann, auch wenn ein Anlagendefekt zum Stillstand des Betriebes geführt hat.