Vertragsservices

Schweigepflichtentbindung

Schweigepflichtentbindung

Seit 01.01.2013 verwenden Versicherungsunternehmen bei Neuabschlüssen und im Leistungsfall bei bestehenden Versicherungsverträgen neue, für alle transparentere Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungs-Erklärungen. Vor Abfragen oder Weitergaben von Gesundheitsdaten oder Daten, die dem Schutz des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) unterliegen, werden von uns automatisch neue, ausführliche Einwilligungserklärungen bei unseren Kundinnen und Kunden eingeholt. Diese können die Schweigepflichtentbindungs-Erklärung auch zugeschickt bekommen.

Im Falle eines Beraterwechsels haben Kundinnen und Kunden 12 Tage Zeit, der vorgeschlagenen Person zu widersprechen. Erst nach Ablauf dieser Frist erhält der neue Berater Sicht auf die Vertragsdaten.