VPV Versicherungen

Nachhaltige Kapitalanlage

Sicherungsvermögen

Die VPV bekennt sich zur nachhaltigen Kapitalanlage und stellt diese in den Fokus ihrer Weiterentwicklung

Wir achten das Prinzip der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft und richten unsere Entscheidungen und Vorgehensweisen im Hinblick auf ökologische und sozial-gesellschaftliche Aspekte aus. Dies sind die Nachhaltigkeits- oder auch ESG Kriterien (Environment, Social, Governance, also Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung). Wir gestalten den Investitionsentscheidungsprozess so, dass bei den Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen werden und berücksichtigen auch nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Auch die unternehmerische Sozialverantwortung nehmen wir sehr ernst. Wir entwickeln diese Nachhaltigkeitsgrundsätze unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie weiter.

Das Sicherungsvermögen macht den größten Teil der Kapitalanlage der VPV aus. Seit Anfang Oktober 2023 ist unser Sicherungsvermögen nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert. Der Anteil unserer Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen, der ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigt, beträgt derzeit mehr als 85 %. Bei neuen Kapitalanlagen achten wir darauf, dass sie unseren Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, denn wir wollen auch zukünftig dieses Niveau beibehalten. Wenn die Renditen und die Risiken vergleichbar sind, wählen wir bevorzugt nachhaltige Anlagen. Im Bestand werden wir sukzessive nicht nachhaltige Anlagen aufgeben. Für die Bewertung nutzen wir die ESG-Kriterien der Nachhaltigkeitsratingagentur ISS ESG, die wir zudem unternehmensindividuell verschärft haben.

Nachhaltigkeitsrisiken

Die Nachhaltigkeitsrisiken im Sicherungsvermögen begrenzen wir mit folgender Strategie: Wir haben mit ISS ESG einen Dienstleister eingeschaltet, der über ein international anerkanntes Fachwissen in sämtlichen Bereichen rund um das nachhaltige und verantwortungsvolle Investment verfügt. Mit dessen Unterstützung können wir umwelt- und klimabezogene, soziale und auf schlechter Unternehmensführung beruhende Risiken erkennen. An diesen Erkenntnissen richten wir unsere Investitionsentscheidungen aus und begrenzen durch klare Kriterien die Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionen. Bei unseren Fonds werden wir ebenfalls einen ESG Dienstleister einsetzen, um zukünftig Nachhaltigkeitsrisiken noch besser bewerten und begrenzen zu können.

Da sich die Begrenzung der Nachhaltigkeitsrisiken auf alle Produkte auswirkt, sind diesbezüglich keine Differenzierungen in der Versicherungsberatung und Vergütung erforderlich und erfolgen daher nicht.

Nachhaltigkeitsauswirkungen

Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen unserer Investitionsentscheidungen. Dies erfordert eine Berücksichtigung der Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Zusammen mit unserem Ratinganbieter ESG ISS haben wir für die liquiden Assets unseres Sicherungsvermögens ESG-Kriterien ausgearbeitet, die wir als Filter für investierbare Titel einsetzen. Darüber hinaus reduzieren wir Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 20 Prozent in Kernkraft oder fossilen Brennstoffen haben sowie Bohrungen in der Arktis oder Erforschungen dafür betreiben. Zudem haben wir die Filtervorgaben für Anlagen in Unternehmen verschärft, deren Aktivitäten sich negativ auf die Umwelt auswirken. Bei der VPV Lebensversicherungs-AG haben wir eine an ESG-Kriterien orientiere Stimmrechtsvertretung für unsere Aktieninvestments implementiert.

Für Fonds der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung berücksichtigen wir ebenfalls Nachhaltigkeitskriterien.

Für unser Sicherungsvermögen haben wir einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen definiert. Der Mindestanteil und der tatsächliche Anteil an nachhaltigen Investitionen befinden sich unter „Vorvertragliche Informationen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088" und „Regelmäßige Informationen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088“.

Für uns ist wichtig, dass wir unseren Kunden auch Versicherungsprodukte anbieten, die nachhaltige Ziele unterstützen. Dies bedeutet, dass wir auch Versicherungsprodukte entwickeln, die ein nachhaltiges Ziel anstreben. Bei der Auswahl der freien Fonds für unser neues Produkt „VPV Zukunftsplan“ haben wir darauf geachtet, dass die Fonds einen als nachhaltig bezeichneten Investmentprozess verfolgen oder auf mindestens eines der von der UN festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung einzahlen. Bei unserem neuesten fondsgebundenen Produkt „VPV Green Invest“ kommen ausschließlich Publikumsfonds mit einer Mindestklassifizierung von Artikel 8 bzw. Artikel 9 Offenlegungsverordnung zum Einsatz. Zudem ist der Fonds „VPV Chance Plus“ als Artikel 8 klassifiziert.

Nähere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in den von uns eingesetzten Fonds in den fondsgebundenen Versicherungstarifen werden auf den Internetseiten der Fondsanbieter bzw. im jeweiligen Fondsprospekt veröffentlicht. Eine Liste der Fonds sowie die Links zu den Informationen erhalten Sie hier:

Sicherungsvermögen

Tarife:

VPV Extra, Plus-Rente, Zeitrente, Basisrente, Direktversicherung, BU Fonds Plus, Green Invest, Sterbegeldversicherung, Sterbegeldversicherung Premium, Sterbegeldversicherung Pro, Zukunftsplan Komfort, Zukunftsplan Plus, Zukunftsplan VL

Principal adverse impacts on sustainability factors (PAI)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 2023

Fonds

Nähere Informationen zu unserem Fondsangebot finden Sie hier:

Zum VPV Fondsfinder

Diese Ausführungen entsprechen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenz-Verordnung).